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Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 15.04.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stelle einen Flyer zum Umgang mit Verdachts- und Erkrankungsfällen im Betrieb zur Verfügung:
Veröffentlicht am 15.04.2020
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Die Politiker möchten gerne mit Heilmittelerbringern sprechen, wie sich Corona konkret auf die Situation der Praxen sowie auf die Situation der angestellten Heilmittelerbringer auswirkt.
Was müsste aus Sicht der Ergotherapeut*innen getan werden, damit Sie als Ergotherapeutin/als Ergotherapeut mit eigener Praxis oder als Angestellte diese Krise überstehen?
Veröffentlicht am 14.04.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schreibt:
Auch die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, etc.), Zahnärzten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren sollen abgefedert werden. Das ist Ziel eines weiteren finanziellen Schutzschirms, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant.
Veröffentlicht am 23.03.2020
- Aktualisiert am 14.04.2020
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Aktualisierung 31.03.2020 und 14.04.2020
Auf Länderebene wurden weitere Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen.
Für Verunsicherung hatte vor allem die Formulierung in NRW gesorgt, dass nur bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes die Behandlungen fortgesetzt werden dürfe. Nun hat das Ministerium klar gestellt, dass die normale ärztlich ausgestellte Heilmittelverordnung in diesem Zusammenhang ein solches Attest darstellt, ein zusätzliches Attest zusätzlich zur Heilmittelverordnung also NICHT erforderlich ist.
Veröffentlicht am 09.04.2020
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Mit folgendem Schreiben haben wir die Bundesländer aufgefordert, die Therapeuten zum Wohl dieses Landes ihre Arbeit tun zu lassen und sie zu unterstützen, anstatt für unnötige Verunsicherung zu sorgen, die dazu führt, dass Patienten nicht behandelt werden können und Therapeuten die Insolvenz droht.
Veröffentlicht am 08.04.2020
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Die Corona-Pandemie erschwert Heilmittelerbringern zunehmend die ambulante Behandlung.
Unser Kooperationspartner HASOMED bietet daher vorübergehend* die kostenlose Nutzung des Hometrainings der Software für kognitive Therapie „RehaCom“ an. So können Sie Ihre Patienten mit kognitiven Störungen auch in dieser Ausnahmesituation versorgen.
Veröffentlicht am 07.04.2020
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Sofern Sie ein Schreiben oder eine andere schriftliche Information von einem Gesundheitsamt, einer anderen Behörde oder einem Ministerium erhalten haben, aus dem hervor geht, dass derzeit aufgrund der coronabedingten Maßnahmen eine normale Heilmittel-Verordnung angeblich für die Durchführung einer Behandlung nicht ausreichend sei,
SENDEN SIE UNS DIESES SCHREIBEN BITTE UMGEHEND ZU!
Geklärt ist dieses Thema mittlerweile in Niedersachsen und auch in NRW.
In Bayern scheint es diesbezüglich noch Probleme zu geben und möglicherweise auch in anderen Bundesländern.
Veröffentlicht am 03.04.2020
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- Wir sollten uns daher darauf einrichten, dass der „Ausnahmezustand“ zum temporären Normalzustand wird! -
Zusammenfassung vorweg:
Therapeut UND Patient können Mund-Nase-Schutz (MNS) tragen, welcher jedoch gewechselt werden muss, sobald er durchfeuchtet ist, spätestens jedoch nach 2 Stunden. Ein Mund-Nase-Schutz schützt immer nur den jeweils anderen, weshalb er von beiden Personen getragen werden muss und auch von Patienten getragen werden sollte, wenn mehr als ein Patient in der Praxis ist, um die Gefahr der Ansteckung untereinander zu minimieren. Ein Mund-Nase-Schutz ist insofern KEIN Atemschutz. Bei länger andauernder Therapie ist daher ein Atemschutz (FFP2-Maske) für den Therapeuten deutlich komfortabler.
Veröffentlicht am 03.04.2020
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In der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 27.03.2020 gibt es ähnlich wie in der vorangegangenen Allgemeinverfügung folgende Regelung:
Veröffentlicht am 03.04.2020
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Gerne verweisen wir auf ein Tutorial zur Videotherapie.
Das Video ist sehr anschaulich und gut nachvollziehbar. Kleinteilig Schritt für Schritt wird die technische Seite der Videotherapie anhand eines Beispiels erklärt und vorgeführt. Es wird deutlich, dass die Nutzung eines Angebotes der zertifizierten Anbieter auch für Therapeuten machbar ist, welche sich ansonsten wenig mit IT-Technik beschäftigen.
Herzlichen Dank für diese hilfreiche Unterstützung, welche der DVE beauftragt und Michael Schiewack wunderbar umgesetzt hat.