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Veröffentlicht am 27.06.2014
- Aktualisiert am 01.11.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich darauf verständigt, dass auf Heilmittel-Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 1.7.2014 der ICD-10-Code einzutragen ist. Diese Vorgabe betrifft diejenige Diagnose, aufgrund derer die Verordnung ausgestellt wurde (=therapierelevante Diagnose). Der entsprechende ICD-10-GM-Code muss nach den Erläuterungen der GKV-Spitzenverbandes endstellig eingetragen werden.
Veröffentlicht am 27.10.2017
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Vom 26. bis 28. Januar 2018 werden wir für Sie auf der THERAPRO in Stuttgart vertreten sein.
Sie finden uns gemeinsam mit unserem Kooperationspartner AS Abrechnungsstelle AG am Eckstand 4 E 81.
Für Ihre kostenfreien Tagestickets als BED-Mitglied senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@bed-ev.de mit dem Betreff "TheraPro". Gerne lassen wir Ihnen dann zwei Ticketcodes zukommen, welche Sie im Online-Ticketshop einlösen können. Sollten Sie weniger oder mehr als zwei Tickets benötigen, teilen Sie uns dies bitte einfach in Ihrer E-Mail mit, damit wir Ihnen die gewünschte Anzahl übermitteln können.
Veröffentlicht am 27.10.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Wir hatten zu einer Konferenz in Hannover eingeladen, um den Teilnehmenden Unterstützung in der Kommunikation mit Ärzten und ein attraktives Hilfsangebot vorzustellen.
Leider wurde auf der Konferenz unser tatsächliches Vorhaben nicht deutlich.
Die „Vorträge“ offerierten hingegen gänzlich andere Inhalte, so dass die Veranstaltung eine Wendung nahm, die von uns weder beabsichtigt noch gewollt war.
Veröffentlicht am 25.10.2017
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Bei der Suche nach pflegebedürftigen Patienten bittet die Charité Berlin um Ihre Mithilfe. Die Studienkoordinatorin schreibt dazu:
Information zur Studie für Therapeuten „ACHE – Schmerzmanagement bei älteren Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit“
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über unsere Studie „ACHE – Schmerzmanagement bei älteren Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit“ informieren und Ihnen eine Kooperation im Rahmen dieser, durch die Charité durchgeführten Studie anbieten.
Veröffentlicht am 06.10.2017
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Ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sieht neben der Aufnahme von Ernährungsberatung auch in den langfristigen Heilmittelbedarf lediglich eine kleine Änderung im Bereich Ergotherapie vor, welche ab 1.1.2018 in Kraft treten wird und ausschließlich die Liste der Indikationen für langfristigen Heilmittelbedarf betrifft:
Veröffentlicht am 05.10.2017
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Gerne möchten wir Sie auf ein neues Weiterbildungsangebot unseres Kooperationspartners Albertinen-Akademie aufmerksam machen.
Seit Januar 2017 gibt es mit der Zercur Geriatrie® - Fachweiterbildung Therapeuten auch für den therapeutischen Bereich eine geriatriespezifische Weiterbildung. Neben dem Erwerb geriatriespezifischen Fachwissens steht auch der Vernetzungsgedanke für die Bereiche der Physiotherapie, der Ergotherapie und der Logopädie im Mittelpunkt.Im Hinblick auf den interdisziplinären Behandlungsansatz der Geriatrie besteht somit die Möglichkeit, die Arbeit der anderen Therapiebereiche besser kennen zu lernen und das Erlernte bei der eigenen Therapie arbeit mit dem Patienten umzusetzen und so den Behandlungserfolg weiter zu optimieren.
Veröffentlicht am 04.10.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Mit Wirkung ab dem 1.9.2017 gibt es für die Knappschaft in Sachsen einen neuen Rahmenvertrag. Dieser ist für bereits zugelassene Praxen automatisch gültig, ohne dass eine neue Anerkenntniserklärung unterschrieben werden muss.
Dieser schlank gehaltene Rahmenvertrag bezieht sich grundsätzlich auf die Regelungen der Rahmenempfehlung und konkretisiert zusätzlich lediglich einige Punkte.
Veröffentlicht am 27.09.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die Sicherheitstechnische Betreuung ist für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Unsere bisherige Kooperationspartnerin Brigitte Ceresna tritt aus Altersgründen nun ein bisschen kürzer. Wir freuen uns, dass Harald Blum, welcher bereits mit Frau Ceresna zusammen gearbeitet hatte, nun als Kooperationspartner für unsere Mitglieder zur Verfügung steht.
Weitere Informationen finden Sie in unserem
Stichwort Sicherheitstechnische Betreuung sowie auf der
Partnerseite von Herrn Blum.
Veröffentlicht am 08.09.2017
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Mit Wirkung ab dem 1.8.2017 gibt es für die Knappschaft in Sachsen-Anhalt und Brandenburg einen neuen Rahmenvertrag. Dieser ist für bereits zugelassene Praxen automatisch gültig, ohne dass eine neue Anerkenntniserklärung unterschrieben werden muss.
Dieser schlank gehaltene Rahmenvertrag bezieht sich grundsätzlich auf die Regelungen der Rahmenempfehlung und konkretisiert zusätzlich lediglich einige Punkte.
Veröffentlicht am 08.09.2017
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Mit Wirkung ab dem 1.8.2017 gibt es für die Knappschaft in Sachsen-Anhalt und Brandenburg einen neuen Rahmenvertrag. Dieser ist für bereits zugelassene Praxen automatisch gültig, ohne dass eine neue Anerkenntniserklärung unterschrieben werden muss.
Dieser schlank gehaltene Rahmenvertrag bezieht sich grundsätzlich auf die Regelungen der Rahmenempfehlung und konkretisiert zusätzlich lediglich einige Punkte.