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Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 25.11.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Das Bundeskabinett hat am 16. November 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen.
Damit zukünftig Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung der Selbstverwaltungen frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden.
Deshalb werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert; Es werden Regelungen zu Abwahlmöglichkeiten der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane aufgenommen.
Veröffentlicht am 25.11.2016
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Das zentrale adhs-netz, dem auch der BED e.V. angehört, hat zusammen mit Fachverbänden und Organisationen des interdisziplinären Beirates neue Eckpunkte zur Versorgung von Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) entwickelt, die das wissenschaftlich weitgehend gesicherte Wissen zu den Ursachen und den Behandlungsmöglichkeiten von ADHS zusammenfassen.
Die Eckpunkte sollen Betroffene und Nichtbetroffene informieren und zur Versachlichung der Diskussion in der Öffentlichkeit beitragen.
Veröffentlicht am 18.11.2016
- Aktualisiert am 24.11.2016
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Zum 1.1.2017 werden die bundesweit gültigen Praxisbesonderheiten von den bundesweit gültigen Besonderen Verordnungsbedarfen abgelöst.
Besondere Verordnungsbedarfe bedeuten, dass Heilmittelverordnungen mit entsprechender Diagnose vom Arzt ohne Gefahr eines Regresses ausgestellt werden können.
Korrekt ausgefüllte Verordnungen mit Besonderem Verordnungsbedarf werden vor der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Arztes berücksichtigt.
Veröffentlicht am 22.11.2016
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Am 22.10.2016 fand die -wie üblich vom BED e.V. mit organisierte- 3. Demonstration der Heilmittelerbringer in diesem Jahr für eine leistungsgerechte Vergütung von Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden und Podologen statt. Bei strahlendem Sonnenschein nahmen rund 500 Therapeuten und Patienten an der Kundgebung teil. Wie bereits auf der letzten Kundgebung in Kiel verschafften sich die anwesenden Therapeuten lautstark auf dem öffentlichen Platz Gehör und wurden durch die Punkrockband mit dem passendem Namen "Krankenkasse" dabei unterstützt.
Insbesondere aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und der nur auf zwei Jahre geplanten Abkoppelung der Grundlohnsummenbindung forderten die an der Demonstration beteiligten Redner alle Heilmittelerbringer dazu auf, sich an der Aktion GEMEINSAM AKTIV - JETZT zu beteiligen und somit aktiv dazu beitragen, dass ein jeder Therapeut zukünftig gerecht vergütet wird.
Veröffentlicht am 18.11.2016
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Die neuen Preise gelten für alle ab dem 01.10.2016 ausgestellten vertragsärztlichen Verordnungen.
Unseren selbständigen Mitgliedern steht die Preisliste zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 16.11.2016
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Widerspruch bei Rechnungsabsetzung lohnt sich! Dies können viele unserer Mitglieder aus eigener Erfahrung bestätigen, wie z.B. die folgenden fünf Fälle wieder belegen:
Veröffentlicht am 09.11.2016
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Schreiben des BED e.V an die Abgeordneten des Bundestages:
Sehr verehrte Abgeordnete, Sehr verehrter Abgeordneter,
Morgen am 10.11.2016 findet die 1. Lesung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes HHVG im Bundestag statt. Nach Sichtung des Inhaltes kritischer Stimmen, dass die Bundesregierung überhaupt für 2 Jahre die Grundlohnsummenbindung von den Vergütungspreisen der Heilmittelerbringer abkoppeln will, sehen wir uns veranlasst die Situation der Heilmittelerbringer im Hinblick auf die drohenden gesamtwirtschaftlichen Folgen bei Unterlassung der Entkopplung für Deutschland in der beigefügten Anlage noch einmal ganz deutlich zu machen.
Veröffentlicht am 07.11.2016
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Es ist nach Durchsicht des aktuellen BARMER GEK HEIL- UND HILFSMITTELREPORTS 2016 schwer vorstellbar, dass dieser von Fachleuten geschrieben worden sein soll, wenn man sich mit dessen Inhalten ernsthaft auseinandersetzt. Ungenauigkeiten durch den Vorstandsvorsitzenden der BARMER GEK selbst, wie der Hinweis, dass der Heil- und Hilfsmittelreport nun das 7. Mal erschienen ist, obwohl es sich um den 13. Report handelt, wovon 6 lediglich vor der Fusion mit der BARMER von der GEK erstellt wurden, muten noch harmlos an.
Hatten sich die letzten Reports zu einer wissenschaftlichen Broschüre gemausert, fällt dieser Report sowohl qualitativ als auch quantitativ wieder in die Steinzeit zurück.
Bloße Vermutungen werden darin als Fakten verkleidet und führen beim Laien oder Halbwissenden zu falschen Rückschlüssen mit tragischen Konsequenzen, wenn die Politik so einem halbseidenen jedoch vermeintlich seriösen Report erliegt oder er dem ein oder anderen Vertreter gar zu pass kommt. Um das auszuschließen, wird nachfolgend die Kernthese dieses Reports widerlegt.
Veröffentlicht am 07.11.2016
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Die DAK hat auf ihrer Internetseite Informationen zur Heilmittelabrechnung eingestellt.
Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass diese Vorgaben eingehalten werden und melden Sie uns wie gewohnt jede Absetzung, damit wir Sie unterstützen können, Ihre Vergütung zu erhalten.
Veröffentlicht am 03.11.2016
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Der Senior Experten Service (SES) ist an uns heran getreten mit einem interessanten Angebot für Ergotherapeuten im Ruhestand oder mit langjähriger Berufserfahrung, die ihre Kenntnisse und Talente an andere im In- und Ausland vermitteln möchten:
Der SES ist eine Stiftung der Deutschen Wirtschaft, deren Tätigkeit auch durch die öffentliche Hand gefördert wird. Als größte Ehrenamt- und Entsendeorganisation für Fach- und Führungskräfte suchen wir ständig Fachleute, die nach Ausscheiden aus dem Berufsleben oder wenn sie über 30 Jahre alt sind oder bereits langjährig erworbenes Wissen besitzen, die dieses gerne anwenden und vermitteln möchten. Die Einsätze, besonders im Bereich der Ergotherapie, dauern zwischen 3 und 6 Wochen. Die Kosten für Reisen ins Ausland, Unterkunft und Verpflegung sowie die Versicherung werden übernommen.