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Veröffentlicht am 10.05.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Seit dem 01.05.2016 gilt die neue Rahmenempfehlung im Bereich der Ergotherapie. Nach § 125 Absatz 1 im SGV V sind die Rahmenempfehlungen Grundlage für die Rahmenverträge zwischen ergotherapeutischen Berufsverbänden und den Landesverbänden der Krankenkassen.
Die neue Empfehlung beinhaltet nun Vorgaben zu den notwendigen Angaben auf ergotherapeutischen Verordnungen, sowie einheitliche Abrechnungsregelungen für alle Bundes- und Landesverträge mit den Krankenkassen im Bereich Ergotherapie. Zudem wurde die ergotherapeutische Leistungsbeschreibung als Teil der Rahmenempfehlung nun nach dem ICF als einheitliche Sprache zur konkreten Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit ausformuliert. Damit werden die ergotherapeutischen Ziele für Ärzte wesentlich deutlicher.
Veröffentlicht am 06.05.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Eine freundliche, zuvorkommende und verständnisvolle Stimme am Telefon und am nächsten Tag kommt eine Rechnung über knapp 600 Euro ins Haus !!
Ein neuer Anbieter, der Regionale Medienverlag von Waldemar Brunner, hat die bereits bekannte Masche übernommen und lässt in einem ersten Telefonat mitteilen, dass ein angeblich gebuchter kostenfreier Werbeeintrag mittlerweile abgelaufen und von Ihnen nicht gekündigt worden sei. Daher sei nun automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag entstanden. Angeblich "kulanterweise" wird das Angebot einer vorzeitigen Kündigung "zur Reduzierung der Kosten" unterbreitet. Hierfür würde in einem zweiten Telefonat eine entsprechende Vereinbarung aufgezeichnet werden.
Sie haben aber gar keinen Vertrag abgeschlossen! Daher konnte auch keine automatische kostenpflichtige Verlängerung entstehen!
Veröffentlicht am 29.04.2016
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Seit Einführung des Patientenrechtegesetzes sind Sie verpflichtet, jeden Patienten vor Behandlungsbeginn schriftlich über die auf ihn zukommenden Kosten zu informieren. Dies gilt insbesondere bei Privatpatienten, welche von Ihnen ja eine Rechnung über die gesamte Behandlung erhalten. Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir folgendes:
Veröffentlicht am 29.04.2016
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Aufgrund erneuter Absetzungen weisen wir noch einmal darauf hin, dass auf der Verordnungsrückseite die Eintragungen folgendermaßen aussehen müssen:
Die durchgeführte Behandlung inkl. aller Leistungen (also z.B. auch Hausbesuch abgekürzt HB oder Thermische Anwendung) müssen in Worten eingetragen werden. Die Positionsnummer ist nicht ausreichend, da der Patient mit einer Nummer nichts anfangen kann.
Am Tag der Leistungsabgabe ist die Durchführung der Behandlung durch den Patienten oder dessen Vertreter per Unterschrift zu bestätigen.
Veröffentlicht am 29.04.2016
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Es gibt neue Vergütungspreise der Primärkassen in Hamburg (01.05.2016) und Hessen (01.05.2016) sowie der IKK in Brandenburg (01.04.2016).
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 10.07.2015
- Aktualisiert am 27.04.2016
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Wie bereits mehrfach berichtet häufen sich zur Zeit die betrügerischen Versuche, Selbständige zu teuren Vertragsabschlüssen zu bewegen, wobei die entsprechenden Schreiben häufig einen offiziellen Charakter haben. In einer zweiten Welle wurden diese Schreiben mit einer "Erinnerung" versehen, wodurch wiederum der Eindruck erweckt werden soll, dass Sie als Adressat verpflichtet wären, die meist bereits eingetragenen Daten per Unterschrift lediglich zu bestätigen.
Veröffentlicht am 26.04.2016
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Die neuen Preise sind gültig für alle Behandlungen, welche ab dem 01.04.2016 durchgeführt werden.
Unseren selbständigen Mitgliedern steht die Preisliste zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 22.04.2016
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Kontrollieren Sie jeden Zahlungseingang nicht nur hinsichtlich der eingegangenen Summe sondern auch bezüglich des Zahlungsziels.
Veröffentlicht am 22.04.2016
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Aufgrund wiederholter Absetzungen wiederholen wir unsere Empfehlung:
Nehmen Sie sich die Zeit die für Ihr Bundesland gültigen Kassenverträge gründlich und in Ruhe durchzulesen. Sie finden die Verträge alle auf unserer Webseite.
Veröffentlicht am 22.04.2016
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Aufgrund der Erweiterung des Angebotes haben wir die Partnerseite unseres Kooperationspartners HASOMED aktualisiert. Mitgliederrabatte erhalten Sie nun sowohl für RehaCom - Kognitive Therapie und Hirnleistungstraining als auch für Biofeedback und Neurofeedback.
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