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Veröffentlicht am 19.05.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Wie berichtet wurde in zweiter Instanz ein klares Urteil zugunsten der Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gesprochen.
Die Gegenseite hat nun tatsächlich fristgerecht gegen dieses Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt, sodass das vorliegende Urteil zunächst nicht in Kraft tritt. Nichts desto trotz hat dieses Urteil in zweiter Instanz angesichts seiner eindeutigen Aussage und Begründung bereits entsprechendes Gewicht. Ein Entscheidungsträger auf Landesebene in Bayern beispielsweise sieht seine Behörde zunehmend unter Druck, eine sektorale Heilpraktikererlaubnis auch für den Bereich Ergotherapie anbieten zu müssen. Statt allerdings der Logik zu folgen und endlich entsprechende Schritte einzuleiten, wird weiter darauf verwiesen, dass es auf Bundesebene derzeit noch keine entsprechende Entscheidung gäbe.
Veröffentlicht am 18.05.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Eine freundliche, zuvorkommende und verständnisvolle Stimme am Telefon und am nächsten Tag kommt eine Rechnung über knapp 600 Euro ins Haus !!
Wieder wurde mit der bereits bekannten Masche eines Online-Verlages versucht, therapeutische Praxisinhaber übers Ohr zu hauen.
In einem ersten Telefonat wird mitgeteilt, dass ein angeblich gebuchter kostenfreier Werbeeintrag mittlerweile abgelaufen und von Ihnen nicht gekündigt worden sei. Daher sei nun automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag entstanden. Angeblich "kulanterweise" wird das Angebot einer vorzeitigen Kündigung "zur Reduzierung der Kosten" unterbreitet. Hierfür würde in einem zweiten Telefonat eine entsprechende Vereinbarung aufgezeichnet werden.
Veröffentlicht am 07.04.2017
- Aktualisiert am 11.05.2017
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Auch in 2. Instanz urteilte nun im vom BED e.V. finanzierten Rechtsstreit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass das Gesundheitsamt grundsätzlich die Möglichkeit zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis prüfen und diese Erlaubnis bei entsprechender Eignung auch erteilen muss (Aktenzeichen: 9 S 1034/15).
Wie berichtet weigert sich nach wie vor der Großteil der Gesundheitsämter bundesweit grundsätzlich, sich überhaupt mit der Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet Ergotherapie (HP Ergo) zu beschäftigen. Lediglich einzelne Gesundheitsämter (z.B. Braunschweig, Oldenburg, Greifswald) erteilen derzeit diese Erlaubnis, meist nachdem sie durch entsprechende Gerichtsverfahren dazu verurteilt wurden.
Im vom BED e.V. unterstützten Fall war bereits in erster Instanz eine klare Entscheidung für die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gefallen. Das beklagte Gesundheitsamt Karlsruhe ging hiergegen jedoch in Berufung und bekam jetzt in der zweiten Instanz noch einmal bescheinigt, dass seine Weigerung nicht haltbar ist.
Veröffentlicht am 08.05.2017
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Die Sozialwahl steht vor der Tür.
Derzeit versuchen einige "Listenträger" eine Einheitsrentenversicherung für Alle durchzusetzen und dies nett durch Rentengerechtigkeit für Alle oder ähnliche Phrasen zu verpacken.
Eine Einheitsrentenversicherung würde bedeuten, dass auch alle Selbstständigen Ergotherapeuten dauerhaft ohne die bislang üblichen Ausstiegsmöglichkeiten in die Rentenversicherung einzahlen müssten und es für sie sodann keine Chance mehr gäbe, für die eigene Altersvorsorge selbst vorzusorgen.
Veröffentlicht am 08.05.2017
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Am 16.02.2017 wurde wie erwartet durch den Deutschen Bundestag das HHVG beschlossen, welches seit April nach dem 2. Durchgang im Bundesrat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist.
Kurz vor Toreschluss, wurde noch eine entscheidende Änderung in das Gesetz eingebracht und unter Absatz 1 Punkt 5 in den § 125 SGB V "Rahmenempfehlungen und Verträge" integriert.
Es handelt sich um die Vorgabe, die tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte der abhängig beschäftigten Therapeuten in den Therapiepraxen den Krankenkassen nachzuweisen.
Veröffentlicht am 08.05.2017
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EXPOMART® ist Spezialist für portable Präsentationssysteme und seit 30 Jahren am Markt. Zu den Kernkompetenzen zählen mobile Messestandsysteme sowie das komplette Zubehör. Falt- und Bannerdisplays, Roll-Up Displays, Promotionstheken, Faltzelte, Prospektständer, Infosäulen, Werbevitrinen und Beachflags runden das umfangreiche Angebot ab.
BED-Mitglieder erhalten je nach Artikel und Menge 10-15 % Rabatt, außer auf Sonderangebote (=bereits reduzierte Ware).
Veröffentlicht am 08.05.2017
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Für alle vertragsärztlichen Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.04.2017 gelten die neuen Preise der AOK, BKK, IKK und Knappschaft Berlin.
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist. Das Tarifkennzeichen für diese Preisliste lautet: 26 23 902
Veröffentlicht am 05.05.2017
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Der zweitägige Fachkongress für Hochsensibilität findet am 30.06. und 01.07.2017 in der Lüneburger Heide im Hotel Camp Reinsehlen bei Schneverdingen statt.
Das Programm sowie weitere Informationen können Sie einerseits
dem hier verlinkten Flyer sowie andererseits der Webseite
http://hochsensibilitaet-der-kongress.de entnehmen. Im Kongressbeitrag ist die Teilnahme am Programm des gleichzeitig statt findenden
Inspiration Day Hochsensibilität enthalten.
BED-Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Kongressgebühr in Höhe von 10%.
Um den Rabatt nutzen zu können, loggen Sie sich bitte ein.
Veröffentlicht am 03.05.2017
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Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner vor:
Das Trauma Hilfe Zentrum München e.V. ist ein Netzwerk für Fachleute und Betroffene.
Im THZM sind traumatherapeutisch orientierte ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen, PsychologInnen, SozialpädagogInnen, PhysiotherapeutInnen und KunsttherapeutInnen tätig.
Für Fachkräfte sehen wir unsere Aufgabe in der Vernetzung und Fortbildung über Traumatisierung und deren psychische Folgen. Mit unseren qualifizierten Fort- und Weiterbildungsangeboten wenden wir uns an therapeutisch, beraterisch und körpertherapeutisch tätige Kollegen.
Veröffentlicht am 02.05.2017
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Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner, Neurofeedback Netzwerk, vor.
Das Neurofeedback Netzwerk ist ein Verbund von Herstellern, Anwendern aus Klinik & Praxis, Forschungseinrichtungen und Universitäten. Ziel des Netzwerks ist es, die breite Anwendung von Neurofeedback zu fördern und Interessierte über unterschiedliche Neurofeedback-Ansätze zu informieren, Orientierung zu ermöglichen und durch Dienstleistungen zu unterstützen.
Das Projekt wurde von 2011 bis 2014 im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.