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Veröffentlicht am 27.11.2015 - Aktualisiert am 23.02.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wichtige Informationen für unsere selbständigen Mitglieder.
Veröffentlicht am 17.02.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die inhaltliche und formale Kontrolle der Verordnung ist Voraussetzung für die Behandlung und die spätere Vergütung Ihrer Leistung.
Veröffentlicht am 09.02.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zum 1.7.2015 führte die IKK Nord den Genehmigungvorbehalt bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls wieder ein und informierte darüber weder die Leistungserbringer noch die Berufsverbände der Leistungserbringer. Als logische Konsequenz wurden in den folgenden Monaten weiterhin Verordnungen außerhalb des Regelfalls ohne vorherige Genehmigung durchgeführt und abgerechnet. Mit der entsprechend üblichen zeitlichen Verzögerung hagelte es schließlich Absetzungen zu diesen Verordnungen, wobei mittlerweile weitere Verordnungen außerhalb des Regelfalls begonnen oder bereits vollständig durchgeführt worden waren. Wir berichteten darüber.
Im Auftrag eines unserer betroffenen Mitglieder wandten wir uns an die IKK Nord und baten aufgrund der vorliegenden Umstände um Vergütung der betreffenden Verordnungen und darum, uns zukünftig über Änderungen in der Genehmigungspraxis zu informieren.
Veröffentlicht am 08.02.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

In Deutschland existieren noch keine ausreichenden Daten zur konkreten Arbeitsmarktsituation und dem zukünftigen Fachkräftebedarf von ergotherapeutischen Praxen. Der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED e.V.) unterstützt deshalb das Branchenmonitoring und bittet die Praxen, sich daran zu beteiligen. Derzeit startet die Landesregierung in Rheinland-Pfalz die zweite Befragungswelle des Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe. Auf dieser Grundlage basiert die zukünftige Ausbildungsplanung zur Fachkräftesicherung im Bereich der Ergotherapie.
Veröffentlicht am 05.02.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Seien Sie auch in diesem Jahr auf der Hut und lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift mit teuren Folgen hinreißen!
Veröffentlicht am 05.02.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Es besteht Grund zur Hoffnung: Es geht um die Frage, ob ein Praxisinhaber in der Praxis leerstehende Räume vorhalten muss für Therapeuten, die im Hausbesuch therapieren. Wie berichtet war in erster Instanz entgegen jeder Logik ausschließllich der reine Wortlaut der Zulassungsempfehlungen Grundlage der Entscheidung des Sozialgerichtes Ulm gegen unser Mitglied mit der Aussage, dass tatsächlich auch für nicht in der Praxis arbeitende Therapeuten jeweils Therapieräume vorgehalten werden müssen.
Veröffentlicht am 03.02.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Kommen Sie zur gesundheitspolitischen Veranstaltung der Frauen Union Düsseldorf und diskutieren Sie mit!
Am Mittwoch, 10.02.2016, 18 Uhr, kommt der Gesundheitsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Roy Kühne MdB zum Thema „Zukunft der Heilmittelerbringer - Für eine bessere Bezahlung von Physiotherapeuten, Logopäden, Fußpflegern und Co.“ in die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Richard-Oskar-Mattern-Str. 6, 40547 Düsseldorf.
Die Geschäftsführende Vorsitzende des BED e.V., Christine Donner, freut sich Sie in Düsseldorf zu treffen und sieht einem regen Ausstausch mit den politischen Entscheidungsträgern des deutschen Bundestages entgegen.
Veröffentlicht am 03.02.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Widerspruch bei Rechnungsabsetzung lohnt sich! Dies können viele unserer Mitglieder aus eigener Erfahrung bestätigen, wie z.B. die folgenden drei Fälle wieder belegen:
Die Knappschaft hatte zwei Verordnungen abgesetzt, da die Behandlungszeit 12 Wochen überschritten hatte. Der Widerspruch mithilfe des BED war erfolgreich, indem die Unterbrechungen durch die Sommerferien erklärt werden konnten.
Die AOK Niedersachsen erkannte nachträglich eine Verordnung an, bei der versehentlich auf der Rückseite ein falsches Heilmittel eingetragen worden war.
Und die DAK zeigte sich kulant und zahlte schließlich doch die Behandlung von 20 Einheiten bei einmal wöchentlicher Frequenz.
Veröffentlicht am 21.01.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Nach Absetzung wegen Überschreitung der 12-Wochen-Frist bei einer Verordnung außerhalb des Regelfalles mit 40 Einheiten motorisch-funktioneller Doppelbehandlung 1-3 x wöchentlich, ging unser Mitglied in Widerspruch und erhielt seine Leistungen vergütet, nachdem er auf unsere Empfehlung die Frequenzunterbrechungen erläuterte hatte.
Wir freuen uns über diesen Erfolg. Melden Sie uns jede Absetzung, damit wir auch Sie darin unterstützen können, Ihre Ansprüche den Kassen gegenüber durchzusetzen.
Veröffentlicht am 18.01.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner für musikpädagogische Ausbildungen vor. Informationen zur Akademie mit den aktuellen Angeboten finden Sie auf unserer Webseite unter Vergünstigungen und Partner.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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