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Veröffentlicht am 26.11.2012
- Aktualisiert am 09.07.2015
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Zum 1.1.2013 wurden bundeseinheitlich gültige Praxisbesonderheiten festgelegt. Diese sind allesamt budgetneutral, so dass z.B. Patienten mit Hemiparese oder Hemiplegie und dem ICD-10-Schlüssel G81.0, G81.1 oder G81.9, stets ohne Belastung des Budgets mit Heilmitteln (in der Ergotherapie in dem Fall mit den Indikationsschlüsseln EN1 oder EN2) versorgt werden können.
Veröffentlicht am 03.07.2015
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Folgende Anfrage zur Teilnahme an einer Befragung der Humboldt-Universität leiten wir gerne an Sie weiter, damit die Meinung aller Ergotherapeuten in Deutschland in die Erhebung einbezogen werden können.
Veröffentlicht am 02.07.2015
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Unterstützen Sie die folgende Petition für Schulgeldfreiheit bei Heilmittelberufen.
Da Bildung Ländersache ist, ist der Adressat in diesem Fall das Land Bremen.
Veröffentlicht am 01.07.2015
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Im Falle einer Musterklage vor dem Sozialgericht Ulm wurde das Anliegen unseres Mitgliedes abgewiesen. Das Gericht bestätigt in erster Instanz die wörtliche Auslegung der Zulassungsempfehlungen wonach auch für Behandlungen im Hausbesuch jeweils ein leerstehender Raum in der Praxis vorgehalten werden muss. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sofern ausschließlich der Text der vom GKV-Spitzenverband vorgeschriebenen Zulassungsempfehlungen betrachtet und wörtlich ausgelegt wird, ist das Urteil sicherlich gerechtfertigt. Angesichts der Tatsache, dass an anderer Stelle nach Gutdünken abgespeckte Sondervereinbarungen bezüglich der Mindestanforderungen für eine Zulassung getroffen werden, ist die Haltung einiger Kassenverbände gegenüber den regulären Leistungserbringern allerdings besonders zynisch.
Veröffentlicht am 30.06.2015
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Die neueste Betrugsmasche dubioser Geschäftemacher sieht folgendermaßen aus:
Sie erhalten einen Anruf, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass ein angeblich bestehender kostenfreier Eintrag in einem Branchenregister mittlerweile abgelaufen sei und der Vertrag nun kostenpflichtig weiter liefe, da Sie nicht gekündigt hätten. Als scheinbares Entgegenkommen wird Ihnen dann ein Angebot unterbreitet, welches die angeblich ohnehin zu zahlenden Kosten reduzieren würde. Um dieses Angebot anzunehmen, würde anschließend ein zweiter Anruf erfolgen, der aufgezeichnet wird.
Veröffentlicht am 29.06.2015
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Am Samstag, dem 11.07.2015, findet um 15 Uhr auf dem Bremer Marktplatz ein Flashmob der Heilmittelerbringer statt. Nehmen Sie teil an dieser Aktion und demonstrieren Sie damit für:
- Eine bundesweite Abschaffung von Schulgeldern
- Einheitliche Qualitätsstandards
- Mehr Gehalt
Veröffentlicht am 05.06.2015
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Mit der neuen Preisliste der AOK Nordost (gültig seit 1.4.2015) ist eine neue Position eingeführt worden:
Position 59935 - Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) – Versorgung nur eines Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Veröffentlicht am 21.05.2015
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Wie berichtet (
Sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie möglich!) hatte das Verwaltungsgericht unserer Klage in allen Punkten zugestimmt und das Gesundheitsamt dazu aufgefordert, sich inhaltlich mit dem Antrag auf Erteilung des sektoralen Heilpraktiker für Ergotherapie zu beschäftigen. Gegen dieses Urteil wurde von Seiten des Gesundheitsamtes Berufung eingelegt. Damit wird das besagte Urteil vorerst nicht rechtskräftig. Wir erwarten zurzeit die Berufungsbegründung und werden dann entsprechend reagieren.
Veröffentlicht am 21.05.2015
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Im August 2014 berichteten wir von der
Finanzierungsumstellung des LVR im Rheinland und dem damit verbundenen vereinfachten Zulassungsverfahren für Kindertagesstätten bei der Abgabe eigener Heilmittelleistungen.
Bislang zeigt die Tendenz, dass Kindertagesstätten von dieser (Umsatz-)Möglichkeit wider erwarten zunächst keinen Gebrauch machen, sondern verstärkt Kooperationen mit freien Heilmittelpraxen eingehen wollen. Sollten Sie hingegen von einer direkten Konkurrenzsituation durch die eigene Heilmittelzulassung einer Kindertagesstätte betroffen sein, nehmen Sie unbedingt Kontakt zu uns auf, damit wir für Sie die juristische Vertretung übernehmen können.
Veröffentlicht am 21.05.2015
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Versicherte mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a Abs. 1 SGB XI, haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf, ebenso wie Versicherte mit körperlichen Beeinträchtigungen. Hierfür werden sogenannte Betreuungskräfte eingesetzt, damit diese in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Anspruchsberechtigten in stationären Pflegeeinrichtungen verbessern. Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Bislang sind Ergotherapeuten anders als beispielsweise Gesundheits- und Krankenpfleger jedoch nicht generell als Betreuungskräfte anerkannt.