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Veröffentlicht am 15.01.2015
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Aktuell erreichte uns durch eines unserer engagierten Mitglieder eine Mitteilung der AOK Niedersachsen, in welcher darauf hingewiesen wird, welche Voraussetzungen für die Durchführung eines Hausbesuchs und dessen Vergütung gegeben sein müssen.
Veröffentlicht am 12.01.2015
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§ 11 der Heilmittelrichtlinie (HMR) eröffnet seit 01.07.2011 die Möglichkeit ohne Verordnung eines Hausbesuchs die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung, durchzuführen, wenn diese ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind und kein Verordnungsausschluss nach § 6 der HMR dem entgegen steht.
Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist, sowie die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird.
Wie verhält es sich hingegen aber im Falle eines Kindes, welches aus rein therapeutischen Gründen zwingend in einer Tageseinrichtung behandelt werden soll?
Veröffentlicht am 08.01.2015
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Leider hat der DVE in den Rahmenverträgen dieser Regionen Einschränkungen bei den Hausbesuchserstattungen auf Kosten der Patienten vorgenommen.
Detaillierte Erläuterungen finden BED-Mitglieder folgend.
Veröffentlicht am 08.01.2015
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Die gesellschaftliche Bedeutung der Ganztagsschule ist in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen, nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse der PISA-Studie die bessere schulische Lernbedingungen anmahnen, die die Politik durch die Ganztagsschulen verwirklicht sieht. Zudem ist die steigende Bedeutung auch dem erhöhten Betreuungsbedarf durch die notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschuldet. Das Bundesland Hamburg hatte sich mit der damaligen Verabschiedung des „Rahmenkonzepts für Ganztagsschulen“ am 21.06.2004 das Ziel gesetzt, alle Grund- und weiterführenden Schulen sukzessive in Ganztagsschulen umzuwandeln. Welche Problematik sich dadurch in Bezug auf eine notwendige therapeutische Intervention ergibt und wie sich die aktuelle Entwicklung gestaltet zeigen wir Ihnen folgend auf.
Veröffentlicht am 07.01.2015
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Information für Mitglieder
Veröffentlicht am 07.01.2015
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Wie bereits mitgeteilt, werden wir am 19. bis 21. März 2015 wieder für Sie auf der Therapiemesse in Leipzig sein.
Unseren Mitgliedern ermöglichen wir freien Eintritt. Fordern Sie Ihre Ticketcodes einfach per E-Mail bei uns an.
Auf dem Standplan können Sie bereits heute sehen, wo Sie uns gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ARNI finden werden.
Veröffentlicht am 09.12.2014
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Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine neue Landesberichterstattung Gesundheitsberufe veröffentlicht.
Link:
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/mgepa
Geben Sie nach dem Link in die Stichwortsuche ein: Situation der Ausbildung und Beschäftigung
Wählen Sie folgend die Broschüre des gewünschten Jahrgangs. Die Broschüre wird seit 2008 in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht, zuletzt in 2014.
Veröffentlicht am 09.12.2014
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Überprüfen Sie unbedingt kurzfristig Ihre privaten Darlehen, alle Ansprüche gegen Banken und Bausparkassen bei Darlehen, die zwischen 2005 und 2011 ausbezahlt wurden, verjähren nämlich zum 31.12.2014. Für Verträge ab 2012 gilt die dreijährige Verjährungsfrist nach dem Auszahlungsdatum.
Veröffentlicht am 09.12.2014
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Neunt- und Zehntklässler der Gertrudenhauptschule verschafften sich im Rahmen ihrer dreiwöchigen Betriebspraktika je nach Interessen Einblicke in ganz verschiedene Berufsbilder.
Die 15-Jährige Schülerin Anna Madita hat im Neuenrader Standort der Ergotherapie-Praxen Sauerland die Gelegenheit bekommen, mit Kindern sowie Demenz- und Schlaganfallpatienten zu arbeiten und ist begeistert von dem Beruf. Ihre Eindrücke schildert sie kurz in einem Artikel auf come-on.de, einem Portal des Märkischen Zeitungsverlags.
Veröffentlicht am 09.12.2014
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Die AOK in Hessen interpretiert als einzige Krankenkasse deutschlandweit die Unterbrechungsregel bei Heilmittelverordnungen wie folgt:
Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Als
einzige Ausnahme lässt die AOK in Hessen die Erkrankung eines Patienten, nicht aber die des Therapeuten zu. Auch die therapeutisch indizierte Unterbrechung in Rücksprache mit dem Vertragsarzt, sowie Ferien bzw. Urlaub des Patienten oder Therapeuten lässt die AOK in Hessen nicht gelten und setzt sämtliche Behandlungen einer Verordnung nach 14 Tagen Unterbrechung ab, die nicht durch die Erkrankung eines Patienten begründet sind.
Eine 15 tätige Unterbrechung beispielsweise durch die Erkrankung des behandelnden Therapeuten, wird somit von der AOK in Hessen abgesetzt.