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Veröffentlicht am 08.09.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Mitglieder des BED e.V., wir unterstützen Sie bei Zahlungsverweigerung der Krankenkassen.
Wir geben Empfehlungen bezüglich der Vorgehensweise bei einem Widerspruch und leiten den jeweiligen Fall gegebenenfalls an unseren Rechtsanwalt weiter. Weitere Informationen finden Sie folgend.
Veröffentlicht am 04.09.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Einmal wöchentlich stellen wir Ihnen hier die Referenten des ERGOMED-Kongresses 2014 vor.
Heute machen wir Sie mit dem Ergotherapeuten Philippe Gauffriau und seinem Thema "ILF Neurofeedback - In Theorie und Praxis" bekannt.
Veröffentlicht am 09.05.2008 - Aktualisiert am 30.08.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Praxisinhaber sehen sich bei Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter häufig mit der Frage konfrontiert, inwiefern bei teilweiser oder gänzlicher Kostenübernahme der Fortbildungen durch den Arbeitgeber, Bindungsklauseln wirksam sind.

Es soll dabei sichergestellt werden, dass die erworbenen Kenntnisse des Mitarbeiters auch im Betrieb verbleiben und nicht bei einer Kündigung des Mitarbeiters die Investition in Bildung letztendlich für einen anderen Arbeitgeber getätigt wurden.
Veröffentlicht am 28.08.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das Rheinland befindet sich in einem Ausnahmezustand seitdem der Landschaftsverband Rheinland LVR die Änderung der Finanzierung therapeutischer Leistungen in Kindertagesstätten bekannt gab.

Zunächst richtet der LVR sein Finanzierungssystem zukünftig am einzelnen Kind aus, welches wesentlich behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist, statt wie bisher auf die integrative Gruppe in der jeweiligen Einrichtung, weil im Rheinland lediglich in rund 640 der dortigen rund 5.500 Kitas auch Kinder mit einer Behinderung betreut werden, während in Westfalen, das schon seit jeher sein Fördersystem auf das Kind bezog, in fast 3.000 Kitas diese Möglichkeit besteht. Die wohnortnahe Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder spielt jedoch bei der Inklusion eine große Rolle, da nur so Freundschaften und soziale Kontakte außerhalb der Schulzeit von den Kindern gepflegt werden können.
Veröffentlicht am 21.08.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Einmal wöchentlich stellen wir Ihnen hier die Referenten des ERGOMED-Kongresses 2014 vor.
Heute machen wir Sie mit der Physiotherapeutin Ute Imhof und ihrem Thema "Was hat die Wirbelsäule mit der Sinneswahrnehmung zu tun?" bekannt.
Veröffentlicht am 18.08.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie unter Anderem vom AOK-Medienservice veröffentlicht, hat der Bundestag das Haushaltsgesetz 2014 am 27.06. beschlossen. Am 11.07. wurde es zudem vom Bundestag abschließend gebilligt. Der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds fällt 2014 somit um 3,5 Milliarden Euro niedriger aus als zuvor gesetzlich festgelegt. Somit steuert der Bund 2014 zum Ausgleich versicherungsfremder Leistungen der Krankenkassen lediglich 10,5 Milliarden Euro zum Gesundheitsfonds bei. Dafür soll der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds 2015 wieder auf 11,5 Milliarden Euro ansteigen, 2016 seine ursprüngliche Höhe von 14 Milliarden Euro erreichen und ab 2017 bei 14,5 Milliarden Euro fixiert werden. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2012 war der Bundeszusschuss 2012 zunächst auf 14 Milliarden Euro festgesetzt worden.
Die Regierung begründet die Kürzung des Zuschusses für 2014 und 2015 mit den hohen Rücklagen der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds von insgesamt gut 30 Milliarden Euro.
Aus Sicht der Politik werden die Kürzungen deshalb keine Auswirkungen auf die Höhe der Versichertenbeiträge haben.
Veröffentlicht am 18.08.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Nachdem seit Jahren am Inn-Salzach-Klinikum in der Arbeits- und Ergotherapie der Forensik Imkereizubehör produziert wird, wurde dort nun eine lang zurückliegende Idee wieder aufgegriffen und eine eigene Imkerei aufgebaut, die das Beschäftigungsangebot der Klinik erweitert. Den Patienten bietet die Arbeit in der Imkerei die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen, sich Fachwissen anzueignen, ihre Interessen zu erweitern, Ihre Freizeitgestaltung sinnvoll zu fördern und Annerkennung zu erfahren.
Veröffentlicht am 14.08.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Einmal wöchentlich stellen wir Ihnen hier die Referenten des ERGOMED-Kongresses 2014 vor.
Heute machen wir Sie mit der in Norwegen lebenden dänischen Hebamme Tine Greve und ihrem Thema "Ist es egal wie wir geboren werden?" bekannt.
Veröffentlicht am 12.08.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wir freuen uns sehr über das hohe wissenschaftliche Niveau unserer Mitglieder, nicht umsonst wurden durch unseren Kooperationspartner Mentastim, ein Hersteller für gesteuerte Elektrostimulation für das (Wieder-)Erlernen von motorischen Bewegungsabläufen bei Patienten mit Schlaganfall oder anderen Schädigungen im zentralen Nervensystem, gleich zwei unserer Therapeuten interviewt.
Veröffentlicht am 12.08.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Dem BED e.V. liegen Schreiben von beiden Krankenkassen an Mitglieder von uns vor, in denen die Überschreitung der 12 Wochen Frist angemahnt wird.
Das umfasst nach der Interpretation von DAK und Knappschaft nicht nur die vom Vertragsarzt ausgestellte Frequenz in Zusammenhang mit den zu erbringenden Einheiten, sondern auch den Zeitraum der durch Urlaub, Feiertage oder Krankheit während der laufenden Behandlung entsteht und damit aus Kassensicht eine Überschreitung der 12-Wochen-Frist darstellt.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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