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Veröffentlicht am 28.08.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Uns erreichen in den letzten Tagen vermehrt Berichte über Absetzungen aufgrund längerer Unterbrechungen innerhalb einer Verordnung, welche jedoch im Zeitraum der Corona-bedingten Sonderregelungen lagen. Ebenso gibt es Absetzungen wegen späterem Behandlungsbeginn.
Legen Sie im Falle einer solchen Absetzung unverzüglich Widerspruch ein und verweisen Sie dabei auf die für den betreffenden Zeitraum gültigen Sonderregelungen:
Veröffentlicht am 27.08.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die Änderungen des Präventionsleitfadens wurden Corona-bedingt auf den 01.01.2021 verschoben.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit einer Zertifizierung bis zum 31.12.2020.
Details dazu finden Sie in unserem Artikel Präventionsleitfaden - Änderungen ab Januar 2021, welchen wir zusätzlich um Informationen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung ergänzt haben.
Veröffentlicht am 27.09.2019
- Aktualisiert am 27.08.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben im “Leitfaden Prävention” in der Fassung vom 01.10.2018 neue Grundlagen für die Förderung und Bezuschussung von Präventionsmaßnahmen festgelegt. Zum 01.01.2021 werden sich die Anforderungen an den Kursleiter sowie auch die Möglichkeiten für Ergotherapeuten, solche Kurse anzubieten, ändern.
Durch die Prüfstelle der GKV anerkannte Präventionsprogramme geben Ergotherapeuten die Möglichkeit, außerhalb der “Behandlung auf Rezept” Kurse für Patienten und Unternehmen anzubieten, die von den Krankenkassen bezuschusst werden.
Veröffentlicht am 27.08.2020
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Die Berufsgenossenschaft empfiehlt in ihrem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ergotherapeutische Praxen (Stand: 20. Juli 2020):
"... Personen – Beschäftigte und Patienten oder Patientinnen – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofern nicht etwa ärztlich abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht in der Praxis aufhalten. Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (etwa bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions- Notfallplänen. ..."
Veröffentlicht am 21.08.2020
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Für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.07.2020 stattfindet, können die neuen bundesweit gültigen Preise der Berufsgenossenschaften abgerechnet werden.
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite.
Veröffentlicht am 17.08.2020
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Liebe Mitglieder,
wir haben an das Bundesministerium für Gesundheit BMG eine Bitte um Anpassung des § 53b SGB XI (vor dem 01.01.2020: § 53c SGB XI) gerichtet.
Hintergrund des Gesetzesänderungsvorschlages ist, dass Ergotherapeuten durch ihre Ausbildung über breite und fundierte Kenntnisse im medizinischen Bereich verfügen. Diese gehen weit über die Qualifikationsanforderungen hinaus, die in der Betreuungskräfte-Richtlinie vorgegeben sind. Trotzdem werden Ergotherapeuten nicht im gleichen Atemzug wie Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger benannt.
Medizinisch-(ergo)therapeutische Erkenntnisse müssen zukünftig jedoch für eine bessere Versorgung in der Betreuungskräfte-Richtlinie Berücksichtigung finden.
Unser Schreiben an das BMG finden Sie hier:
Veröffentlicht am 13.08.2020
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Corona ist noch nicht vorbei und weiterhin gibt es viele Corona-bedingte Therapieausfälle.
Ein Teil der Ausfälle dieser medizinisch notwendigen Therapien könnte mittels Videotherapie vermieden werden.
Wir fordern daher die Krankenkassenverbände erneut dazu auf, mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Videotherapie im Heilmittelbereich wieder zu erteilen, um die Versorgung der Patienten mit ärztlich verordneten Heilmitteln während der andauernden Corona-Pandemie weitestmöglich sicher zu stellen.
Veröffentlicht am 13.08.2020
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Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist Pflicht für Praxisinhaber ab einem Mitarbeiter! – Der BED e.V. unterstützt Sie bei der Umsetzung!
Arbeitgeber, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen, sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich verpflichtet, sich sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung ist eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten zu erstellen. Seit dem 1.1.2018 müssen hierbei auch die unverantwortbaren Gefährdungen für Schwangere und stillende Frauen berücksichtigt werden und zwar unabhängig davon, ob in dem Unternehmen derzeit überhaupt eine weibliche Mitarbeiterin beschäftigt wird.
Ebenso ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Hygiene im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Veröffentlicht am 11.08.2020
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Getreu dem Motto der gemeinsame (Rechen-)WEG ist das Ziel sind wir mit dieser Haltung am 07.08.2020 in die Vergütungspreisverhandlung mit dem GKV-Spitzenverband der Krankenkassen eingestiegen und werden diesen Weg auch schlüssig fortsetzen.
Um Äpfel nicht mit Birnen zu vergleichen oder gegenseitig die jeweiligen Berechnungen zu den notwendigen Vergütungspreiserhöhungen anzuzweifeln, sprechen wir mit den Krankenkassen stattdessen über den bestmöglichen Rechenweg.
Veröffentlicht am 05.08.2020
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Liebe Therapeuten,
am 17.08. und am 19.08.2020 finden mit dem Bundesministerium für Gesundheit zwei Arbeitsgruppentreffen per Videokonferenz zum Bürokratieabbau im Heilmittelbereich statt.
Die Auftaktsitzung zum Bürokratieabbau im Heilmittelbereich war zu Jahresbeginn geplant und wurde durch den Corona-Ausbruch auf den 23.06.2020 verschoben. Letztere fand dann per Videokonferenz statt.
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte Themen im Fokus, war aber sehr offen für weitere Themen und hat diese nach unserer Rückmeldung auch proaktiv aufgenommen. Hierfür ist der BED e.V. sehr dankbar.
Insbesondere die Überarbeitung des § 84 Arznei- und Heilmittelvereinbarung liegt uns besonders am Herzen. Es darf nicht sein, dass die nach § 84 geschlossenen Heilmittelvereinbarungen weiterhin dazu führen, dass schwer erkrankten Patienten der notwendige Behandlungsbedarf mit Ergotherapie verwehrt wird.