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Veröffentlicht am 10.01.2020
Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurde der Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben.
Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen dann also nur noch maximal 48,13 Std bzw. 48 Stunden und 8 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Die
weiteren Bestimmungen seit Einführung des Mindestlohnes bleiben bestehen.