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Veröffentlicht am 17.04.2020
Als
unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens ist die
Erbringung von Ergotherapie in jedem Fall als
systemrelevant einzustufen.
Sofern Sie auf die Betreuung Ihrer Kinder angewiesen sind, um Ihre Tätigkeit als Heilmittelerbringer*in ausüben zu können, wenden Sie sich an die Einrichtung, in welcher Ihre Kinder üblicherweise untergebracht sind. Falls sie abgewiesen werden sollten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Einrichtung und senden diese gleichzeitig in Kopie an Ihre zuständige Stadt- oder Kreisbehörde.
Sollte Ihnen wider Erwarten weiterhin die Betreuung Ihrer Kinder verwehrt werden, senden Sie uns das Ablehnungsschreiben bitte per Mail zu, damit wir Sie diesbezüglich unterstützen können.