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Veröffentlicht am 27.08.2020
Die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt:
"... Falls Sie krank sind, bleiben Sie auf jeden Fall zu Hause, insbesondere wenn Sie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- / Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen oder allgemeine Schwäche verspüren. So schützen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen vor Ansteckung. ..."
"... Niemals krank zur Arbeit!
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen. ..."
"... Personen – Beschäftigte und Patienten oder Patientinnen – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofern nicht etwa ärztlich abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht in der Praxis aufhalten. Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (etwa bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions- Notfallplänen. ..."
Daraus lässt sich folgender Umgang bei Erkältungssymptomen von Mitarbeitenden sowie Patient*innen ableiten:
- Personen mit Erkältungs- oder anderen entsprechenden Krankheitssymptomen bleiben bis zur Abklärung durch den Arzt der Heilmittelpraxis fern.
- Der Arzt entscheidet, ob eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus besteht oder nicht.
- Im Zweifelsfall lassen Mitarbeitende sich am besten vom Arzt krank schreiben.
- Patienten mit Erkältungssymptomen sagen ihre Termine rechtzeitig ab.
Beachten Sie auch folgende Merkblätter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: