Veröffentlicht am 02.09.2020
Liebe Mitglieder,
folgend finden Sie unser Schreiben an das BMG:
Sehr verehrte Damen und Herren vom Bundesministerium für Gesundheit,
auf Grund verspäteter Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter soll die neue Heilmittelrichtlinie statt zum 01.10.2020, voraussichtlich erst zum 01.01.2021 in Kraft treten. Der G-BA trifft seine Entscheidung dazu am 03.09.
Sollte das verspätete Inkrafttreten der Heilmittelrichtlinie eine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge zur Folge haben, möchten wir darauf hinweisen, dass wir als BED e.V. daraus entstehende
Nachteile für Therapeuten nicht akzeptieren werden.
Werden die bundeseinheitlichen Rahmenverträge verschoben, bedeutet das für die Therapeuten:
- Weitere 3 Monate ohne angemessene Entlohnung, sowie
- nicht abschätzbare bürokratische Mehraufwendungen
Das wird auch von der Therapeutenbasis ganz sicher nicht hingenommen werden. Die Zeiten, in denen derartige Versäumnisse Dritter auf dem Rücken der Therapeuten ausgetragen werden können, sind vorbei.
Wir schlagen daher folgende gesetzliche Regelung im § 125 vor:
„Die Schiedsstelle hat Zahlbeträge zu beschließen, durch die die Vergütungsausfälle, sowie die Mehraufwendungen auf Grund der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittelrichtlinie ausgeglichen werden, wenn sich die Vertragspartner (
Spitzenverband Bund der Krankenkassen sowie den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich) nicht über eine angemessene Entschädigung diesbezüglich einigen können.“
Die Entschädigung erfolgt dann zwar später, aber sie erfolgt und zwar in einer dafür angemessenen Höhe.
Am besten für alle Beteiligten wäre jedoch eine Übergangsregelung, die ein Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Rahmenverträge am 01.10.2020 ermöglicht. Unserem Gespräch mit dem BMG unter Teilnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV, sowie dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV-SV, sehen wir unter diesem Fokus entgegen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen immer gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand BED e.V.
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