Veröffentlicht am 22.12.2020Aktualisiert am 12.01.2021Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legte soeben den bereits angekündigten Referentenentwurf zur Verlängerung der Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung vor.
Die Hygiene-Pauschale soll danach bei allen Verordnungen abgerechnet werden können, welche bis 31.03.2021 bei den Krankenkassen oder deren abrechnungsprüfenden Stellen zur Abrechnung eingegangen sind.
Aktualisierung 12.01.2021:
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Verlängerung bis zum 31.03.2021 mittlerweile in Kraft getreten.
Sonderregelungen der GKVen wurden entsprechend aktualisiert (s. unten).
Die Hygienepauschale kann auch bei Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen mit Abrechnung bis zum 31.03.2021 in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung abgerechnet werden.
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