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Veröffentlicht am 07.04.2021
Aktualisiert am 05.05.2022
Da Corona-Testungen standardisiert und anders als ergotherapeutische Behandlungen nicht individuell unterschiedlich durchgeführt werden, unterliegen diese grundsätzlich der Gewerblichkeit.
Führen Sie daher sämtliche Ausgaben und Einnahmen diesbezüglich in Ihrer Buchhaltung getrennt auf, um den Anteil an Ihrem Jahresumsatz klar abgrenzen und darlegen zu können.
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