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Veröffentlicht am 16.04.2021
Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die erneute Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte (nach § 45 SGB V) auf den Weg gebracht. Der Anspruch soll von derzeit 20 auf künftig 30 Tage pro Kind und Elternteil steigen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch demnach von 40 auf 60 Tage. Die Neuregelung wurde vom Kabinett in Verbindung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und soll vorraussichtlich nächste Woche (KW 16) nach Entscheidung durch den Bundestag in Kraft treten.
Bereits seit Januar 2021 gelten dazu folgende Regelungen:
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