Veröffentlicht am 23.04.2021
Aktualisiert am 30.04.2021
Die bundesweite Notbremse ist zum 30. Juni 2021 ausgelaufen.
Am 23.4.2021 trat das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft, welches bundeseinheitlich Maßnahmen vorschreibt sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet.
Für Heilmittelerbringung gelten dann grundsätzlich folgende Maßnahmen (IfSG § 28b Abs. 1 Pkt 8 und Abs. 9), welche durch landesrechtliche Maßnahmen ergänzt werden (können):
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