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Klärung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht (i.V.m. einer debattierten allgemeinen Impfpflicht)

Veröffentlicht am 11.01.2022

Betroffene melden sich unter: info@bed-ev.de

Liebe Therapeut:innen,

die Debatte um die Impfpflicht in Einrichtungen wurde viel zu oberflächlich geführt, denn zu viele grundlegende Fragen sind offen geblieben:

  • Welche Lösung sieht der Gesetzgeber für Therapiepraxisinhabende vor, deren Existenz sich durch die zwangsweise Entlassung von ungeimpften Mitarbeitenden bei Fachkräftemangel in Luft auflöst?
  • Wie lässt sich das mit der Arbeitgeber:innenverantwortung, für das Wohl seiner/ihrer Mitarbeitenden zu sorgen, vereinbaren?
  • Welche Lösung sieht der Gesetzgeber für Therapeut:innen vor, die andere Maßnahmen an Stelle einer Impfpflicht bevorzugen und damit vor einem Berufsverbot stehen? – (siehe Artikel: Die Fragen zu einer Impfpflicht in einer Demokratie)
  • Was bedeutet das für die Patient:innenversorgung mit Heilmitteln?

Die Frage nach der politischen Verantwortung stellt sich unweigerlich, denn die Bundespolitik hat etliche Jahre tatenlos und nachweisbar wissentlich zugeschaut, wie sich die Situation der Therapiefachberufe mehr und mehr verschlechtert hat.

Noch jüngst hat die Politik weggeschaut statt seiner Aufgabe nachzugehen, dem Bundesgesundheitsministerium auf die Finger zu schauen und die Einhaltung ihrer eigenen gesetzlichen Vorgabe durch das TSVG und damit wirtschaftliche Preise für die Therapeut:innen sicher zu stellen.

Der Fachkräftemangel ist politisch verschuldet. Vor allem in dieser Hinsicht erscheint das Verhalten der politisch Verantwortlichen (in teilweise identischer personeller Besetzung in beiden Gesetzgebungsverfahren) gegenüber den Therapeut:innen besonders despektierlich.

 

Wir maßen uns nicht an, alle diese Fragen passgenau beantworten zu können. Wir nehmen uns aber heraus diese Fragen an die politisch Verantwortlichen zu stellen und vor allem auch das Bundesverfassungsgericht BVerfG dazu zu befragen.

Unsere grundlegendste Aufgabe als Berufsverband ist es, die bestmöglichen Voraussetzungen im Heilmittelbereich zu schaffen und Gefahren für die Berufsgruppe abzuwehren.

Die Situation der Therapiefachberufe hängt kausal mit den Entscheidungen des Gesetzgebers zusammen.

Unser versierter Verfassungsrechtler RA Ulay Oezer mit bester Reputation in diesem Bereich (https://www.advocado.de/rechtsanwalt/profil/ulay-oezer-anwalt.html) vertritt die betroffenen Therapeut:innen im Heilmittelbereich.

Bis kommende Woche wird Herr Oezer für alle Betroffenen eine "Executive Summary" erstellen. Diese beinhaltet eine Übersicht über die Chancen und Risiken, wird das Verfahren vor dem BVerfG erklären sowie eine exemplarische Auswahl an Ansichten aus Literatur und Rechtsprechung präsentieren. Hierdurch erhalten die Betroffenen einen Einblick in die Materie. Jede/r Betroffene kann an Hand dieser Grundlage darüber entscheiden, ob er oder sie Herrn Oezer mit der Verfassungsbeschwerde beauftragen möchte, denn die Klagen müssen durch jede Betroffene und jeden Betroffenen selbst erfolgen. Der BED e.V. ermöglicht die "Executive Summary", begleitet organisatorisch den Prozess eng und wird auch finanziell unterstützen.

So viel vorweg: Eine Klage gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat grundsätzlich gute Aussichten auf Erfolg.

Wer rechtsschutzversichert ist, sollte mit seiner Versicherung klären, ob die Gebühren übernommen werden. Für diejenigen ohne Versicherung wird die Klage durch eine Gruppenrabattierung überhaupt erst ermöglicht, da Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht mit guten und damit erfolgversprechenden Juristen sehr teuer sind.

 

Die rund 30 Betroffenen, die sich von sich aus bereits proaktiv bei uns gemeldet haben, werden automatisch kommende Woche die Executive Summary, sowie die notwendigen Formulare über den BED e.V. erhalten.

Betroffene, die noch keinen Kontakt zu uns aufgenommen haben, melden sich einfach bis zum 16.01.2022 unter: info@bed-ev.de Stichwort: Bundesverfassungsgericht oder telefonisch: 05221-8759453 um ebenfalls die Executive Summary erhalten zu können.

 

Über den weiteren Verlauf werden wir natürlich berichten.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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