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Veröffentlicht am 09.07.2012
Im Anschluss an die 51. Sitzung des Plenums der G-BA am 21. Juni 2012 ist auf Antrag der Patientenvertretung - der BED e.V. dankt an dieser Stelle von Herzen den Patientenvertretern - ein einstimmiger Beschluss zur gemeinsamen Erarbeitung eines Merkblattes zur Erteilung langfristiger Genehmigungen einer Heilmittelversorgung auf Antrag eines Versicherten mit einem entsprechend langfristigen Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V gefasst worden.
Damit ist ein erneuter Versuch unternommen worden, die Anwendungsprobleme der mit dieser Zielsetzung bereits vor Inkrafttreten des § 32 Abs. 1a neugefassten Heilmittel-Richtlinie zu lösen. Die von Seiten der Patientenvertreterinnen und -vertretern dargestellte Verfahrenspraxis zeigt nach wie vor erhebliche Defizite auf. KBV und GKV-Spitzenverband erwarten eine Bereinigung dieser Probleme durch die zügige nach § 84 Abs. 8 SGB V spätestens bis zum 30. September 2012 abzuschließende Vereinbarung von Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln mit entsprechender Berücksichtigung bei der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung maßgebenden Richtgrößenvereinbarung.
Hinweis des BED e.V.: Alleine dieser Kommentar zeigt, dass die Krankenkassen sehr bewusst die Erteilung von langfristigen Genehmigungen blockieren, um bei der Verhandlung der bundesweiten Praxisbesonderheiten die dort beschlossenen Diagnosen analog auf die langfristige Genehmigung zu übertragen und damit zu beschränken. Würden hingegen vorher Diagnosen für die langfristigen Genehmigungen festgelegt, wäre deren Umfang mit hoher Sicherheit größer. Die Krankenkassen versuchen jedoch die Diagnosen für langfristige Genehmigungen soweit wie möglich zu beschränken.
Aus Sicht des BED e.V. ist das eine Frechheit, die wir über unser Unterschriftenverfahren dem Gesundheitsminister zur Kenntnis geben wollen.
Gemeinsamer Bundesausschuss: Newsletter Nr. 06 - Juni 2012 Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.
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