Veröffentlicht am 29.11.2024
© matttilda / stock.adobe.com
Bereits im Februar 2023 veröffentlichten wir gemeinsam mit LOGO Deutschland ein Positionspapier, in dem wir die historische Entwicklung der Zuzahlungssystematik und die damit verbundene Ungleichbehandlung von Patient*innen mit Heilmittelbedarf herausarbeiteten. Unsere daraus resultierende Forderung: Abschaffung der Zuzahlung oder Gleichstellung mit anderen Leistungsbereichen durch eine Reduzierung der Zuzahlung auf 10 Euro je Verordnung.
In unseren dahingehenden politischen Gesprächen war es Konsens aller Gesprächspartner, dass die Belastung für die Patient*innen in der Heilmittelversorgung unverhältnismäßig hoch ist und ein daraus resultierender Leistungsverzicht unter dem Strich deutlich mehr Kosten verursacht.
Unterstützung kommt öffentlich jetzt auch vom VdK Sozialverband
In seiner Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) weist der VdK Sozialverband nun auch auf die hohe Belastung für die Patient*innen hin und fordert ebenfalls eine Begrenzung der Zuzahlungen auf 10 Euro.
Zudem fordert der VdK eine Ausweitung der Blankoverordnung und unterstützt auch in diesem Punkt unsere Position.
Weitere Aufklärung sorgt für Verständnis
Wir werden weiterhin in dieser so wichtigen Versorgungsfrage – gerade im Hinblick auf die Blankoverordnung und perspektivisch den Direktzugang – um Verständnis werben.
Denn gerade wenn es gelingen sollte andere Zugangswege zu etablieren, gilt es die Barrieren für die Inanspruchnahme der Leistungen zu minimieren und insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen eine Heilmittelversorgung zu ermöglichen. Davon profitiert nicht nur der/die betroffene Patient*in, sondern die gesamte Versichertengemeinschaft.