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VdK Sozialverband schließt sich BED-Forderung zur Reduzierung der Zuzahlungen an

Veröffentlicht am 29.11.2024

© matttilda / stock.adobe.com

Bereits im Februar 2023 veröffentlichten wir gemeinsam mit LOGO Deutschland ein Positionspapier, in dem wir die historische Entwicklung der Zuzahlungssystematik und die damit verbundene Ungleichbehandlung von Patient*innen mit Heilmittelbedarf herausarbeiteten. Unsere daraus resultierende Forderung: Abschaffung der Zuzahlung oder Gleichstellung mit anderen Leistungsbereichen durch eine Reduzierung der Zuzahlung auf 10 Euro je Verordnung.

In unseren dahingehenden politischen Gesprächen war es Konsens aller Gesprächspartner, dass die Belastung für die Patient*innen in der Heilmittelversorgung unverhältnismäßig hoch ist und ein daraus resultierender Leistungsverzicht unter dem Strich deutlich mehr Kosten verursacht. 

Unterstützung kommt öffentlich jetzt auch vom VdK Sozialverband

In seiner Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) weist der VdK Sozialverband nun auch auf die hohe Belastung für die Patient*innen hin und fordert ebenfalls eine Begrenzung der Zuzahlungen auf 10 Euro.

Zudem fordert der VdK eine Ausweitung der Blankoverordnung und unterstützt auch in diesem Punkt unsere Position.

Wir begrüßen diesen Schritt des VdK außerordentlich. Patient*innen und Therapierende sollten in entscheidenden Fragen zur Versorgung zukünftig deutlich enger als bislang zusammen stehen, schließlich braucht es für eine solche Umsetzung eine Mehrheit im Parlament.

Weitere Aufklärung sorgt für Verständnis

Wir werden weiterhin in dieser so wichtigen Versorgungsfrage – gerade im Hinblick auf die Blankoverordnung und perspektivisch den Direktzugang – um Verständnis werben.

Denn gerade wenn es gelingen sollte andere Zugangswege zu etablieren, gilt es die Barrieren für die Inanspruchnahme der Leistungen zu minimieren und insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen eine Heilmittelversorgung zu ermöglichen. Davon profitiert nicht nur der/die betroffene Patient*in, sondern die gesamte Versichertengemeinschaft.

 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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