Veröffentlicht am 08.10.2025
Aktualisiert am 09.10.2025
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eingebracht.
Beantragt wird die Verschiebung der Anschlusspflicht für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Heilmittelpraxen vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027. Begründet wird die Verschiebung allein mit der Tatsache, dass sich die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung verschieben wird.
Aus BED-Sicht ist das das falsche Signal. Christine Donner führt dazu aus:
"TI ist mehr als e-Verordnung. Sie ist: Sichere Kommunikation im Medizinwesen und damit schnelle Mail-Kommunikation statt Fax, sie ermöglicht Zugriff der Heilmittelerbringenden auf zuverlässige und vollständige Informationen durch die Einsicht in die ePA. Dies sind therapierelevante Informationen, die damit nicht mehr mühsam bei dem oder der Klientin erfragt werden müssen. All das geht heute schon – und alle anderen Tätigen im Gesundheitswesen nutzen das auch: Ärztinnen und Ärzte, Apotheker*innen, Hebammen und die Pflege."
Die bisherige Frist war sanktionsfrei, also ohne jeden Durchsetzungs- oder Sanktionsmechanismus und damit eine reine Symbolfrist. Sie jetzt zu verschieben, offenbart ein weiterhin falsches Mindset der Bundesregierung in Bezug auf den Stellenwert der Heilmittelerbringenden in der Versorgung: Die Rolle der Therapierenden wird durch die Bundesregierung erneut nur auf das Empfangen und Abarbeiten von Verordnungen reduziert.
Christine Donner weiter:
„Heilmittelerbringende haben andere, dringende Baustellen, derer sich die Bundesregierung annehmen sollte: bundesweite Schulgeldfreiheit & Ausbildungsvergütung, unfaire Zuzahlungen senken, Mitbestimmung der maßgeblichen Verbände bei Richtlinien, und vor allem weiterhin: eine wirklich wirtschaftliche Vergütung. Die Liste ist lang.“
Wichtig für die Therapierenden: Auch wenn das politische Signal in die falsche Richtung geht, entsteht Ihnen kein direkter Nachteil durch die mögliche Verschiebung der Anbindungsfrist.
TI ist Versorgungsinfrastruktur und nicht nur Plattform für die Übermittlung von eVerordnungen. Deshalb bleibt unser Ratschlag: Lieber heute statt morgen anschließen. – Machen Sie den ersten Schritt und beantragen Ihren elektronischen Heilberufsausweis. Jetzt.
Konsequenzen und Empfehlung für die Praxis
- TI-Anschluss ist trotzdem bereits jetzt empfehlenswert, um datenschutzkonform innerhalb des Medizinwesens kommunizieren zu können.
- Bei Nutzung der BED-Konditionen unserer Kooperationspartner RED und ITCOS können Sie bereits jetzt ein monatliches Plus mit dem TI-Anschluss einfahren, da die Refinanzierungspauschale höher ist als die Kosten.
So gehen Sie vor
Informationen zum konkreten Vorgehen finden unsere Mitgliedspraxen hier: