Veröffentlicht am 05.12.2025
Aktualisiert am 07.05.2026
Am Anfang steht die Diagnose, notiert als ICD-10-Code, und direkt danach folgt die von der verordnenden Person gewählte Diagnosegruppe, aus der sich die weiteren Möglichkeiten einer Heilmittelverordnung ergeben.
Kontrolle vor Behandlung
Kontrollieren Sie die gesamte Verordnung am besten VOR oder zumindest zeitnah zum Beginn der Behandlung.
Insbesondere bei der Zuordnung des ICD-10-Codes zur Diagnosegruppe, von der die restlichen Möglichkeiten entscheidend abhängen, ist mittlerweile erhöhte Aufmerksamkeit geboten, weil einige Krankenkassen hier ein großes Absetzungspotential sehen.
Sollten Sie auch nur Zweifel an der korrekten Zuordnung haben, melden Sie sich gerne telefonisch (auch gerne einfach auf AB sprechen) oder per Mail bei uns, damit wir gemeinsam klären können, ob die Verordnung so bleiben kann oder geändert werden muss.
Absetzungen vermeiden
Eine nicht passend gewählte Diagnosegruppe wird von Krankenkassen gerne genutzt, um die Vergütung Ihrer erbrachten Leistungen komplett zu verweigern. Insbesondere seit Einführung der Blankoverordnung tendieren leider manche Ärzte und Ärztinnen zu sehr "kreativen" Zuordnungen, die teilweise schlicht falsch sind. Gemäß des BSG-Urteils vom 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R sind Sie als Leistungserbringende jedoch verpflichtet, die Verordnung auf aus Ihrer professionellen Sicht erkennbare Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Eingangskontrolle
Im Fall einer Blankoverordnung muss die Diagnosegruppe gemäß aktuell gültigem Ergotherapievertrag unbedingt allerspätestens vor der Einreichung zur Abrechnung korrigiert werden.
Bei Nicht-Blankoverordnungen ist eine nachträgliche Korrektur der Diagnosegruppe zwar grundsätzlich möglich, jedoch empfehlen wir auch in diesen Fällen dringend - am besten direkt beim Erhalt aller Verordnungen - zu kontrollieren, ob die Diagnosegruppe passt, insbesondere weil sich daraus die zulässigen Heilmittel sowie die maximal zulässige Einheitenanzahl ergibt.
Aktuell keine automatisierte Kontrolle verfügbar
Aktuell gibt es in der Branche diesbezüglich keine automatisierte Kontrollmöglichkeit. Insofern müssen Sie auch bei Nutzung technischer Kontrollen diesen einen Punkt immer selbst fachlich beurteilen. Wie berichtet arbeitet das BED-Team bereits an einem Abfragetool. Aufgrund des Umfanges handelt es sich hierbei jedoch um ein größeres Projekt mit entsprechend zeitlichem Aufwand.
Demnächst werden jedoch bereits einige Prüfungen digital möglich sein.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel:
Wir sind für Sie da
Gerne unterstützen wir Sie individuell. Kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Telefon (auch gerne auf AB sprechen), damit Sie Ihre erbrachten Leistungen bezahlt bekommen.
Ihr Team vom BED e.V.