Veröffentlicht am 05.12.2025
Am Anfang steht die Diagnose, notiert als ICD-10-Code, und direkt danach folgt die von der verordnenden Person gewählte Diagnosegruppe, aus der sich die weiteren Möglichkeiten einer Heilmittelverordnung ergeben. Insofern ist die zur Diagnose korrekt gewählte Diagnosegruppe Voraussetzung für die Vergütung Ihrer Leistungen.
Absetzungen vermeiden
Eine nicht passend gewählte Diagnosegruppe wird von Krankenkassen gerne genutzt, um die Vergütung Ihrer erbrachten Leistungen komplett zu verweigern. Insbesondere seit Einführung der Blankoverordnung tendieren leider manche Ärzte und Ärztinnen zu sehr "kreativen" Zuordnungen, die teilweise schlicht falsch sind. Gemäß des BSG-Urteils vom 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R sind Sie als Leistungserbringende jedoch verpflichtet, die Verordnung auf aus Ihrer professionellen Sicht erkennbare Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Eingangskontrolle
Im Fall einer Blankoverordnung muss die Diagnosegruppe gemäß aktuell gültigem Ergotherapievertrag unbedingt allerspätestens vor der Einreichung zur Abrechnung korrigiert werden.
Bei Nicht-Blankoverordnungen ist zwar eine nachträgliche Korrektur grundsätzlich möglich, jedoch empfehlen wir auch in diesen Fällen dringend - am besten direkt beim Erhalt aller Verordnungen - zu kontrollieren, ob die Diagnosegruppe passt, insbesondere weil sich daraus die zulässigen Heilmittel sowie die maximal zulässige Einheitenanzahl ergibt.
Aktuell keine automatisierte Kontrolle verfügbar
Aktuell gibt es in der Branche diesbezüglich keine automatisierte Kontrollmöglichkeit. Insofern müssen Sie auch bei Nutzung technischer Kontrollen diesen einen Punkt immer selbst fachlich beurteilen. Wie berichtet arbeitet das BED-Team bereits an einem Abfragetool. Aufgrund des Umfanges handelt es sich hierbei jedoch um ein größeres Projekt mit entsprechend zeitlichem Aufwand.
Demnächst werden jedoch bereits einige Prüfungen digital möglich sein.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel:
Fragen Sie uns!
Gerne unterstützen wir Sie individuell. Kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Telefon (auch gerne auf AB sprechen), damit Sie Ihre erbrachten Leistungen bezahlt bekommen.
Ihr Team vom BED e.V.