Veröffentlicht am 29.08.2024
Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit
Ausstellung währenddessen zulässig
Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August dieses Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf.
Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko
Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf.
Veröffentlicht am 29.04.2024
VIELGEFRAGT: Wann gibt es neue Preise in der Ergotherapie?
Bezüglich der Preisanpassungen läuft derzeit ein Schiedsverfahren, in welchem am 29. Mai der Verhandlungstermin angesetzt ist. Bis dahin sind definitive Aussagen zur Preisanpassung nicht möglich.
Veröffentlicht am 19.04.2024
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) begrüßt die neue Regelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung nach § 125a SGB V (Blankoverordnung).
Dementsprechend sind bei Versicherten der PBeaKK auch ergotherapeutische Behandlungen auf der Grundlage einer Blankoverordnung möglich und abrechenbar.
Veröffentlicht am 04.04.2024
Wir beantworten Ihre Fragen zur BLANKO-Verordnung im Videotalk. In unserer kommenden Fragerunde am Mittwoch, 10. April von 12:30 - 14:30 Uhr sind noch Plätze frei.
In der 2-stündigen Fragerunde gehen wir jeweils themenbezogen auf Ihre Fragen ein.
Die Teilnahme ist BED-Mitglieder vorbehalten.
Veröffentlicht am 01.03.2024 - Aktualisiert am 28.03.2024
Gesetzlich vorgeschrieben: Patientenakte
Grundsätzlich ist das Führen einer Patientenakte inkl. Verlaufsdokumentation übergeordnet gesetzlich vorgeschrieben (=Patientenrechte):
§ 630 f BGB: Dokumentation der Behandlung
"(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen."
Veröffentlicht am 15.03.2024
Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern eine Aufzeichnung des Webinars zur BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Aufgrund der Fülle an Informationen erhalten Sie diese in zwei Teilen, heute zunächst Teil 1.
Veröffentlicht am 29.02.2024
Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern das Handout zu unserer Webinarreihe BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Aufgrund der Dringlichkeit und der Fülle an Informationen handelt es sich hier zunächst um ein schlichtes Textdokument, in welchem Sie durch Klicken im Inhaltsverzeichnis jeweils direkt zu den Sie interessierenden Punkten gelangen können.
Enthalten sind wie im Webinar sämtliche für die BLANKO-Versorgung entscheidenden Informationen und Empfehlungen in stichwortartiger Auflistung. Eine Videoaufzeichnung des Webinarvortrages werden wir unseren Mitgliedern im März wie angekündigt ebenfalls zur Verfügung stellen.
Für noch offene Fragen zur BLANKO-Versorgung bieten wir unseren Mitgliedern zusätzlich ein weiteres Format, nämlich die BLANKO Fragerunde an.
Veröffentlicht am 23.02.2024
Aufgrund der hohen Nachfrage zu unseren Webinaren zum Thema BLANKO-Verordnung haben wir das Kontingent der verfügbaren Plätze erhöht.
Das Webinar steht allen interessierten Personen offen.
Für BED-Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.
Eine Anmeldung ist jedoch auch für BED-Mitglieder erforderlich.
Nur angemeldete Personen werden den Link zur Veranstaltung per Mail zugesendet bekommen.