Bundesrahmenvertrag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Bundesrahmenvertrag.
Veröffentlicht am 18.01.2024 - Aktualisiert am 06.02.2024

Ab Mitte Februar werden wir über die konkreten Vertragsinhalte und die Umsetzung der Versorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung nach § 125a SGB V, also die Arbeit mit der BLANKOVERORDNUNG detailliert informieren, damit Sie gut vorbereitet im April 2024 mit der neuen Regelversorgung starten können. 

Save the dates: dreiteilige Webinarreihe jeweils am Freitagabend von 18-20 Uhr

Für BED-Mitglieder kostenfreie Teilnahme

Veröffentlicht am 13.05.2022 - Aktualisiert am 02.11.2023

Bei einer Verordnungskorrektur müssen die ursprünglichen Einträge weiterhin sichtbar bleiben, weil anderenfalls nach erfolgter Korrektur mit Datum und Unterschrift eine erneute Korrektur ohne Wissen des oder der Unterzeichnenden durchgeführt werden könnte.

-> Aus diesem Grund ist die Verwendung von TippEx oder auch das komplette Schwärzen oder anderweitige Unkenntlichmachen bei Korrekturen NICHT zulässig.

Veröffentlicht am 22.09.2023

Stichtag 30.09.

Foto © Adobe Stock - Marco2811 (bearbeitet durch BED e.V.)

Zielorientierte und erfolgreiche Verhandlungen zu notwendigen Änderungen im Bundesrahmenvertrag Ergotherapie sind nur nach einer Vertragskündigung zu erwarten. DVE und GKV-SV wollen bislang jedoch keine Kündigung aussprechen.

Sie als Ergotherapeut*innen haben es in der Hand, die Berufspolitik durch Ihre Stimme und Ihr Handeln zu beeinflussen.

Am 30. September endet sowohl die Kündigungsfrist für den Bundesrahmenvertrag als auch für die Mitgliedschaft im DVE.

Klarstellung: Es geht um die Kündigung des Rahmenvertrages durch die Berufsverbände, um entsprechende Änderungen neu zu verhandeln. Ergotherapiepraxen können und sollen den Vertrag nicht kündigen.

 

Veröffentlicht am 20.09.2022

Korrektur: Kalkulationsgrundlagen der Preisforderung - Folge 1: Mitarbeiter*innengehälter

Auf Folie 14 war ein Einheitenfehler.
 
Fälschlicherweise wurden die 5,85% auf 27,9% (Anteil der Personalkosten am Umsatz) angewendet und nicht auf 27,90 € (Anteil der Personalkosten absolut bei 100 € Umsatz), wie es in der Beispielrechnung mit konkreten €-Werten richtig gewesen wäre.

Veröffentlicht am 17.12.2021 - Aktualisiert am 20.09.2022

Kalkulationsgrundlagen der Preisforderung - Folge 1: Mitarbeiter:innengehälter

Im Gegensatz zu den nun unrechtmäßig geschiedsten Preissteigerungen zeigen wir hier auf, was tatsächlich notwendig wäre, um dem gesetzlichen Auftrag nach angemessenen Preisen gerecht werden zu können.

Veröffentlicht am 06.09.2021 - Aktualisiert am 19.09.2022

Das jüngste Fake-Verhandlungsangebot des GKV-SV an die Ergotherapieverbände sowie die Klageeinreichung aller Physiotherapeutischen Verbände gegen den zuvor von diesen noch als großen Erfolg und als historisches Ergebnis gefeierten 2. Schiedsspruch, zeigen mehr als deutlich, dass die derzeit noch vorhandene personelle Besetzung bei Schiedsstelle und GKV-SV eben nachweislich nicht dazu führt:

1. Praxisinhaber:innen zu wirtschaftlichen Preisen zu verhelfen und
2. Therapeut:innen ein angemessenes Gehalt nach Tarif zu ermöglichen

Veröffentlicht am 24.06.2022

Aufgrund mehrfacher Absetzungen unter Hinweis auf eine fehlende Bemerkung auf der Verordnung klären wir mit dem GKV-SV die Umsetzung des § 7 Absatz 5 im Ergovertrag. Dieser lautet:

"...
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen. ..."

Veröffentlicht am 14.01.2022

Im neuen Vertrag gibt es keine Belastungserprobung bei psychisch-funktioneller Behandlung mehr. Stattdessen steht für die Verlängerung der Behandlungszeit der Zusatz "als Doppelbehandlung" nun auch bei psychisch-funktioneller Behandlung zur Verfügung.

Beachten Sie hierbei, dass für eine Doppelbehandlung zwei der verordneten Einheiten an einem Tag erbracht werden und also auch zwei Einheiten pro Tag abgerechnet werden. Bei 20 verordneten Einheiten "als Doppelbehandlung" sind also 10 Termine mit je 2 Einheiten möglich. 

Belastungserprobung bei Übergang 2021 -> 2022

Sofern Sie eine Verordnung aus 2021 mit Belastungserprobung im Jahr 2022 weiter bearbeiten wollen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Veröffentlicht am 14.01.2022

Im neuen Vertrag wurde unter anderem auch die Aufbewahrungsfrist der Verlaufsdokumentation auf 4 Jahre festgelegt (vorher in den meisten Rahmenverträgen außer Bayern 3 Jahre). Die konkrete Umsetzung entnehmen Sie bitte unserem aktualisierten Stichwort Aufbewahrungspflicht.

Veröffentlicht am 31.12.2021 - Aktualisiert am 13.01.2022

Liebe Mitglieder,

anbei finden Sie die von uns gut zugänglich und einprägsam aufbereiteten Informationen speziell zu den Neuerungen im bundeseinheitlichen Vertrag Ergotherapie. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen wie stets gerne zur Verfügung.

Ihr BED e.V.-Team 

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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