Veröffentlicht am 18.04.2024 - Aktualisiert am 19.03.2025
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern hier eine Information für Verordnende zum Thema BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Leiten Sie diese gerne ausgedruckt oder im Anhang einer Mail an Ihre Verordnenden weiter.
Veröffentlicht am 20.02.2025 - Aktualisiert am 28.02.2025
Wie angekündigt fand letzte Woche Donnerstag das erste Sondierungsgespräch zwischen den Berufsverbänden und dem GKV-Spitzenverband bzgl. der Preisanpassung im Bereich Ergotherapie statt.
Wie in einer Sondierung üblich, ging es zunächst darum, erste Positionen auszutauschen und durch Fragen an die Verhandlungspartner ein Bild über deren Vorstellungen und Beweggründe zu erhalten, um sich auf die kommenden Verhandlungen passend einzustimmen.
Wir stellen kurz die im Sondierungsgespräch vorgetragenen Positionen der Vertragspartner vor.
Veröffentlicht am 14.01.2025
Die Stiftung Gesundheit führte im Auftrag des BED e.V. eine Befragung zu den ersten Erfahrungen mit der neuen Versorgungsform nach § 125a SGB V in der Ergotherapie durch.
https://www.stiftung-gesundheit.de/studien/umfrage-ergotherapeuten-blanko-verordnung/
Methodik
Umfragezeitraum 22.-26.11.2024
Verteiler Anzahl: 4913
Vollständig ausgefüllt: 184
Responderquote: 3,8 %
Repräsentatives Ergebnis mit Konfidenzniveau von 95 %
Veröffentlicht am 29.11.2024
Beachten Sie bitte, dass bei der Abrechnung von Blankoverordnungen im Datensatz die korrekte Vertragsnummer angegeben werden muss:
Schlüssel ”Leistungserbringergruppe” Ergotherapie Blankoverordnung: 26 00 502
(Bei Nicht-Blankoverordnungen ist die letzte Ziffer eine "1".)
Bei Blankoverordnungen muss im Datensatz für die Frequenz grundsätzlich eine "0" (Null) eingegeben werden.
Veröffentlicht am 26.09.2024
VIELGEFRAGT: Sind mehr als 20 Einheiten bei Blanko zulässig?
Veröffentlicht am 20.09.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024
VIELGEFRAGT: Muss auf das VND-ZI* Zuzahlung geleistet werden?
*VND-ZI = Zeitintervall pro Termin für Vor- und Nachbereitung inkl. Dokumentation
Veröffentlicht am 28.03.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024
Informationspflicht vor Behandlungsbeginn
Auch bei BLANKO-Verordnungen sind Leistungserbringende gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.
Im Fall einer BLANKO-Verordnung steht jedoch der endgültige Zuzahlungsbetrag erst nach Ablauf der 16-wöchigen Gültigkeit fest.
Wir geben unseren Mitgliedern Empfehlungen und Vorlagen an die Hand.
Veröffentlicht am 03.09.2024
Der zwischen den Vertragspateien konsentierte Fragen-Antworten-Katalog zum Ergotherapievertrag nach §125 SGB V (Nicht-Blanko) wurde aktualisiert und veröffentlicht.
Dankenswerterweise hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) immerhin der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Frage zu den zulässigen Abkürzungen auf der Verordnungsrückseite zugestimmt. Dies ist wichtig, weil es tatsächlich Kassen gab, die mit Verweis auf die zeitliche Befristung dieser Information im Fragen-Antworten-Katalog Vergütungen verweigerten, obwohl die zeitliche Befristung lediglich damit begründet war, dass die Inhalte mittlerweile allen bekannt sein müssten. Hier haben wir also nun wieder mehr Klarheit.
Andere von beiden Berufsverbänden erbetene Ergänzungen zu Arztunterschriftenregelungen bei Vertretungs- und Assistenzärzten wurden hingegen vom GKV-SV abgelehnt.
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 02.09.2024
Aktualisierung - Nur für Mitglieder