Veröffentlicht am 18.04.2024 - Aktualisiert am 30.09.2026
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern hier eine Information für Verordnende zum Thema BLANKO-Verordnung zur Verfügung, welche nach wie vor zutreffend und aktuell sind.
Leiten Sie diese gerne ausgedruckt oder im Anhang einer Mail an Ihre Verordnenden weiter.
Veröffentlicht am 29.08.2024 - Aktualisiert am 23.09.2026
VIELGEFRAGT: Darf während einer laufenden Blanko-VO schon eine neue Verordnung ausgestellt werden?
Ja.
Beginn aber erst nach Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung zulässig.
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 30.06.2026
Aktualisierung - Nur für Mitglieder
Veröffentlicht am 01.04.2026 - Aktualisiert am 01.04.2026
Ab heute, 1.4.2026, gelten die gemeinsam vereinbarten Aktualisierungen im Ergotherapievertrag nach § 125 inkl. der Anlagen 1, 3, 4, 5 sowie Fragen-Antworten-Katalog.
Eine Übersicht über die Änderungen haben wir Ihnen in diesem Artikel erstellt:
Veröffentlicht am 01.04.2026
Mit Gültigkeit ab dem 1. April 2026 haben sich die Vertragspartner Ergotherapie zumindest darauf verständigen können, dass für die Beurteilung, ob es sich um denselben Verordnungsfall handelt, augenscheinliche Abweichungen der Unterschrift der oder des Verordnenden nicht allein herangezogen werden dürfen.
Veröffentlicht am 13.03.2026
Nach einigen Verhandlungsrunden sowohl in Berlin als auch online konnten die drei Vertragspartner im Bereich Ergotherapie zumindest einige Anpassungen vereinbaren. Diese werden ab dem 01. April 2026 gelten.
Veröffentlicht am 07.10.2025
Wir haben die Anlagen 1 (indikationsspezifische Anlage) und 3 (Formale Vorgaben und Korrekturmöglichkeiten) zum Blanko-Vertrag Ergotherapie fristgerecht gekündigt, damit Verhandlungen Wirkung entfalten. Was Ergotherapeut*innen berichten und unsere Fachsicht belegt: Drei Punkte sind akut – sie müssen jetzt verhandelt werden:
- Zwischenabrechnung bei Blanko – dringend, damit Liquidität gesichert bleibt.
- Aussetzung von Absetzungen bei neu hinzukommenden Diagnosegruppen – Absetzungen haben spürbar an Intensität zugenommen.
- Erweiterung um die Pädiatrie – als nächster Schritt bereits im Vertrag angelegt; jetzt umzusetzen.
Wichtig: Kündigen heißt Verbindlichkeit schaffen. Ohne Kündigung fehlt jede Konsequenz bei Nichteinigung - gerade bei der aktuellen Finanzlage der Gesetzlichen Krankenkassen.
Veröffentlicht am 26.09.2024 - Aktualisiert am 03.09.2025
VIELGEFRAGT: Sind bei Blanko mehr als 20 Einheiten zulässig?
Veröffentlicht am 20.02.2025 - Aktualisiert am 28.02.2025
Wie angekündigt fand letzte Woche Donnerstag das erste Sondierungsgespräch zwischen den Berufsverbänden und dem GKV-Spitzenverband bzgl. der Preisanpassung im Bereich Ergotherapie statt.
Wie in einer Sondierung üblich, ging es zunächst darum, erste Positionen auszutauschen und durch Fragen an die Verhandlungspartner ein Bild über deren Vorstellungen und Beweggründe zu erhalten, um sich auf die kommenden Verhandlungen passend einzustimmen.
Wir stellen kurz die im Sondierungsgespräch vorgetragenen Positionen der Vertragspartner vor.