Berufspolitische Informationen

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 27.06.2017 - Aktualisiert am 18.07.2017

Redebeitrag von Christine Donner auf der Demonstration der Heilmittelerbringer in Berlin am 24.06.2017 und weitere Impressionen:

Veröffentlicht am 07.07.2017

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird auch als "Kleiner Gesetzgeber" bezeichnet, da er im Rahmen der sogenannten Selbstverwaltung weitreichende Befugnisse für Vorgaben im gesetzlichen Gesundheitswesen hat. Der BED moniert seit langem gemeinsam mit anderen Heilmittelverbänden, dass die Heilmittelerbringer im G-BA nicht stimmberechtigt vertreten sind, obwohl dort alle Vorgaben für die tägliche Leistungserbringung fest gelegt werden. Für eine Ausgewogenheit der Interessen sollen laut Gesetz der unparteiische Vorsitzende sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder sorgen.
Das erste Mal in der Geschichte hat nun der Bundesgesundheitsausschuss der Ernennung der durch den G-BA vorgeschlagenen Unparteiischen für die nächste Amtszeit widersprochen.
Veröffentlicht am 07.07.2017

Wie berichtet hatte der BED e.V. erfolgreich gerichtlich durchsetzen können, dass die willkürliche Zulassungsverweigerung für eine Praxis nicht zulässig ist. Im vorliegenden Fall hatten die Primärkassen in Hessen die Zulassung verweigert, weil nicht alle Therapieräume mindestens 12qm umfassten. Da diese Vorgabe über die in den Zulassungsempfehlungen enthaltenen Anforderungen hinaus geht, war die Zulassungsverweigerung nicht statthaft. Es gilt vielmehr, dass jede Praxis, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Zulassung hat.
Mit der Verweigerung der Zulassung entgingen der Praxisinhaberin Einnahmen, weil Versicherte der Primärkassen nicht behandelt werden konnten. Diesbezüglich hatte unser Mitglied mit Unterstützung des BED parallel eine Schadenersatzklage angestrengt.
Veröffentlicht am 16.06.2017

Bald ist es soweit: Die nächste Demo der Heilmittelerbringer am Samstag, dem 24.6.17 startet um 14 Uhr am Berliner Hauptbahnhof (Waschingtonplatz) mit einem Demonstrationszug zum Brandenburger Tor. Veranstalter ist auch diesmal der Bund vereinter Therapeuten (BvT) in Kooperation mit dem BED e.V.
Leiten Sie diese Nachricht weiter. Alle sind eingeladen! Trillerpfeifen, Rasseln usw., sowie auch selbstgestaltete Plakate und Banner sind erwünscht!
Wir freuen uns auf eine lautstarke gemeinsame Aktion.
Auf nach BERLIN !!
Veröffentlicht am 07.06.2017

Die Heilmittelrichtlinie (HMR) dient der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Gesetzlich Versicherten mit Heilmitteln, unter Berücksichtigung des allgemeinen anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.
Da in der Heilmittelrichtlinie ICD-Codes zur Bezeichnung von Erkrankungen verwendet werden, müssen demzufolge bei Aktualisierung von ICD-Codierungen durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation (DIMDI) auch die in der HMR implementierten ICD-Codes angepasst werden.
Veröffentlicht am 29.05.2017

Mittels Beeinflussung von Diagnosedaten haben sich so einige Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Fond zum Risikostrukturausgleich bedient.
In der Vergangenheit wurden Ärzte, teilweise mit der Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen, durch die Krankenkassen für die Vergabe und Dokumentation solch nicht vorhandener Diagnosen bei Patienten vergütet. Die betreffenden Krankenkassen erlangten durch die Datenmanipulation zu Unrecht Mehreinnahmen.
Über den 4. Absatz in § 303 SGB V wird die Manipulation der Diagnosekodierungen nun unterbunden.
Veröffentlicht am 19.05.2017

Wie berichtet wurde in zweiter Instanz ein klares Urteil zugunsten der Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gesprochen.

Die Gegenseite hat nun tatsächlich fristgerecht gegen dieses Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt, sodass das vorliegende Urteil zunächst nicht in Kraft tritt. Nichts desto trotz hat dieses Urteil in zweiter Instanz angesichts seiner eindeutigen Aussage und Begründung bereits entsprechendes Gewicht. Ein Entscheidungsträger auf Landesebene in Bayern beispielsweise sieht seine Behörde zunehmend unter Druck, eine sektorale Heilpraktikererlaubnis auch für den Bereich Ergotherapie anbieten zu müssen. Statt allerdings der Logik zu folgen und endlich entsprechende Schritte einzuleiten, wird weiter darauf verwiesen, dass es auf Bundesebene derzeit noch keine entsprechende Entscheidung gäbe.
Veröffentlicht am 07.04.2017 - Aktualisiert am 11.05.2017

Auch in 2. Instanz urteilte nun im vom BED e.V. finanzierten Rechtsstreit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass das Gesundheitsamt grundsätzlich die Möglichkeit zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis prüfen und diese Erlaubnis bei entsprechender Eignung auch erteilen muss (Aktenzeichen: 9 S 1034/15).

Wie berichtet weigert sich nach wie vor der Großteil der Gesundheitsämter bundesweit grundsätzlich, sich überhaupt mit der Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet Ergotherapie (HP Ergo) zu beschäftigen. Lediglich einzelne Gesundheitsämter (z.B. Braunschweig, Oldenburg, Greifswald) erteilen derzeit diese Erlaubnis, meist nachdem sie durch entsprechende Gerichtsverfahren dazu verurteilt wurden.

Im vom BED e.V. unterstützten Fall war bereits in erster Instanz eine klare Entscheidung für die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gefallen. Das beklagte Gesundheitsamt Karlsruhe ging hiergegen jedoch in Berufung und bekam jetzt in der zweiten Instanz noch einmal bescheinigt, dass seine Weigerung nicht haltbar ist.
Veröffentlicht am 08.05.2017

Die Sozialwahl steht vor der Tür.
Derzeit versuchen einige "Listenträger" eine Einheitsrentenversicherung für Alle durchzusetzen und dies nett durch Rentengerechtigkeit für Alle oder ähnliche Phrasen zu verpacken.
Eine Einheitsrentenversicherung würde bedeuten, dass auch alle Selbstständigen Ergotherapeuten dauerhaft ohne die bislang üblichen Ausstiegsmöglichkeiten in die Rentenversicherung einzahlen müssten und es für sie sodann keine Chance mehr gäbe, für die eigene Altersvorsorge selbst vorzusorgen.
Veröffentlicht am 08.05.2017

Am 16.02.2017 wurde wie erwartet durch den Deutschen Bundestag das HHVG beschlossen, welches seit April nach dem 2. Durchgang im Bundesrat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist.

Kurz vor Toreschluss, wurde noch eine entscheidende Änderung in das Gesetz eingebracht und unter Absatz 1 Punkt 5 in den § 125 SGB V "Rahmenempfehlungen und Verträge" integriert.
Es handelt sich um die Vorgabe, die tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte der abhängig beschäftigten Therapeuten in den Therapiepraxen den Krankenkassen nachzuweisen.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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