Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 28.02.2018
„Wenn man auf Perfektion abzielt, muss man bedenken, dass sie ein bewegtes Ziel ist.“
Zeiten ändern sich und so folglich auch Ihre Wünsche, Ihre beruflichen Ziele, Ihre Prioritäten und damit Ihre Anforderungen an einen ergotherapeutischen Berufsverband.
Daher senden wir allen Ergotherapeuten, unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit, diesen Fragebogen für ein neutrales Stimmungsbild von ErgotherapeutInnen, um so den Berufsstand auch in 2018 bestmöglich zu vertreten und zu begleiten.
Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme!
Hier geht es direkt zur Umfrage
Veröffentlicht am 23.02.2018
Im Bundesanzeiger wurden die ab 22. März 2018 gültigen Heilpraktikerleitlinien veröffentlicht.
Veröffentlicht am 14.02.2018
Hierzu lädt der Bund vereinter Therapeuten alle Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Podologen sowie die betreffenden Heilmittelverbände, Berufsfachschulen und Universitäten, deren Schüler, Studierende und Dozenten, Patienten und Ärzte herzlich ein am Samstag, den 26. Mai 2018 um 14:00 Uhr in Köln gemeinsam zu demonstrieren (Trillerpfeifen, Rasseln, selbstgestaltete Plakate, Banner sind erwünscht!). Wir treffen uns um 14:00 Uhr am Deutzer Bahnhof (Ottoplatz) und gehen von dort als geschlossener Demonstrationszug gemeinsam zum Kölner Dom (Roncalliplatz). Musikalische Unterstützung erhalten wir hierbei durch die kölsche Band „Krankenkasse“.
Wir, der BED e.V., unterstützen diese Demonstration und nehmen aktiv daran teil, da alle Aktivitäten sinnvoll sind, die die Bevölkerung und Politiker in Deutschland auf die Probleme und die desolate Situation der Heilmittelerbringer aufmerksam machen.
Veröffentlicht am 12.01.2018
Der Deutsche Bundestag hat als Gesetzgeber bestimmt, dass Krankenkassenverbände mit einem Berufsverband für Ergotherapeuten Vergütungspreise vereinbaren, unter Berücksichtigung von § 12 „Wirtschaftlichkeitsgebot“ und § 71 „Beitragssatzstabilität“ des Sozialgesetzbuches Nummer 5.
Damit ist „der Sache“ für den Gesetzgeber Genüge getan. Dass es sich bei Berufsverbänden und Krankenkassen jedoch um ungleiche Verhandlungspartner handelt, bei denen den Krankenkassenverbänden weit wirkungsvollere Instrumente an die Hand gegeben wurden als den Berufsverbänden, wird in Politikerkreisen geflissentlich übersehen. Das bleibt nicht folgenlos.
Bei den „Verhandlungen“ für Ergotherapeuten - und auch bei allen anderen Heilmittelerbringern - handelt es sich um ein stumpfes Schwert, wie sich an Hand der ausgehandelten Preise der vergangenen 10 Jahre, dem Therapeutenmangel, überbordender Bürokratie, Vergütungskürzungen wegen Formalfehler und die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht bei einigen Krankenkassen für Verordnungen außerhalb des Regelfalles, unschwer erkennen lässt.
Veröffentlicht am 18.05.2016 - Aktualisiert am 10.01.2018
Die gute Nachricht vorweg: Mit der Anlage 3 der neuen ab 1.5.2016 gültigen Rahmenempfehlung erhalten Ergotherapeuten klare und weitreichende Möglichkeiten fehlerhaft ausgestellte Verordnungen selbst zu korrigieren. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch erheblich gemindert.
Zu beachten sind hierbei allerdings die Details, da es unterschiedliche Kategorien der Korrekturmöglichkeiten gibt.
Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Informationen aufgeführt und erläutert.
Veröffentlicht am 10.11.2017
- Regressprüfungen zukünftig an Hand regionaler Versorgungsziele geplant
- Ausgabevolumen steigen für Heilmittel um 3,9 %
Die Rahmenvorgaben bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen vor Ort führen. Die für 2018 vereinbarte Steigerung von 3,9 Prozent entspricht etwa 230 Millionen Euro.
Veröffentlicht am 03.11.2017
Wie berichtet soll im kommenden Jahr die Heilmittelrichtlinie grundlegend überarbeitet werden. Auch wenn der Gesetzgeber nach wie vor keine Beteiligung der Heilmittelerbringer hierbei vorsieht, werden wir bereits im laufenden Prozess unsere Forderungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) richten und nicht erst am Ende lediglich den bereits beschlossenen Entwurf kommentieren.
Teilen Sie uns mit, wie die Heilmittelrichtlinie und der Heilmittelkatalog aussehen sollen, damit Sie Ihre Patienten optimal versorgen können. Wir sammeln Ihre Vorschläge und werden diese dann in unsere Eingaben an den G-BA einfließen lassen. Lösen Sie sich gerne von den bestehenden Vorgaben und lassen Sie Ihren Gedanken freien Lauf.
Veröffentlicht am 27.10.2017
Wir hatten zu einer Konferenz in Hannover eingeladen, um den Teilnehmenden Unterstützung in der Kommunikation mit Ärzten und ein attraktives Hilfsangebot vorzustellen.
Leider wurde auf der Konferenz unser tatsächliches Vorhaben nicht deutlich.
Die „Vorträge“ offerierten hingegen gänzlich andere Inhalte, so dass die Veranstaltung eine Wendung nahm, die von uns weder beabsichtigt noch gewollt war.
Veröffentlicht am 06.10.2017
Ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sieht neben der Aufnahme von Ernährungsberatung auch in den langfristigen Heilmittelbedarf lediglich eine kleine Änderung im Bereich Ergotherapie vor, welche ab 1.1.2018 in Kraft treten wird und ausschließlich die Liste der Indikationen für langfristigen Heilmittelbedarf betrifft:
Veröffentlicht am 25.08.2017
Bereits seit Anfang des letzten Jahres versucht die AOK Sachsen-Anhalt mit Praxisinhabern Einzelverträge abzuschließen, um deren Position zu schwächen. Nun versendet auch die IKK in Sachsen-Anhalt entsprechende Einzelvertragsangebote. Da dieses Vorgehen möglicherweise auch in anderen Bundesländern auftreten wird, informieren wir Sie bundesweit über diese Vorfälle.
Das einzelvertragliche Angebot, bereits jetzt höhere Preise zu erhalten, klingt verlockend, zumal dieses Mal offenbar die angebotene Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben laut Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) entspricht. Doch warum bietet eine Kasse freiwillig an, dem Praxisinhaber schon früher die höheren Preise zu bezahlen?