Medizinische Kinderschutzhotline für Fachpersonal
Rund um die Uhr können Sie sich an die Medizinische Kinderschutzhotline wenden: Ein telefonisches Beratungsangebot für Fachpersonal bei Kinderschutzfragen
0800 1921 000
Für eine eingehendere Fachberatung wenden Sie sich an eine "insoweit erfahrene Fachkraft" vor Ort, die auch Empfehlungen zu weiteren Anlaufstellen, versierten Anwält*innen, u.a. geben kann.
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Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.
Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam.
Lesen Sie hier, was jetzt konkret gilt.
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Wir informieren unsere selbständigen Mitglieder.
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Fahrzeuge, die von der Praxis bereitgestellt und von Praxisinhabenden oder Beschäftigten betrieblich genutzt werden, müssen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Diese sogenannte UVV-Prüfung ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen. (UVV = Unfallverhütungsvorschrift Dienstwagen)
Die UVV-Prüfung verfolgt ein anderes Ziel als die Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung wird vor allem die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs geprüft. Die UVV-Prüfung bezieht zusätzlich die Arbeitssicherheit ein, beispielsweise den sicheren Zustand von Türen, Klappen und Fahrzeugeinbauten sowie vorhandene Einrichtungen zur Ladungssicherung und die erforderliche Sicherheitsausstattung.
Wir informieren unsere selbständigen Mitglieder über die Details.
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Zusätzlich zur Urlaubszeit fallen aktuell krankheitsbedingt weitere Mitarbeiterinnen im Beratungsteam aus, sodass es aktuell leider zu zeitlichen Verzögerungen in der Beratung kommen kann - wir bitten dies zu entschuldigen.
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Gerne unterstützen wir die wissenschaftliche Auseinandersetzung im Bereich Ergotherapie und veröffentlichen hier Aufrufe zu Studienteilnahmen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass diese Studien unabhängig von und ohne Einflussnahme des BED e.V. durchgeführt werden. Insofern ist der BED in keinerlei Hinsicht verantwortlich für die Inhalte und Fragestellungen der Studien oder die in den Umfragen erhobenen Daten.
Das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) führt eine Befragung zu Neuromodulation bei psychischen Erkrankungen durch.
Die Befragung richtet sich an Gesundheitsfachkräfte – insbesondere auch an Ergotherapeut:innen – aber auch Betroffene. Ziel ist es, besser zu verstehen, welche Erwartungen, Erfahrungen und möglichen Hürden hinsichtlich Neuromodulationsverfahren (z. B. Neurofeedback oder Transkranielle Magnetstimulation) bestehen und welche Informations- und Aufklärungsangebote für eine zukünftige Versorgung besonders relevant sind.
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Manchmal entsteht Fortbildungsbedarf aus einer konkreten Situation: Eine Patientin zeigt ein Symptombild, das sich nicht eindeutig einordnen lässt. Im Team stellt sich die Frage, wie therapeutische Entscheidungen begründet werden können. Oder die eigene Praxis steht vor einer organisatorischen Veränderung, für die bisher das passende Wissen fehlt.
Unser Programm für die kommenden sechs Monate greift genau solche Fragen auf. Einige Seminare vertiefen therapeutische Fachthemen, andere unterstützen Sie bei Praxisführung, Abrechnung oder Personalgewinnung. Hinzu kommen Fortbildungen, die den Blick auf die eigene berufliche Haltung und die wissenschaftliche Grundlage therapeutischer Entscheidungen richten.
Dabei geht es unter anderem um Schmerz und Schulterbeschwerden, ADHS und Autismus, Angehörigenarbeit sowie digitale Therapieformen. Auch der sektorale Heilpraktiker Ergotherapie, evidenzbasiertes Arbeiten und die eigene Berufsidentität finden ihren Platz im Programm.
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Beachten Sie bitte um Absetzungen zu vermeiden, dass Verordnungen nur in begründeten Fällen vorzeitig beendet werden dürfen, s. unsere Stichwortinfo Verordnungsabbruch.
Tragen Sie in einem solchen Fall unbedingt das Abbruchdatum im dafür vorgesehenen Feld auf der 2. Verordnungsseite ein.
In vielen Fällen kann auch nach einer längeren Ferien- und Urlaubspause mit Unterbrechungbegründung auf derselben Verordnung weitergearbeitet werden, da je Verordnung bis zu 70 Tage Unterbrechung zulässig sind, wobei die jeweils ersten 14 Tage jeder Unterbrechung gar nicht mitgezählt werden, siehe auch:
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Um Absetzungen zu vermeiden ist es wichtig, dass Verordnungen nicht länger als zulässig unterbrochen werden.
Wie die Berechnung der zulässigen Unterbrechungstage funktioniert, erläutern wir Ihnen hier gerne genauer.
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Ein professionelles Hygienekonzept bildet die Grundlage für einen sicheren Praxisalltag und unterstützt dabei, die Hygienestandards zuverlässig einzuhalten und sowohl die Sicherheit Ihrer Patient*innen als auch den Schutz Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Gleichzeitig schafft es Transprenz und erleichtert die Umsetzung der Vorgaben (s. BGW Sichere Seiten: Infektionsschutz).
Gerne stellen wir unseren Mitgliedspraxen ein Hygienekonzept als Word-Dokument zur Verfügung, sodass Sie Inhalte unkompliziert ergänzen, ändern und aktualisieren können.
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