Wer darf verordnen?
Was ist zu beachten?
Wir informieren unsere Mitglieder über Details.
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Kürzlich führten BED und LD intensive Gespräche mit MdB Martina Stamm-Fibich (SPD) und MdB Emmi Zeulner (CSU). Neben der allgemeinen Entwicklung in der Heilmittelversorgung waren die Positionierung Positionierung von BED und LD zu den Zuzahlungen, der Möglichkeit einer Empfehlung einer Hilfsmittelversorgung durch Therapeut*innen und aktuelle Fragen zur Finanzierung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) Inhalte der Gespräche.
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Mit der Umstellung auf eine moderne Telefonanlage haben wir nun auch eine neue Telefonnummer, unter der Sie das gesamte BED-Beratungsteam ab sofort erreichen können:
+49 6438 9279 000
Über die alten Ihnen bekannten Nummern werden wir übergangsweise weiterhin erreichbar sein. Speichern Sie sich jedoch am besten sofort die neue Nummer in Ihren Geräten ab.
Bei Anfragen zur Zulassung können Sie direkt die Durchwahl 4 wählen:
+49 6438 9279 004
Falls gerade alle Mitarbeitenden im Gespräch sein sollten, sprechen Sie uns bitte auf die Mailbox. Wir werden Sie gerne zurückrufen.
Wir sind für Sie da.
Ihr Team vom BED e.V.
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Im Falle unberechtigter Absetzungen durch die Krankenkasse oder deren rechnungsprüfende Stelle stellen wir unseren Mitgliedspraxen konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung.
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Heilmittelpraxen erleben seit Monaten einen Absetzungsrausch einer Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Ärztlich verordnete, medizisch notwendige und fachgerecht durchgeführte Heilmittelbehandlungen werden schlicht nicht vergütet.
Wurden in der Vergangenheit noch formale Fehler als Begründung benannt, kommt es immer häufiger vor, dass trotz korrekt ausgestellter und ausgefüllter Verordnung die Bezahlung verweigert wird.
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Kleine und große Außenstände säumiger Patient*innen und Krankenkassen können Sie selbst mit einem einzigen Bescheid über das Online-Mahnverfahren eintreiben, statt auf Anwälte oder Inkassounternehmen zurückgreifen zu müssen. Erstellen Sie ganz einfach Ihren gerichtlichen Mahnbescheid auf der Internetseite www.mahngerichte.de, dem gemeinsamen Auftritt aller Mahngerichte der Bundesländer.
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Unsere berufspolitischen Forderungen basieren auf Zahlen, Daten, Fakten. Zu einigen Themen haben wir entsprechende Ausarbeitungen erstellt, welche wir hier im chronologischen Überblick zur Verfügung stellen:
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Schätzungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zufolge wird sich die Zahl der Demenzerkrankten bis 2050 verdoppeln und so bis auf bis zu 3 Millionen ansteigen. Das kann man mit Faktoren wie medizinischem Fortschritt, Lebensstiländerungen und gezielter Prävention (z.B. durch fachspezielle Ergotherapie) ändern.
Weil es noch keine Heilungschancen für an Demenz Erkrankte gibt, wird das Thema Prävention in der Demenz-Forschung immer wichtiger. Die Demenz-Therapie selbst kann je nach Art und Stadium der Erkrankung unterschiedlich aussehen. Ziel ist es hier, die Symptome zu lindern und die Lebensqualität der Betroffenen sowie ihrer Angehörigen zu verbessern.
Die Experten sowohl bei der Demenz-Therapie als auch in der Demenz-Prävention sind die DEMERGOS.
Daher möchten wir Ihnen die Weiterbildung DEMERGO-Fachergotherapeut/in Demenz nach Gudrun Schaade empfehlen.
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Wie berichtet wird die Umschulungsfinanzierung zur Ergotherapeutin oder zum Ergotherapeuten ab dem 01.07.2023 wieder möglich sein, siehe: Weitere Forderung des BED e.V. politisch umgesetzt: Die geförderte Umschulung zur/zum Ergotherapeuten/in ist ab 01.07.2023 wieder da!
Aufgrund mehrfacher Anfragen stellen wir hier gerne eine BED-INFO zur Weitergabe an Umschulungsinteressierte und Mitabeitende der Argentur für Arbeit zur Verfügung:
BED-INFO Förderung von unverkürzten Umschulungen (§ 180 SGB III i. V. m. § 16 Absatz 1 SGB II)
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Foto: © Fokussiert / stock.adobe.com
Die PBeaKK ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fungiert im Grunde als Beihilfestelle. Praxisinhabende haben daher bei Versicherten der Mitgliedergruppe A die Wahl zwischen zwei verschiedenen Vorgehensweisen.
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