Veröffentlicht am 21.08.2020 - Aktualisiert am 04.09.2020
ACHTUNG: Das Inkraftreten der neuen Heilmittelrichtlinie wurde verschoben auf den 01. Januar 2021
Am 01. Oktober 2020 wird die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft treten und damit verbunden der neue Heilmittelkatalog.
Außerdem muss für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.10.2020 das NEUE Formular Muster 13 verwendet werden.
Die Heilmittelrichtlinie befindet sich derzeit noch in weiterer Überarbeitung bzgl. der Verordnungsmöglichkeit von Ergotherapie durch Psychotherapeut*innen und bzgl. möglicher befristeter regionaler Ausnahmeregelungen bei regional erhöhten Corona-Zahlen.
Wir werden in den nächsten Tagen übersichtlich und praxistauglich thematisch sortiert ausführlich über die Änderungen ab 01.10.2020 informieren und z.B. einen entsprechend neuen BED-VO-Check zur Verfügung stellen.