Veröffentlicht am 21.07.2022
Bundeswehr-Heilmittelverordnungen werden von Truppen(zahn)ärzten bzw. Truppen(zahn)ärztinnen ausgestellt und auf Basis der GKV-Sätze von den Leistungserbringenden abgerechnet. Der Vertrag kommt zwischen den Heilmittelerbringenden und dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zustande, das sich an den GKV-Heilmittelrichtlinien orientiert.
In einigen bedeutenden Punkten unterscheidet sich das Vorgehen von den bei GKV- Heilmittelverordnungen allerdings:
Veröffentlicht am 08.07.2022
Unser Kooperationspartner bietet seit dieser Woche für Sie aktuelle Coronatests mit hoher Sensitivität an. Die Green Spring Tests erkennen 86% der Infizierten über alle Viruslasten und 100% mit sehr hohen Viruslasten, siehe https://schnelltesttest.de/result/AT417%2F20
Diese Test sind für den professionellen Einsatz und können für alle vier Arten der Probenahme genutzt werden:
- Speichel (Lolly-Test) —— speziell geeignet für Kinder !
- Anterio-nasaler Abstrich (Nasal)
- Nasopharyngealabstrich (Nase-Rachen)
- Oropharyngealabstrich (Mund-Rachen)
Weitere Informationen und die Bestellmöglichkeit finden Sie in unserem (auch jederzeit auf unserer Startseite im Coronakasten aufrufbar):
Veröffentlicht am 07.07.2022
Eine unserer Mitgliedspraxen informierte uns über die "Werbung" vom Media Public. Offenbar wird ein Angebot per Mail versendet und zeitnah ein Telefonat geführt, in welchem behauptet wird, dass bereits ein VErtrag bestünde, was aber meist nicht der Fall sein dürfte.
Sofern Sie nicht halbjährlich eine Rechnung über mehrere Hundert Euro zahlen wollen, nehmen Sie dieses "Angebot" NICHT an.
Veröffentlicht am 30.06.2022 - Aktualisiert am 06.07.2022
Mit den Änderungen der Testverordnung (TestV), welche zum 30.06. und 01.07.2022 in Kraft treten, entfallen u.a. die kostenfreien Bürgertests. Weiterhin Anspruch auf kostenfreie Bürgertests haben jedoch Besucher*innen von Menschen in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Das Bundesgesundheitsministerium hat für diese Personen ein Musterformular zur Verfügung gestellt, welches von der Einrichtung unterzeichnet werden muss:
Veröffentlicht am 30.06.2022
Gerne stellen wir hier unser Handout zur vergangenen Informationsveranstaltung mit der AOK Niedersachsen zur Verfügung. Es handelt sich um eine grafische Präsentation zu unserem Vortrag zum Thema Beginn, Unterbrechung und Ende von Ergo-Verordnungen:
Veröffentlicht am 24.06.2022
Aufgrund mehrfacher Absetzungen unter Hinweis auf eine fehlende Bemerkung auf der Verordnung klären wir mit dem GKV-SV die Umsetzung des § 7 Absatz 5 im Ergovertrag. Dieser lautet:
"...
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen. ..."
Veröffentlicht am 18.06.2021 - Aktualisiert am 20.06.2022
Mit der Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung treten die Sonderregelungen bzgl. der Fristen im Entlassmanagement erst am 25. November 2022 außer Kraft (Stand 31.05.2022).