Veröffentlicht am 18.08.2022
In der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) ist folgendes geregelt:
"... Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen. ..."
Ausschlaggebend ist also das Abrechnungsdatum.
Bei Verordnungen, welche ab dem 01. Juli 2022 abgerechnet werden, besteht daher kein Anspruch mehr auf Auszahlung der Hygienepauschale.
Der GKV-SV informierte uns, dass noch immer viele Abrechnung mit Hygienepauschale eingehen. Die Unterstellung des GKV-SV, "... dass hier kein Zufall vorliegt, sondern bewusst die X9944 zur Abrechnung gebracht wird, obwohl hierfür kein Anspruch mehr besteht ...", haben wir zurück gewiesen.
Veröffentlicht am 10.04.2008 - Aktualisiert am 16.08.2022
Eine häufige Anfrage an den BED e.V. bezieht sich auf den Urlaubsanspruch, insbesondere den von geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften.
Im Folgenden ein Überblick über die Regelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz:
Veröffentlicht am 15.08.2022
Bundesbahnbeamt*innen sind privat über die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) versichert. Bei Ihnen gilt demnach die gleiche Vorgehensweise wie bei Privatpatient*innen.
Veröffentlicht am 11.08.2022
Bis Inkrafttreten des neuen Vertrages mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), zusammengefasst unter dem Begriff der Berufsgenossenschaften (BG), gelten übergangsweise erweiterte Unterbrechungsregelungen für BG-Verordnungen.
Veröffentlicht am 11.08.2022
Im Falle eines Arbeitsunfalles ist der zuständige Kostenträger die jeweilige Berufsgenossenschaft (BG). Für ergotherapeutische Praxen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig.
Wir informieren unsere Mitglieder über die Details.
Veröffentlicht am 05.08.2022
Wie zuvor informiert hat im Rahmen des Forschungsprojekts digiDEM Bayern an der FAU Erlangen—Nürnberg am 26.07.22 ein wissenschaftlich fundiertes Webinar zum Thema „Ergotherapie bei Demenz“ mit dem Gastreferenten Dr. Sebastian Voigt-Radloff vom Universitätsklinikum Freiburg stattgefunden.
Die Aufzeichnung des Webinars ist nun online kostenfrei für alle Interessierten über folgende Webseite abrufbar:
Ergotherapie bei Demenz – digiDEM Bayern (digidem-bayern.de)
Veröffentlicht am 25.07.2022
Der Schiedsspruch zum Ergotherapievertrag hat einen Ausgleich für die später in Kraft getretene Preiserhöhung in Form einer neunmonatigen Zusatzvergütung (Januar bis September 2022) beinhaltet. Konkret folgt daraus, dass sich für alle Behandlungen ab dem 01. Oktober 2022 die Preise erneut ändern, nämlich absenken auf die eigentliche Preissteigerung in Höhe von 5,85 % bezogen auf die bis 31.12.2021 geltenden Preise. Die konkreten Zahlen finden Sie in der Vergütungspreisliste.
Veröffentlicht am 25.07.2022
Im Rahmen des Forschungsprojekts digiDEM Bayern an der FAU Erlangen—Nürnberg wird am morgigen Dienstag, den 26.07. um 11:00 Uhr ein Webinar zum Thema „Ergotherapie bei Demenz“ mit dem Gastreferenten Dr. Sebastian Voigt-Radloff vom Universitätsklinikum Freiburg veranstaltet. Eine Anmeldung zu der kostenfreien Veranstaltung ist noch möglich unter:
Anmeldung zum Webinar Ergotherapie bei Demenz – mit Dr. Sebastian Voigt-Radloff
Das Video wird anschließend genau wie die anderen Folgen von digiDEM Bayern Science Watch LIVE in der Mediathek zu finden sein:
Mediathek digiDEM Bayern Science Watch LIVE
Veröffentlicht am 22.07.2022
Durch die zum 01. August 2022 in Kraft tretende Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) sowie weiterer Gesetze ergeben sich für Arbeitgebende einige konkrete neue Verpflichtungen.
Wir informieren unsere Mitglieder über die wichtigsten Punkte.
Veröffentlicht am 21.07.2022
Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.
Das Bundesfinanzministerium hat gut verständliche FAQs zum Thema veröffentlicht, welche fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden:
FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
Für unsere Mitglieder heben wir hier einige wesentliche Punkte hervor.