Veröffentlicht am 01.03.2024 - Aktualisiert am 28.03.2024
Gesetzlich vorgeschrieben: Patientenakte
Grundsätzlich ist das Führen einer Patientenakte inkl. Verlaufsdokumentation übergeordnet gesetzlich vorgeschrieben (=Patientenrechte):
§ 630 f BGB: Dokumentation der Behandlung
"(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen."
Veröffentlicht am 05.08.2022 - Aktualisiert am 26.03.2024
Bitte beachten Sie die Presseinformation der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und nutzen die angebotene Förderung bei Neuanschaffung oder Nachrüstung von Therapieliegen:
BGW vergibt Förderung für Verbesserung der Sicherheit von Therapieliegen
Hamburg – Energetisch höhenverstellbare Therapieliegen sollen sicherer werden. Dafür hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein neues Programm gestartet: Ab sofort können Unternehmen eine finanzielle Förderung erhalten, wenn sie vorhandene Liegen nachrüsten oder neue beschaffen.
Veröffentlicht am 25.03.2024
Das erklärt Christine Donner im folgenden Video.
Wichtig: Hier finden Sie die Entwurfsvorlage mit der Sie selbst aktiv werden!
Veröffentlicht am 21.03.2024

Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern eine Aufzeichnung des Webinars zur BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Aufgrund der Fülle an Informationen erhalten Sie diese in zwei Teilen, hier Teil 2.
Veröffentlicht am 29.02.2024
Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern das Handout zu unserer Webinarreihe BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Aufgrund der Dringlichkeit und der Fülle an Informationen handelt es sich hier zunächst um ein schlichtes Textdokument, in welchem Sie durch Klicken im Inhaltsverzeichnis jeweils direkt zu den Sie interessierenden Punkten gelangen können.
Enthalten sind wie im Webinar sämtliche für die BLANKO-Versorgung entscheidenden Informationen und Empfehlungen in stichwortartiger Auflistung. Eine Videoaufzeichnung des Webinarvortrages werden wir unseren Mitgliedern im März wie angekündigt ebenfalls zur Verfügung stellen.
Für noch offene Fragen zur BLANKO-Versorgung bieten wir unseren Mitgliedern zusätzlich ein weiteres Format, nämlich die BLANKO Fragerunde an.
Veröffentlicht am 23.02.2024
Aufgrund der hohen Nachfrage zu unseren Webinaren zum Thema BLANKO-Verordnung haben wir das Kontingent der verfügbaren Plätze erhöht.
Das Webinar steht allen interessierten Personen offen.
Für BED-Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.
Eine Anmeldung ist jedoch auch für BED-Mitglieder erforderlich.
Nur angemeldete Personen werden den Link zur Veranstaltung per Mail zugesendet bekommen.
Veröffentlicht am 08.07.2022 - Aktualisiert am 16.02.2024
Aufgrund vermehrter Absetzungen wegen fehlender Arztunterschrift empfehlen wir dringend, jede Verordnung spätestens vor Einreichung zur Abrechnung akribisch zu kontrollieren. Die notwendigen Angaben und zulässigen Korrekturmöglichkeiten finden Sie in der Anlage 3 des Ergovertrages Nicht-BLANKO.
Beherzigen Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Informationen in unserer Stichwortinfo Verordnungsänderung.