Veröffentlicht am 26.10.2018 - Aktualisiert am 28.04.2023
Information für Mitglieder.
Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 21.04.2023
Bei der Behandlung von Privatpatienten gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhaber grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, den Patienten vor Behandlungsbeginn über die auf ihn zukommenden Kosten schriftlich zu informieren. Hierzu empfehlen wir Ihnen direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für Sie bereitgestellt haben.
Veröffentlicht am 13.12.2022 - Aktualisiert am 21.04.2023
Am 02.12.2022 konnten wir uns gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Vereinbarung zur pauschalen Abgeltung der Kosten für Hard- und Software jeweils in Höhe von 1.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 einigen.
Für die Beantragung der Pauschalen in 2023 können auch Kosten aus dem Jahr 2022 geltend gemacht werden.
Veröffentlicht am 14.03.2023
Gerne stellen wir unseren Mitgliedspraxen hier vorab die neue Vergütungspreisliste zwecks Kalkulation und Umstellungsvorbereitung zur Verfügung.
Veröffentlicht am 17.02.2023
Die Anlage 3 des Ergotherapievertrages beinhaltet die Vorgaben für Verordnungsänderungen und ist dabei relativ umfangreich.
Unseren Mitgliedern stellen wir eine Kompaktansicht mit Schnellfinder zur Verfügung.
Veröffentlicht am 10.02.2023
Der GKV-Spitzenverband teilte uns jüngst mit, dass die Beantragung, anders als vereinbart, erst frühestens ab Mitte April 2023 erfolgen kann. Hintergrund dafür seien aktuell technische Schwierigkeiten im Antragsportal.
Veröffentlicht am 30.12.2022
In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Informationen unserer Mitglieder, dass die DDG, welche die Abrechnungen für die Barmer prüft, Verordnungsduplikate nicht mehr anerkennen will.
In der Vergangenheit war es problemlos möglich, ein Verordnungsduplikat einzureichen, wenn gleichzeitig versichert wurde, dass das Original nicht mehr vorhanden ist und das Original also nicht abgerechnet wird.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Grundsätzlich ist die korrekt ausgestellte und ausgefüllte Verordnung die Grundlage für die Vergütung Ihrer erbrachten Leistung. Dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt. Wir vom BED e.V. bieten Ihnen daher auf unserer Webseite viele wertvolle Informationen zu diesem Thema, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen.
Sollte es trotzdem einmal zu Absetzungen kommen, unterstützen wir Sie auch bei Widersprüchen, damit Sie Ihre Leistung bezahlt bekommen. Heute berichten wir wieder über zwei derartige Fälle, die zeigen, dass es sich lohnt gemeinsam mit dem BED e.V. in Widerspruch zu gehen.
Veröffentlicht am 16.12.2022
Widerspruch bei Rechnungsabsetzung lohnt sich! Dies können viele unserer Mitglieder aus eigener Erfahrung bestätigen, wie z.B. die folgenden Fälle belegen:
Veröffentlicht am 15.12.2022
Die korrekt ausgefüllte Verordnung ist Grundlage Ihrer Behandlung und Vergütung. In mehreren Gerichtsurteilen wurde auf Bundesebene klar gestellt, dass nur durch eine korrekt ausgestellte Verordnung ein Behandlungsauftrag zustande kommt. Insofern kontrollieren Sie in Ihrem eigenen Interesse jede Verordnung am besten bereits vor Beginn der Therapie, indem Sie sich diese z.B. vorab aushändigen lassen.
Unseren Mitgliedern stellen wir unseren BED-VO-Check zur Verfügung, anhand dessen Sie Schritt für Schritt die Verordnung prüfen können. Sie finden ihn in zwei Versionen zum Herunterladen und Ausdrucken bei unseren Praxisvorlagen.