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Abrechnung

Veröffentlicht am 19.03.2025 - Aktualisiert am 27.03.2025

Grundsätzlich gilt wie im gemeinsamen Fragen-Antworten-Katalog der Ergotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband festgehalten, dass das Ausstellungsdatum vom Verordnenden geändert werden darf. Hierbei muss wie bei allen Änderungen das Korrekturdatum nebst Unterschrift notiert werden.

Zum geänderten Ausstellungsdatum muss von der oder dem Verordnenden neben der Unterschrift also zusätzlich auch das Korrekturdatum notiert werden.

Unsere Mitglieder informieren wir über weitere Besonderheiten.

Veröffentlicht am 07.03.2025

Vermeiden Sie bitte derartige Absetzungen:

F45.41 Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren

Diagnosegruppe: SB1

Leitsymptomatik a und b

Blankoverordnung, wurde mit motorisch-funktioneller Behandlung passend zu SB1 durchgeführt

=> Betrag: 1.100 Euro nicht bezahlt

Veröffentlicht am 25.02.2025

Das BED-Finanzmodul ist nicht nur unsere verbandseigene Online-Verbraucherberatungsstelle zu allen Finanz- und Versicherungsfragen.

Das BED-Finanzmodul hilft auch den „Abrechnungs-Stress“ mit Privatpatient*innen zu lindern.

Veröffentlicht am 14.02.2025

VIELGEFRAGT: Darf bei Nicht-Blanko auf der VO-Rückseite die Minutenzahl eingetragen werden?

Veröffentlicht am 14.02.2025

VIELGEFRAGT: Muss bei Ergotherapie auf der VO-Rückseite die Spalte "Leistungserbringer" ausgefüllt werden?

Veröffentlicht am 14.02.2025

Im Rahmen der Abrechnung ist es erforderlich, dass Sie stets die jeweils zutreffende Positionsnummer verwenden. Tatsächlich gibt es je nach Verordnung und Art der Heilmittelleistung für dasselbe Heilmittel unterschiedliche Positionsnummern. Dies dient u.a. der statistischen Zuordnung, aus der sich u.a. berufspolitische Maßnahmen ableiten lassen.

Veröffentlicht am 13.12.2024

Bei der Beantragung für die 1.000,- Euro Pauschale im Zusammenhang mit der telemedizinischen Leistung (ERGO-TML), welche jetzt noch für das Jahr 2024 beantragt werden kann, benötigen Sie Ihren Benutzernamen aus dem letzten Jahr, sofern Sie sich bereits im letzten Jahr im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) angemeldet haben. 

Leider ist beim Aufsetzen des Systems das Vergessen des Benutzernamens offenbar nicht berücksichtigt worden und eine erneute Registrierung mit derselben IK-Nummer ist auch nicht möglich. Insofern können Sie nur den Support direkt kontaktieren, falls Sie Ihren eingegebenen Benutzernamen nicht mehr wissen sollten. 

Veröffentlicht am 29.11.2024

Beachten Sie bitte, dass bei der Abrechnung von Blankoverordnungen im Datensatz die korrekte Vertragsnummer angegeben werden muss:
Schlüssel ”Leistungserbringergruppe” Ergotherapie Blankoverordnung: 26 00 502
(Bei Nicht-Blankoverordnungen ist die letzte Ziffer eine "1".)

Bei Blankoverordnungen muss im Datensatz für die Frequenz grundsätzlich eine "0" (Null) eingegeben werden. 

Veröffentlicht am 18.10.2024

VIELGEFRAGT: Können zwei Verordnungen mit zwei unterschiedlichen Heilmitteln zeitlich nebeneinander abgearbeitet werden?

Antwort: Das kommt darauf an ... ;-D

Veröffentlicht am 11.10.2024

Durch das Wachstumschancengesetz treten ab 01.01.2025 neue Regelungen für das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen in Kraft.

Definition E-Rechnung

Eine E-Rechnung (alternative Schreibweise eRechnung) ist nach der EU-Richtlinie 2014/55/EU eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (XML) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und somit eine elektronische Verarbeitung beim Empfänger ermöglicht. 

Eine im PDF-Format, JPEG oder PNG versendete Rechnung gilt somit nicht als elektronische Rechnung.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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