Veröffentlicht am 02.12.2022 - Aktualisiert am 06.12.2022
Auf Nachfrage teilte uns der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mit, dass die Positionen der Telemedizinischen Leistungen (TML) im Bereich Ergotherapie noch nicht in der Heilmittelstammdatei enthalten sind, weil diese Datei gemäß § 73 Absatz 10 SGB V zur Bereitstellung der Preise für zu verordnende Heilmittel in der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware (PVS) dient. Da Vertragsärzt*innen telemedizinische Leistungen nicht gesondert verordnen, wurde auf eine Aufnahme der Preise zu diesen Positionen bislang verzichtet. Bisher war dem GKV-SV offenbar nicht bekannt, dass auch Softwareanbieter von Praxissoftware im Heilmittelbereich auf diese Datei zugreifen, um die Positionen inkl. der Preise in die Systeme einzupflegen.
Update 06.12.2022:
Der GKV-SV hat in Rücksprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entschieden, dass zukünftig auch TML-Positionsnummer in der Stammdatei enthalten sein sollen. In Bezug auf die Ergotherapie werden diese Positionsnummern bei der turnusmäßigen Aktualisierung Anfang Januar 2023 mit aufgenommen.
Veröffentlicht am 18.11.2022 - Aktualisiert am 25.11.2022
Vermehrt berichten unsere Mitgliedspraxen derzeit über Rückzahlungsforderungen von KKH, DAK und mittlerweile auch der TK mit der Begründung fehlerhafter Abrechnung von Hausbesuchspauschalen. Die nachgelagerte Rechnungsprüfung bezieht sich dabei teilweise auf Zeiträume bis zurück ins Jahr 2017.
Diese Rückforderungen sind teilweise berechtigt. Unseren Mitgliedern stellen wir detaillierte Informationen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 18.11.2022
Aufgrund zu späten Behandlungsbeginns gibt es immer wieder Absetzungen (=Rechnungskürzungen) durch die Kostenträger, welche besonders ärgerlich sind, weil sie immer die komplette Verordnung betreffen. Wir berichten hier über erfolgreiche und auch nicht erfolgreiche Widersprüche der letzten Monate in solchen Fällen.
Veröffentlicht am 18.11.2022
Die Wahrheit ist: Zum Berufsalltag ergotherapeutischer Praxen gehören Absetzungen durch die Krankenkassen. Ärztlich verordnete und fachgerecht durchgeführte Leistungen werden aufgrund formaler Fehler nicht oder nur teilweise vergütet. Die formalen Vorgaben sind zum großen Teil durch die Heilmittelrichtlinie vorgegeben und werden im Ergotherapievertrag in der geschiedsten Anlage 3 konkretisiert.
Wenn Sie eine solche Absetzung erhalten haben, melden Sie sich bitte gerne bei uns, damit wir gemeinsam klären können, ob diese berechtigt ist oder nicht und in welcher Form Sie ggf. dagegen vorgehen können.
Veröffentlicht am 19.10.2022
Die AOK Sachsen und Thüringen kontaktieren derzeit die Ergotherapiepraxen in Sachsen und Thüringen, um die Informationen zur Abrechnungsweise und ggfs beauftragte Abrechungszentren zu aktualisieren.
Gemäß § 18 Abs. 13 Ergotherapievertrag sind Praxisinhabende verpflichtet bei Abrechnung über ein Abrechnungszentrum die jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Auch der Wechsel zu einem anderen Abrechnungszentrum oder zur Selbstabrechnung muss gemeldet werden, damit die Auszahlungen auch tatsächlich dorthin gehen, wo sie hin sollen.
Die AOK Sachsen und Thüringen haben hierfür ein einfaches Formular, mit dem der aktuelle Stand Ihrer Abrechnungsweise abgefragt wird und welches auch bei künftigen Änderungen verwendet werden kann.
Leiten Sie, wenn Sie angeschrieben werden, im Interesse einer reibungslosen Abrechnung diesen Fragebogen ausgefüllt an die AOK zurück.
Veröffentlicht am 14.10.2022
Offenbar prüfen einige Krankenkassen derzeit vermehrt den korrekten Eintrag der durchgeführten Maßnahme auf der Verordnungsrückseite.
Veröffentlicht am 07.10.2022
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) erkennt die Telemedizinischen Leistungen für Behandlungen ab dem 01.10.2022 an.
Unsere Mitglieder finden die ergänzte Preisliste für PBeaKK-Mitglieder der Gruppe A hier:
Vergütungspreislisten
Veröffentlicht am 21.09.2022
Fehlt im Personalienfeld einer Verordnung die Arzt- bzw. Betriebsstättennummer, im Arztstempel ist sie jedoch ersichtlich auf der Verordnung eingetragen, gilt sie als vorhanden. Ein Nachtrag im Personalienfeld ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für die Abrechnung müssen die Informationen aus dem Arztstempel entnommen werden, da sie im Datensatz enthalten sein müssen.
Veröffentlicht am 16.09.2022
Für alle Verordnungen der Unfallversicherungsträger (BG-Verordnungen), bei denen die erste Behandlung ab dem 01.10.2022 statt findet, gelten neue Vergütungspreise.
Veröffentlicht am 26.08.2022
Informationen für unsere Mitglieder