Veröffentlicht am 29.02.2024
Tipp für Selbstabrechner
Nach der digitalen Datenübertragung erhalten Sie von Ihrer Software in der Regel eine Information über die erfolgreiche Übermittlung sowie von der empfangenden Stelle eine Empfangsbestätigung.
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Veröffentlicht am 29.02.2024
Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern das Handout zu unserer Webinarreihe BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Aufgrund der Dringlichkeit und der Fülle an Informationen handelt es sich hier zunächst um ein schlichtes Textdokument, in welchem Sie durch Klicken im Inhaltsverzeichnis jeweils direkt zu den Sie interessierenden Punkten gelangen können.
Enthalten sind wie im Webinar sämtliche für die BLANKO-Versorgung entscheidenden Informationen und Empfehlungen in stichwortartiger Auflistung. Eine Videoaufzeichnung des Webinarvortrages werden wir unseren Mitgliedern im März wie angekündigt ebenfalls zur Verfügung stellen.
Für noch offene Fragen zur BLANKO-Versorgung bieten wir unseren Mitgliedern zusätzlich ein weiteres Format, nämlich die BLANKO Fragerunde an.
Veröffentlicht am 23.02.2024
Aufgrund der hohen Nachfrage zu unseren Webinaren zum Thema BLANKO-Verordnung haben wir das Kontingent der verfügbaren Plätze erhöht.
Das Webinar steht allen interessierten Personen offen.
Für BED-Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.
Eine Anmeldung ist jedoch auch für BED-Mitglieder erforderlich.
Nur angemeldete Personen werden den Link zur Veranstaltung per Mail zugesendet bekommen.
Veröffentlicht am 08.07.2022 - Aktualisiert am 16.02.2024
Aufgrund vermehrter Absetzungen wegen fehlender Arztunterschrift empfehlen wir dringend, jede Verordnung spätestens vor Einreichung zur Abrechnung akribisch zu kontrollieren. Die notwendigen Angaben und zulässigen Korrekturmöglichkeiten finden Sie in der Anlage 3 des Ergovertrages Nicht-BLANKO.
Beherzigen Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Informationen in unserer Stichwortinfo Verordnungsänderung.
Veröffentlicht am 24.03.2023 - Aktualisiert am 19.01.2024
Unsere Bitte an Verordnende
Achten Sie bitte bei Verordnungskorrekturen darauf,
Sie ersparen sich und der Heilmittelpraxis damit viel zusätzlichen Aufwand und bewahren die Heilmittelpraxen vor Vergütungsabsetzungen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
Veröffentlicht am 05.01.2024
- Begründung bei Unterbrechung verpflichtend
- Ein Buchstabe reicht
Veröffentlicht am 22.12.2023
Das niedersächsische Finanzministerium teilte uns die Anpassung der beihilfefähigen Höchstsätze der Landesbeihilfe mit.
Die neuen Preise kommen für beihilfeberechtigte Personen für alle Behandlungen, welche ab dem 01.01.2024 stattfanden oder -finden, bei der Kostenerstattung zur Anwendung.
Veröffentlicht am 20.12.2023
Die ergotherapeutische Behandlung einer Erkrankung derselben Diagnose auf zwei Verordnungen gleichzeitig oder überlappend ist in einer Praxis NICHT zulässig. Im Ergotherapievertrag heißt es hierzu (§3 Absatz 7):
"... Es ist unzulässig, dass die oder der zugelassene Leistungserbringende für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels auf Grund derselben Diagnose (endstellig identischer ICD-10- Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog ausgestellter Verordnungen Heilmittel parallel erbringt und abrechnet. ..."
Sofern zwei oder drei ergotherapeutische Heilmittel parallel durchgeführt werden sollen, ...
Veröffentlicht am 24.11.2023
+ 7,6 % auf die jeweils gültigen GKV-Vergütungspreise ab 01.01.2024

© 89Stocker via Canva.com, Text vom BED e.V.
Die Vertragspartner waren sich von Beginn an einig, dass eine generelle Regelung mit festem Bezug zu den Preisen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dadurch schnelleren Preisanpassungen bei Preisänderungen im GKV-Bereich sinnvoll und für alle Beteiligten von Vorteil ist.
Ebenfalls unstrittig war von Anfang an, dass die besonderen Vorgaben bei der Versorgung von BG-Patient*innen (engere Fristen, höhere Frequenzen, etc.) eine erhöhte Flexibilität von den Therapierenden erfordert und zudem ergotherapeutische Leistungen in besonderem Maße den Zielen der Unfallversicherungsträger dienen. Aus diesem Grund gab es bereits in der Vergangenheit jeweils höhere Vergütungen für die Behandlung von BG-Patient*innen im Gegensatz zu den GKV-Preisen.
Nun galt es, eine längerfristige Regelung mit automatischen Preisanpassungen bei Preiserhöhungen im GKV-Bereich zu vereinbaren.
Veröffentlicht am 13.05.2022 - Aktualisiert am 02.11.2023
Bei einer Verordnungskorrektur müssen die ursprünglichen Einträge weiterhin sichtbar bleiben, weil anderenfalls nach erfolgter Korrektur mit Datum und Unterschrift eine erneute Korrektur ohne Wissen des oder der Unterzeichnenden durchgeführt werden könnte.
-> Aus diesem Grund ist die Verwendung von TippEx oder auch das komplette Schwärzen oder anderweitige Unkenntlichmachen bei Korrekturen NICHT zulässig.