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Abrechnung

Veröffentlicht am 27.06.2025 - Aktualisiert am 03.09.2025

Seit Inkrafttreten des bundesweit gültigen Ergotherapievertrages zum 01.01.2022 gibt es deutlich mehr Spielraum für Verordnungsunterbrechungen als vorher:

Zulässig sind pro Verordnung in Summe bis zu 70 begründete behandlungsfreie Tage - und zwar zusätzlich zu den 14 Tagen Unterbrechung, für die keine Begründung erforderlich ist.

Veröffentlicht am 26.09.2024 - Aktualisiert am 03.09.2025

VIELGEFRAGT: Sind bei Blanko mehr als 20 Einheiten zulässig?

Veröffentlicht am 22.12.2023 - Aktualisiert am 21.08.2025

Im Zuge der GKV-Preisanpassungen und der daraus resultierenden Anpassung der Bundesbeihilfesätze ziehen auch die Landesministerien nach und informieren über die jeweilige Anpassung der beihilfefähigen Höchstsätze für Landesbedienstete und deren Angehörige, sofern für diese nicht ohnehin automatisch die Bundesbeihilfesätze gelten.

Unsere Mitgliedspraxen finden den jeweils aktuellen Stand auf unserer Webseite.

Veröffentlicht am 28.04.2023 - Aktualisiert am 21.08.2025

Infolge der Preisanpassungen im GKV-Bereich werden in einer Vorgriffregelung die beihilfefähigen Höchstsätze für Beihilfeberechtigte des Bundes jährlich auf GKV-Niveau angehoben. 

Vorgriffregelung bedeutet, dass die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) selbst erst zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert wird, durch die Vorgriffregelung jedoch bereits vorab die beihilfefähigen Höchstsätze zumindest auf das GKV-Niveau angehoben werden.

Wir erläutern den Zusammenhang mit Privatpreisen.

Veröffentlicht am 14.08.2025

Die beihilfefähigen Höchstsätze Bund im Heilmittelbereich wurden mit Wirkung zum 01. August bzw. 01. September 2025 entsprechend der gerundeten GKV-Preise angepasst. 

Unsere Mitglieder finden diese in unserem Artikel: Beihilfefähige Höchstsätze nach Bundesländern sortiert

Die Landesbeihilfesätze sind teilweise mit den Bundessätzen identisch und weichen teilweise davon ab. Wir haben bei den betreffenden Landesstellen ebenfalls entsprechend um Erhöhung gebeten und informieren Sie über die jeweils eingehenden Anpassungen auch auf Landesebene.

Veröffentlicht am 31.07.2025

Gerne stellen wir unseren Mitgliedspraxen eine BED-INFO zur Verfügung, in der den Patient*innen die Grundsätze der Zuzahlungserhöhungen und die Verpflichtung der Praxen zum Zuzahlungseinzug erläutert werden. BED-Mitglieder finden diese in unseren Praxisvorlagen.

Hängen Sie diese gerne in Ihrer Praxis aus oder verteilen Sie sie an Ihre Patient*innen.

Unsere Mitglieder informieren wir zudem, wie bei Zahlungsverweigerung zu verfahren ist.

Veröffentlicht am 30.07.2025 - Aktualisiert am 31.07.2025

Eine nächste Verordnung darf erst nach dem letzten Gültigkeitstag der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden. 

Eine Blankoverordnung ist ab Ausstellungsdatum genau 16 Wochen gültig.

Dabei fällt der letzte Gültigkeitstag immer auf denselben Wochentag wie das Ausstellungsdatum.

Veröffentlicht am 22.07.2025

Wie auch schon bei den vergangenen Preisanpassungen ist für die technische Umsetzung ein zeitlicher Vorlauf erforderlich, aufgrund dessen Sie die höheren Preise für alle Behandlungen ab 01. August erst ab dem 01. September zur Abrechnung bei den Kassen einreichen können. 

Da Teilabrechnungen nicht zulässig sind, rechnen Sie alle Verordnungen mit Behandlungen im August daher erst ab September ab. Sofern ein Abrechnungszentrum die Abrechnung für Sie übernimmt, klären Sie mit diesem, wie die Abläufe gestaltet sind, damit Sie in jedem Fall die volle Vergütung erhalten. 

Veröffentlicht am 18.07.2025

Der Absetzungsrausch bei der Barmer geht weiter. Diese Kasse tut sich unter allen anderen seit geraumer Zeit besonders negativ hervor.

Veröffentlicht am 03.07.2025

Gemäß § 12 Abs. 8 Heilmittelrichtlinie soll im Bereich Ergotherapie an einem Tag nur ein Heilmittel - ggfs. mit ergänzendem Heilmittel - erbracht werden. Dies gilt jedenfalls für Behandlungen aufgrund derselben Erkrankung (3-stellig identischer ICD-10-Code). 

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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