Veröffentlicht am 02.07.2026
Die AOK Hessen informiert darüber, dass sie ab dem 1.8.2026 die Abrechnungsbearbeitung wieder selbst durchführen wird und bittet daher um Zusendung der Urbelege ab Versanddatum 29.7.2026 an die neue Anschrift.
Veröffentlicht am 28.03.2024 - Aktualisiert am 02.07.2026
Informationspflicht vor Behandlungsbeginn
Auch bei BLANKO-Verordnungen sind Leistungserbringende gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.
Im Fall einer BLANKO-Verordnung steht jedoch der endgültige Zuzahlungsbetrag erst nach Ablauf der 16-wöchigen Gültigkeit fest.
Wir geben unseren Mitgliedern Empfehlungen und Vorlagen an die Hand.
Veröffentlicht am 19.06.2026
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 18.06.2026
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 15.05.2026
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 05.12.2025 - Aktualisiert am 07.05.2026
Am Anfang steht die Diagnose, notiert als ICD-10-Code, und direkt danach folgt die von der verordnenden Person gewählte Diagnosegruppe, aus der sich die weiteren Möglichkeiten einer Heilmittelverordnung ergeben.
Insbesondere bei der Zuordnung des ICD-10-Codes zur Diagnosegruppe, von der die restlichen Möglichkeiten entscheidend abhängen, ist mittlerweile erhöhte Aufmerksamkeit geboten, weil einige Krankenkassen hier ein großes Absetzungspotential sehen.
Veröffentlicht am 30.04.2026
VIELGEFRAGT: Was tun, wenn die Zuzahlung nicht eingeht?
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 10.07.2025 - Aktualisiert am 26.02.2026
VIELGEFRAGT: Müssen BG-Verordnungen nach 4 Wochen abgebrochen werden?
Veröffentlicht am 16.01.2026
Insbesondere die Barmer hat nach wie vor offenbar nichts besseres zu tun als Heilmittelerbringende aufgrund angeblich nicht verständlicher Einträge des Heilmittels auf der Verordnungsrückseite zu gängeln. Abkürzungen, die in weit verbreiteten Praxissoftwareprogrammen verwendet werden und jahrzehntelang offenbar verständlich genug waren, führen heute zu Absetzungen mit einem daraus folgenden enormen bürokratischen Verwaltungsaufwand nicht nur in den Heilmittelpraxen sondern ganz offensichtlich auch auf Krankenkassenseite, weil die korrigierte Verordnung ja auch erneut geprüft werden muss. Irgendjemand scheint aber der Ansicht zu sein, dass sich dieses Vorgehen trotzdem unterm Strich für die Kasse lohnt - vielleicht, weil nicht alle Praxen (fristgerecht) dagegen vorgehen oder schlicht, weil dadurch die Auszahlungen verzögert werden...
Veröffentlicht am 07.02.2025 - Aktualisiert am 17.12.2025
VIELGEFRAGT: Darf ich eine Blankoverordnung schon vor Ablauf der 16 Wochen abrechnen?