Veröffentlicht am 30.06.2023
Wie in der letzten Woche berichtet hat die Davaso ungerechtfertigt Rechnungskürzungen vorgenommen, da die eingereichten Verordnungen auf der Rückseite nicht mit einem Stempel der Heilmittelpraxis versehen wurden. Lesen Sie hier den kompletten Sachverhalt sowie unsere konkteten Empfehlungen dazu: Neuer Absetzungsgrund von Davaso erfunden: Heilmittelpraxisstempel fehlt ...
Wir haben umgehend die Davaso kontaktiert sowie den betroffenden Praxen die entsprechenden Handlungsempfehlungen gegeben. Bereits einige Tage später ist die Davaso zurückgerudert, offenbar habe ein Missverständnis bezüglich der Notwendigkeit des Stempels vorgelegen. In mindestens einem Fall sind mittlerweile die betroffenen Verordnungen komplett vergütet worden.
Veröffentlicht am 21.06.2023
Wir erleben eine weitere Phase im Absetzungsrausch der Krankenkassen durch die Davaso.
Abgesetzt werden Verordnungen mit der Begründung, dass die Heilmittelpraxis im Unterschriftenfeld unten rechts auf der Verordnungsrückseite keinen Stempel eingedruckt hat.
Wir haben die Davaso bereits zu diesem Sachverhalt angeschrieben.
Unseren Mitgliedern geben wir konkrete Handlungsempfehlungen.
Veröffentlicht am 16.06.2023
Nachdem wir im April dieses Jahres erneut den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) angeschrieben hatten, weil es nach wie vor Probleme bei Widersprüchen zu ungerechtfertigten Absetzungen gibt, hatten wir zunächst erneut lediglich per Mail die Antwort erhalten, dass wie bereits in 2021 berichtet folgendes gilt:
Bei ungerechtfertigten Absetzungen kann ein Widerspruch formlos erfolgen.
Veröffentlicht am 19.05.2023 - Aktualisiert am 16.06.2023
Im Falle unberechtigter Absetzungen durch die Krankenkasse oder deren rechnungsprüfende Stelle stellen wir unseren Mitgliedspraxen konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 07.01.2015 - Aktualisiert am 30.05.2023
Mit der Umsetzung einer europäischen Richtlinie gibt der Gesetzgeber Ihnen als Praxisinhaber*in die Möglichkeit, bei Zahlungsverzug der Krankenkasse ohne vorherige Ankündigung oder Mahnung eine Rechnung zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie als BED-Mitglied folgend.
Veröffentlicht am 04.05.2012 - Aktualisiert am 30.05.2023
Kleine und große Außenstände säumiger Patient*innen und Krankenkassen können Sie selbst mit einem einzigen Bescheid über das Online-Mahnverfahren eintreiben, statt auf Anwälte oder Inkassounternehmen zurückgreifen zu müssen. Erstellen Sie ganz einfach Ihren gerichtlichen Mahnbescheid auf der Internetseite www.mahngerichte.de, dem gemeinsamen Auftritt aller Mahngerichte der Bundesländer.
Veröffentlicht am 19.05.2023
Heilmittelpraxen erleben seit Monaten einen Absetzungsrausch einer Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Ärztlich verordnete, medizisch notwendige und fachgerecht durchgeführte Heilmittelbehandlungen werden schlicht nicht vergütet.
Wurden in der Vergangenheit noch formale Fehler als Begründung benannt, kommt es immer häufiger vor, dass trotz korrekt ausgestellter und ausgefüllter Verordnung die Bezahlung verweigert wird.
Veröffentlicht am 12.05.2023
Foto: © Fokussiert / stock.adobe.com
Die PBeaKK ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fungiert im Grunde als Beihilfestelle. Praxisinhabende haben daher bei Versicherten der Mitgliedergruppe A die Wahl zwischen zwei verschiedenen Vorgehensweisen.
Veröffentlicht am 28.04.2023 - Aktualisiert am 09.05.2023
Aktualisierung 9.5.2023:
Sowohl Bitmarck als auch die Davaso teilen auf ihren Webseiten mit, dass ein Großteil der Funktionen wieder hergestellt seien, lediglich Krankenkassen in Süddeutschland noch teilweise von Ausfällen betroffen sein könnten.
Insofern führen Sie Ihre Abrechnungen nun wieder wie gewohnt durch und achten Sie dabei besonders darauf, ob Sie Fehler- oder Übertragungsfehlermeldungen erhalten und kontrollieren Sie sorgfältig die Übertragungsprotokolle, um sicher zu gehen, dass die Datenübertragung funktioniert hat.
Hintergrund: Aufgrund eines Hackerangriffs auf Bitmarck, einen Dienstleister insbesondere für deutsche Krankenkassen, waren einige auch abrechnungsrelevante IT-Systeme vom Netz genommen worden.
Veröffentlicht am 28.04.2023
In einer Vorgriffregelung sind die beihilfefähigen Höchstsätze für Beihilfeberechtigte des Bundes mit Wirkung zum 1. Mai 2023 auf GKV-Niveau angehoben worden.
Vorgriffregelung bedeutet, dass die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) selbst erst zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert wird, durch die Vorgriffregelung jedoch bereits jetzt die beihilfefähigen Höchstsätze zumindest auf das GKV-Niveau angehoben werden.
Wir erläutern den Zusammenhang zu Privatpreisen.