Veröffentlicht am 18.11.2022 - Aktualisiert am 25.11.2022
Vermehrt berichten unsere Mitgliedspraxen derzeit über Rückzahlungsforderungen von KKH, DAK und mittlerweile auch der TK mit der Begründung fehlerhafter Abrechnung von Hausbesuchspauschalen. Die nachgelagerte Rechnungsprüfung bezieht sich dabei teilweise auf Zeiträume bis zurück ins Jahr 2017.
Diese Rückforderungen sind teilweise berechtigt. Unseren Mitgliedern stellen wir detaillierte Informationen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 18.11.2022
Aufgrund zu späten Behandlungsbeginns gibt es immer wieder Absetzungen (=Rechnungskürzungen) durch die Kostenträger, welche besonders ärgerlich sind, weil sie immer die komplette Verordnung betreffen. Wir berichten hier über erfolgreiche und auch nicht erfolgreiche Widersprüche der letzten Monate in solchen Fällen.
Veröffentlicht am 18.11.2022
Die Wahrheit ist: Zum Berufsalltag ergotherapeutischer Praxen gehören Absetzungen durch die Krankenkassen. Ärztlich verordnete und fachgerecht durchgeführte Leistungen werden aufgrund formaler Fehler nicht oder nur teilweise vergütet. Die formalen Vorgaben sind zum großen Teil durch die Heilmittelrichtlinie vorgegeben und werden im Ergotherapievertrag in der geschiedsten Anlage 3 konkretisiert.
Wenn Sie eine solche Absetzung erhalten haben, melden Sie sich bitte gerne bei uns, damit wir gemeinsam klären können, ob diese berechtigt ist oder nicht und in welcher Form Sie ggf. dagegen vorgehen können.