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Abrechnung

Veröffentlicht am 13.09.2024

Müssen Heilmittel, Anzahl und Frequenz auf der Vorderseite der Blankoverordnung von der oder dem Heilmittelerbringenden eingetragen werden?

Muss bei Blankoverordnungen eine Leitsymptomatik auf der Verordnung notiert sein?

Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 13.09.2024

Bei der Behandlung von Privatpatient*innen gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhabende*r grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, den Patienten vor Behandlungsbeginn über die auf ihn zukommenden Kosten in Textform zu informieren.

Hierzu empfehlen wir direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für Sie bereitgestellt haben.

Veröffentlicht am 29.08.2024

Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit

Ausstellung währenddessen zulässig

Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August dieses Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf. 

Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko

Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf. 

Veröffentlicht am 16.08.2024

Hier kommt der VOCHECKER

Der VOCHECKER ermöglicht die kostenfreie Prüfung von Heilmittelverordnungen mittels KI über ein simples Foto und bewahrt damit die Therapiepaxen vor Absetzungen durch falsch ausgestellte Verordnungen.

Veröffentlicht am 16.08.2024

In der Preisliste der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) zur Blankoverordnung hatte sich ein Rundungsfehler bei den Positionen X4149, X4169, X4152 und X4172 (Beratung zur Integration ins häusliche und soziale Umfeld bei HLT und psychisch-funktioneller Behandlung in Präsenz oder telemedizinisch) eingeschlichen. Der Preis für das entsprechende Zeitintervall (ZI) muss korrekterweise 19,05 Euro betragen. 

Unsere selbständigen Mitglieder finden die korrigierten Listen hinterlegt auf unserer Seite: Vergütungspreislisten

Veröffentlicht am 16.11.2004 - Aktualisiert am 16.08.2024

Hier haben wir für Sie alle Vergütungspreislisten für ergotherapeutische Leistungen zum Download bereitgestellt.

Veröffentlicht am 19.05.2023 - Aktualisiert am 25.07.2024

Für den Fall unberechtigter Absetzungen durch die Krankenkasse oder deren rechnungsprüfende Stelle stellen wir unseren Mitgliedspraxen konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung.

25.07.2024: Beachten Sie bitte die Aktualisierungen

Veröffentlicht am 07.01.2015 - Aktualisiert am 25.07.2024

Mit der Umsetzung einer europäischen Richtlinie gibt der Gesetzgeber Ihnen als Praxisinhaber*in die Möglichkeit, bei Zahlungsverzug der Krankenkasse ohne vorherige Ankündigung oder Mahnung eine zusätzliche Rechnung zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten unsere selbständigen Mitglieder folgend.

Veröffentlicht am 04.05.2012 - Aktualisiert am 25.07.2024

Kleine und große Außenstände säumiger Patient*innen können Sie selbst mit einem einzigen Bescheid über das Online-Mahnverfahren eintreiben, statt auf Anwälte oder Inkassounternehmen zurückgreifen zu müssen. Erstellen Sie ganz einfach Ihren gerichtlichen Mahnbescheid auf der Internetseite www.mahngerichte.de, dem gemeinsamen Auftritt aller Mahngerichte der Bundesländer.

Veröffentlicht am 12.07.2024

Wie vertraglich vereinbart, s. BED-Verhandlungserfolg bei den Vergütungen der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV und SVLFG), gelten für die Behandlung von "BG-Patient*innen" für alle Verordnungen, deren erste Behandlung nach dem 31.7.2024 erbracht werden, die neuen Preise mit jeweils 7,6 % über GKV-Niveau.

Aktualisiert haben wir gemeinsam mit den Vertragspartnern in diesem Zusammenhang auch den Fragen-Antworten-Katalog (FAK).

Unsere Mitglieder finden die Preisliste auf unserer Webseite bei den Vergütungspreislisten und den FAK bei den Verträgen.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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