Veröffentlicht am 19.05.2023
Heilmittelpraxen erleben seit Monaten einen Absetzungsrausch einer Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Ärztlich verordnete, medizisch notwendige und fachgerecht durchgeführte Heilmittelbehandlungen werden schlicht nicht vergütet.
Wurden in der Vergangenheit noch formale Fehler als Begründung benannt, kommt es immer häufiger vor, dass trotz korrekt ausgestellter und ausgefüllter Verordnung die Bezahlung verweigert wird.
Veröffentlicht am 30.12.2022
In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Informationen unserer Mitglieder, dass die DDG, welche die Abrechnungen für die Barmer prüft, Verordnungsduplikate nicht mehr anerkennen will.
In der Vergangenheit war es problemlos möglich, ein Verordnungsduplikat einzureichen, wenn gleichzeitig versichert wurde, dass das Original nicht mehr vorhanden ist und das Original also nicht abgerechnet wird.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Grundsätzlich ist die korrekt ausgestellte und ausgefüllte Verordnung die Grundlage für die Vergütung Ihrer erbrachten Leistung. Dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt. Wir vom BED e.V. bieten Ihnen daher auf unserer Webseite viele wertvolle Informationen zu diesem Thema, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen.
Sollte es trotzdem einmal zu Absetzungen kommen, unterstützen wir Sie auch bei Widersprüchen, damit Sie Ihre Leistung bezahlt bekommen. Heute berichten wir wieder über zwei derartige Fälle, die zeigen, dass es sich lohnt gemeinsam mit dem BED e.V. in Widerspruch zu gehen.
Veröffentlicht am 16.12.2022
Widerspruch bei Rechnungsabsetzung lohnt sich! Dies können viele unserer Mitglieder aus eigener Erfahrung bestätigen, wie z.B. die folgenden Fälle belegen:
Veröffentlicht am 18.11.2022 - Aktualisiert am 25.11.2022
Vermehrt berichten unsere Mitgliedspraxen derzeit über Rückzahlungsforderungen von KKH, DAK und mittlerweile auch der TK mit der Begründung fehlerhafter Abrechnung von Hausbesuchspauschalen. Die nachgelagerte Rechnungsprüfung bezieht sich dabei teilweise auf Zeiträume bis zurück ins Jahr 2017.
Diese Rückforderungen sind teilweise berechtigt. Unseren Mitgliedern stellen wir detaillierte Informationen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 18.11.2022
Aufgrund zu späten Behandlungsbeginns gibt es immer wieder Absetzungen (=Rechnungskürzungen) durch die Kostenträger, welche besonders ärgerlich sind, weil sie immer die komplette Verordnung betreffen. Wir berichten hier über erfolgreiche und auch nicht erfolgreiche Widersprüche der letzten Monate in solchen Fällen.
Veröffentlicht am 18.11.2022
Die Wahrheit ist: Zum Berufsalltag ergotherapeutischer Praxen gehören Absetzungen durch die Krankenkassen. Ärztlich verordnete und fachgerecht durchgeführte Leistungen werden aufgrund formaler Fehler nicht oder nur teilweise vergütet. Die formalen Vorgaben sind zum großen Teil durch die Heilmittelrichtlinie vorgegeben und werden im Ergotherapievertrag in der geschiedsten Anlage 3 konkretisiert.
Wenn Sie eine solche Absetzung erhalten haben, melden Sie sich bitte gerne bei uns, damit wir gemeinsam klären können, ob diese berechtigt ist oder nicht und in welcher Form Sie ggf. dagegen vorgehen können.