Folgend finden Sie eine Übersicht aktueller Informationen und Beiträge.
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Veröffentlicht am 30.10.2025

Mit der aktuellen Frage des Monats möchten wir gerne einen Überblick darüber erhalten, welche Tätigkeiten von Krankenkassen im Rahmen des Abrechnungsmanagements an externe Dienstleister wie beispielsweise die DAVASO vergeben werden.
Aus unserer Sicht ist es an der Zeit, die Prüfprozesse der Kassen in den Blick zu nehmen und mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen abzugleichen. Ausdrücklich richtet sich diese Befragung deshalb nicht nur an BED-Mitglieder. Wir freuen uns auch über eine rege Teilnahme aus den anderen Leistungsbereichen in der Heilmittelversorgung.
Veröffentlicht am 30.10.2025
VIELGEFRAGT: Sind Behandlungen außerhalb der Praxis versichert?
Wir informieren unsere selbständigen Mitglieder.
Veröffentlicht am 29.10.2025
Nach Zustimmung der betreffenden Patient*innen und der/des Verordnenden dürfen Sie bei verordneten Einzelbehandlungen auch Gruppentherapien durchführen.
Halten Sie dabei jedoch unbedingt die formalen Vorgaben ein, damit Sie Ihre Leistungen auch problemlos vergütet bekommen.
Wir erläutern Ihnen, worauf es ankommt.
Veröffentlicht am 27.10.2025
Ihr Weg zur zertifizierten Handtherapie – mit Unterstützung des BED
Sie möchten sich im Bereich Handtherapie spezialisieren und Ihre berufliche Expertise gezielt ausbauen?
Sie arbeiten bereits mit orthopädischen Patient*innen oder möchten sich gezielt in der Handrehabilitation weiterentwickeln?
Dann haben Sie jetzt die Chance, sich Ihre Weiterbildung vom BED fördern zu lassen!
Als Berufsverband unterstützen wir gezielt die Entwicklung unserer Mitglieder – hier mit einem Stipendium für die zertifizierte Weiterbildung zur/zum Handtherapeut:in bei unserem Kooperationspartner, der AFH – Akademie für Handrehabilitation.

Foto pixabay© andreas160578
Veröffentlicht am 24.10.2025

Digitale Therapieformen wie Videotherapie oder telefonische Beratung sind längst kein Zukunftsthema mehr. Sie helfen, Versorgung ortsunabhängig sicherzustellen, Therapieabbrüche zu vermeiden und Ressourcen gezielter einzusetzen. Für viele Therapeut*innen stellt sich jedoch zunächst die Frage: Passt Teletherapie zu mir – und zu meiner Praxis?
Genau darauf geben unsere beiden Seminare Antworten: Schritt für Schritt, praxisnah und evidenzbasiert.
Veröffentlicht am 24.10.2025
SANITA systems betreibt derzeit für die TI-Anbindung Kaltakquise bei allen Heilmittelerbringer-Praxen. Wir vergleichen für Sie das Angebot von SANITA systems und Partnern mit dem Angebot vom BED und seinen Kooperationspartnern Red sowie Itcos und stellen fest: Bei der Nutzung unseres Angebotes mit kompletter TI-Anbindung sparen Sie im Vergleich zu SANITA systems und Partnern rund 1.100 Euro!

Foto ©pixabay Alexas_Fotos
Veröffentlicht am 24.10.2025
Warum wir zur geplanten Verschiebung der Frist zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur intervenieren – und warum sich gerade jetzt schon der TI-Anschluss für Ergotherapiepraxen lohnt
Liebe Ergotherapeut*innen,
die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringende soll politisch auf den 01.10.2027 verschoben werden. Sanktionen waren mit der Frist nicht verbunden. Man könnte das einfach hinnehmen, da sich bei oberflächlicher Betrachtung durch die Fristverschiebung keine Nachteile für die Praxen ergeben.
Wir als Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) intervenieren trotzdem beim BMG, dem Gesundheitsausschuss und Fachpolitiker*innen – und haben zwei gewichtige Gründe dafür:
Veröffentlicht am 26.10.2018 - Aktualisiert am 23.10.2025
Die Erhöhung der GKV-Preise oder der beihilfefähigen Höchstsätze berechtigt nicht dazu privat Versicherten einfach höhere Preise in Rechnung zu stellen.
Wir informieren unsere selbständigen Mitglieder.
Veröffentlicht am 18.07.2025 - Aktualisiert am 23.10.2025
Aufgrund vermehrter Absetzungsmeldungen diesbezüglich weisen wir erneut darauf hin, dass mit der Preiserhöhung für alle Behandlungen ab dem 01. August 2025 auf Wunsch der GKV aus organisatorischen und statistischen Gründen einige Positionen andere Positionsnummern erhielten.
Dies betrifft ausschließlich die folgenden drei Leistungen bei Nicht-Blankoverordnungen:
- Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht an die Verordnende oder den Verordnenden
- Hausbesuch inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
- Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
Veröffentlicht am 11.06.2010 - Aktualisiert am 23.10.2025
Für die Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine zugelassene Praxis Voraussetzung.
Gerne informieren und beraten wir Sie rund um das Thema => Praxiszulassung.
In diesem Artikel informieren wir über die unterschiedlichen Abrechnungsmöglichkeiten mit der GKV.