Veröffentlicht am 10.10.2025
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Am 17.9.25 trafen sich für den BED Christine Donner und Volker Brünger zu einem erneuten Austausch mit MdB Emmi Zeulner (CSU) per Videokonferenz.
Mehr zu den Inhalten des Gesprächs lesen Sie hier.
Veröffentlicht am 08.10.2025 - Aktualisiert am 09.10.2025
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eingebracht.
Beantrag wird die Verschiebung der Anschlusspflicht für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Heilmittelpraxen vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027. Warum dies aus Sicht des BED ein völlig falsches Signal ist, lesen Sie hier.
Veröffentlicht am 08.10.2025
Unser neuer Kooperationspartner metaFox bietet mit seinen Bildkarten und weiteren Tools Möglichkeiten vor allem für die psychisch-funktionelle Behandlung in der Ergotherapie. Mit den Materialien von metaFox können Sie Ihre Patient*innen z. B. dabei unterstützen, eigene Bedürfnisse und Gefühle zu entdecken und zu benennen - eine echte Bereicherung für betätigungszentriertes Arbeiten!

Veröffentlicht am 07.10.2025
Wir haben die Anlagen 1 (indikationsspezifische Anlage) und 3 (Formale Vorgaben und Korrekturmöglichkeiten) zum Blanko-Vertrag Ergotherapie fristgerecht gekündigt, damit Verhandlungen Wirkung entfalten. Was Ergotherapeut*innen berichten und unsere Fachsicht belegt: Drei Punkte sind akut – sie müssen jetzt verhandelt werden:
- Zwischenabrechnung bei Blanko – dringend, damit Liquidität gesichert bleibt.
- Aussetzung von Absetzungen bei neu hinzukommenden Diagnosegruppen – Absetzungen haben spürbar an Intensität zugenommen.
- Erweiterung um die Pädiatrie – als nächster Schritt bereits im Vertrag angelegt; jetzt umzusetzen.
Wichtig: Kündigen heißt Verbindlichkeit schaffen. Ohne Kündigung fehlt jede Konsequenz bei Nichteinigung - gerade bei der aktuellen Finanzlage der Gesetzlichen Krankenkassen.
Veröffentlicht am 01.10.2025

Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) oder ADHS stellen uns als Therapeut*innen vor die Herausforderung, genauer hinzuschauen, Routinen zu hinterfragen und neue Wege in der Begleitung zu gehen. Diese beiden neurodivergenten Ausprägungen beeinflussen Alltag, Lernprozesse, Emotionen und soziale Teilhabe unserer Patient*innen und deren Umfeld tiefgreifend und erfordern differenzierte, evidenzbasierte und alltagsnahe Ansätze.
Die kommenden Seminare zeigen Ihnen, wie Sie Verhaltensweisen besser einordnen, evidenzfundierte Methoden anwenden und Eltern wie auch weitere Bezugspersonen gezielt einbeziehen können.
Veröffentlicht am 27.03.2025 - Aktualisiert am 01.10.2025
Nein? Das würden Sie nicht wollen?
Das ist verständlich. Ein Steuerberater, der Ihnen zwar keine Rechnung stellt, aber vom Finanzamt anteilig an Ihren gezahlten Steuern (je mehr desto mehr) verdient, wird Ihre Interessen vermutlich nicht besonders gut vertreten. Deswegen zahlen Sie für die Dienste Ihres Steuerberaters, damit er Sie bestmöglich berät.
Wie ist es aber bei Ihren Versicherungen, Altersvorsorge, Geldanlagen?

Veröffentlicht am 01.10.2025
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Sie möchten sich wissenschaftlich fundiert weiterqualifizieren – berufsbegleitend und praxisnah? Dann haben wir das richtige Angebot für Sie!
In unseren beiden Studiengängen setzen Sie sich intensiv mit folgenden Themen auseinander: Lese-/Rechtschreibstörung, Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsstörungen und Hochbegabung. Sie erarbeiten psychologische Grundlagen des Lernens, der Schulleistung und der Entwicklung und bekommen Handwerkszeug in evidenzbasierter Diagnostik und Intervention. Außerdem erwerben Sie fundierte Kenntnisse zur Datenerhebung und -analyse.
Veröffentlicht am 26.09.2025
VIELGEFRAGT: Kann die TML-Pauschale von 1.000 Euro für telemedizinische Leistungen in 2025 erneut beantragt werden, wenn sie für 2024 schon ausgezahlt wurde?
Ja.
Die Pauschale zur Abgeltung der technischen Aufwendungen im Zusammenhang mit Videotherapie konnte insgesamt 3x beantragt und ausgezahlt werden, sofern die Voraussetzungen im jeweiligen Jahr erfüllt und der Antrag im jeweiligen Jahr gestellt wurde bzw. wird. Dies war und ist möglich in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Wer also bereits in 2023 und/oder 2024 die TML-Pauschale beantragt und erhalten hat, kann diese auch für 2025 noch einmal beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Maximal möglich wären also 3x 1.000 Euro, ingesamt also 3.000 Euro Auszahlung über die Jahre 2023, 2024 und 2025.