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Veröffentlicht am 28.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im Anschluss an die Veranstaltung in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft zur aktuellen Situation der Heilmittelerbringer findet am Abend des 29. November ab 19.15 Uhr der 3. Interdisziplinäre Therapeut*innen Stammtisch Berlin statt. Zu diesem Termin lädt die Initiatorin Nadine Dressler kurzfristig herzlich ein ins Restaurant Mittendrin, Sophienstrasse 19, 10178 Berlin am Hackeschen Markt.
Veröffentlicht am 12.11.2018 - Aktualisiert am 26.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe BED-Mitglieder, liebe Therapeuten,

um unseren Volksvertretern ganz deutlich zu machen, dass es ohne Therapeuten nicht geht, veranstalten wir für diese am 29.11.2018 eine sogenannte Parlamentarische Gesellschaft.

So einige relevante Politiker haben bereits zugesagt, wie unter Anderem Dr. Achim Kessler, Dr. Wieland Schinnenburg sowie Sylvia Pantel - die zudem auch Schirmherrin unserer Veranstaltung ist. Auch Bettina Müller sowie Maria Klein-Schmeink werden durch einen ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter vertreten sein.
Veröffentlicht am 23.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

In den letzten Wochen hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) über die zum Jahreswechsel 2018/2019 bevorstehende Änderung vom 4. auf den 5. Gefahrtarif informiert.

§ 157 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII schreibt vor, dass spätestens alle 6 Jahre das Beitragssystem der Berufsgenossenschaften neu berechnet und den tatsächlichen Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen angepasst werden muss. Dabei werden Unternehmen mit ähnlich hohen Risiken zu einer Gefahrtarifstelle zusammengefasst, der wiederum eine Gefahrklasse zugeordnet ist. Diese errechnet sich aus den von der BG gezahlten Behandlungskosten im Verhältnis zu den Arbeitsentgelten und Versicherungssummen in den Unternehmen.

Mit Wechsel in den 5. Gefahrtarif fand eine neue Zuordnung unterschiedlicher Heilmittelbereiche statt.
Veröffentlicht am 21.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Einladung des SHV zum Verbändetreffen ist eindeutig zu entnehmen, dass es lediglich um die "Feinjustierung" des Eckpunktepapiers von Bundesgesundheitsminister Spahn gehen soll. Dies ist jedoch absolut unzureichend. Der Geschäftsführende Vorstand des BED e.V. hat die Einladung trotzdem angenommen, um mit den Vertretern der anderen Verbände genau dies zu erörtern.

Folgend finden Sie das Einladungsschreiben sowie unsere Antwort darauf.
Veröffentlicht am 16.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne leiten wir Ihnen hier das Angebot unseres Kooperationspartners web4business weiter:

Wir gehen mit großen Schritten auf das Jahresende zu. Grund genug, nun noch einmal einen ordentlichen Zahn zuzulegen und sich den Dingen zu widmen, die bisher über das Jahr womöglich liegen geblieben sind. Ganz vorne mit dabei: die eigene Webseite. Hierfür hält unser Partner web4business ab sofort bis zum 13. Januar 2019 ein Weihnachtsangebot für Sie bereit: Vollständige Webseitenerstellung für nur einmalig 99,- Euro!
Veröffentlicht am 16.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Nach der Demonstration am 01. November 2018 vor dem Landtag in Schleswig-Holstein kündigten nun die in der Landesregierung beteiligten Bündnis 90/ Die Grünen an, das Schulgeld für Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie ab dem 01.01.2019 für alle drei Ausbildungsjahre abschaffen zu wollen. Entsprechende Entscheidungen sollen wegen der Dringlichkeit noch vor Abschluss der Haushaltsberatungen gefällt werden.

Wir begrüßen dies als einen weiteren Schritt zur Fachkräftesicherung in den Heilmittelberufen und erwarten, dass nun tatsächlich zeitnah konkrete Beschlüsse der Landesregierung gefasst werden.
Veröffentlicht am 15.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die AOK Rheinland/Hamburg informierte uns darüber, dass im Genehmigungsverfahren derzeit eine Testphase ausschließlich bei Schlaganfallpatienten läuft. Die eingereichten Verordnungen außerhalb des Regelfalles werden vollautomatisch geprüft und die entsprechenden Genehmigungen werden anschließend vollautomatisch an die Patienten versendet. Ein gleichzeitiger Versand der Genehmigung an die behandelnde Praxis geschieht in diesem Fall nicht.

Dieses Prozedere betrifft ausschließlich Genehmigungen, welche gleichlautend mit der eingereichten Verordnung erteilt werden. Der Eintrag der Genehmigungsnummer bei der Abrechnung muss nur erfolgen, wenn Ihnen die Nummer vorliegt.
Veröffentlicht am 14.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Möglicherweise erhielten oder erhalten Sie ebenfalls ein Schreiben von Branchenbuch Mecklenburg-Vorpommern oder Branchenbuch Musterstadt mit der Bitte um Rückanwort per Fax zur Bestätigung der eingetragenen Daten Ihrer Praxis.
Wenn Sie dieses Dokument unterschreiben, schließen Sie eine kostenpflichtigen Vertrag über zwei Jahre ab. Die Kosten verbergen sich im Kleingedruckten, z.B: 1896,- Euro.
Sollten Sie versehentlich einen solchen Vertrag bereits abgeschlossen haben und eine Rechnung erhalten - zahlen Sie NICHT, sondern melden Sie sich umgehend bei uns, damit wir Sie entsprechend unterstützen können.
Veröffentlicht am 06.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Informationen für Mitglieder.
Veröffentlicht am 06.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Auszubildenden in bisher unbezahlten betrieblich-schulischen Ausbildungen im Gesundheitsbereich erhalten an Unikliniken und Kliniken in kommunaler Trägerschaft zum 1.1.2019 eine Ausbildungsvergütung!
Diese beträgt rund 90% des Ausbildungstarifvertrags in der Pflege (TVA-L Pflege).

Das bedeutet:
1. Ausbildungsjahr 965,24 EUR
2. Ausbildungsjahr 1025,30 EUR
3. Ausbildungsjahr 1122,03 EUR

Aber das ist noch nicht alles.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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