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Veröffentlicht am 02.02.2018
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der ICD-10-Code auf der Verordnung stellt die verschlüsselte therapierelevante Diagnose dar, also den Grund, warum der Patient überhaupt zur Behandlung kommt. Schlagen Sie daher zunächst bei jeder eingehenden Verordnung den ICD-10-Code unter folgendem Link nach, um zu sehen, um welche Diagnose es sich handelt. Ausgehend davon muss dann inhaltlich der passende Indikationsschlüssel gewählt worden sein, woraus sich dann die restlichen Angaben auf der Verordnung laut Heilmittelkatalog ergeben.
Veröffentlicht am 31.01.2018
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Hiermit möchten wir Sie auf die aktuellen Seminartermine unseres Kooperationspartners pedalo® by Holz-Hoerz aufmerksam machen. Die Firma pedalo® by Holz-Hoerz ist Hersteller des PERTRA®-Fördermaterials und Anbieter der PERTRA®-Seminare.
Auf unserer Partnerseite erfahren Sie mehr über die Inhalte und Termine zu den folgenden Semimaren:
- Pertra-Seminar: Vorschulische Förderung (Schwerpunkt: Vorläuferfähigkeiten)
- Arbeiten mit dem Pertra® Fördermaterial komplett (bestehend aus 7 Koffer plus Zusatzmaterial)
- Pertra-Seminar: Förderung mit dem Pertra-Material in der Grundschulpädagogik (Schwerpunkt: Mathematik, Grafomotorik)
- Pertra-Seminar: Förderung der visuellen Wahrnehmung in der Ergotherapie
Veröffentlicht am 19.01.2018
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Möglicherweise erhielten oder erhalten Sie ebenfalls ein Schreiben von Branchenbuch Hamburg oder Branchenbuch Musterstadt mit der Bitte um Rückanwort per Fax zur Bestätigung der eingetragenen Daten Ihrer Praxis.
Veröffentlicht am 19.01.2018
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Derzeit gibt es Absetzungen veranlasst durch das DDG für die Barmer mit der Begründung:
"Nicht bei allen Therapieeinheiten wurde das Behandlungsintervall (14 Tage) bzw. die ärztliche Terminvorgabe eingehalten. Bevor wir eine Teilabsetzung vornehmen geben wir Ihnen Gelegenheit, ggf. den Grund der Überschreitung anzugeben."
Veröffentlicht am 18.01.2018
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Da die Krankenkassen leider nicht aktiv über den Genehmigungsvorbehalt unterrichten und an der Hotline von unterschiedlichen Mitarbeitern auch mal unterschiedliche Informationen diesbezüglich heraus gegeben werden, gab es in den letzten Wochen Fehlinformationen, welche wir an Sie weiter gegeben haben. Dies bitten wir erneut zu entschuldigen.
Mittlerweile liegt uns eine schriftliche Aussage der Metzinger BKK vor, dass bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor Behandlungsbeginn ein Genehmigungsantrag gestellt werden muss.
Veröffentlicht am 12.01.2018
- Aktualisiert am 17.01.2018
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Aufgrund telefonischer Fehlinformationen haben wir Ihnen mitgeteilt, dass BKK24 die Genehmigungspflicht eingeführt hätte. Dies ist nicht so, wie sich jetzt heraus stellte. Wir bitten evtl. entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Es gilt auch nach den Fusionen Genehmigungsverzicht bei BKK24.
Veröffentlicht am 15.01.2018
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Ab dem 01.11.2017 gelten in Baden-Württemberg die neuen Preise der AOK. Die zweite Preisstufe trat bereits am 01.01.2018 in Kraft, eine weitere Erhöhung erfolgt zum 01.08.2018. Ausschlaggebend ist jeweils das Ausstellungsdatum der Verordnung. Die Veröffentlichung der Preisliste kann erst jetzt stattfinden, weil die Unterzeichnung durch die AOK noch nicht erfolgt war.
Information an Selbstabrechner: Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist. Das Tarifkennzeichen dieser Preisliste lautet: 26 01 000
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Veröffentlicht am 12.01.2018
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Unser Kooperationspartner berichtet:
Aufgrund unseres starken Wachstums der letzten Jahre haben unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Heilmittelabrechnung ihren eigenen Standort in der Knochenhauerstraße 18-19 in 28195 Bremen bezogen.
Mit dem Bezug des zweiten Standortes haben wir nun zusätzlich Fläche gewonnen, um unsere Abrechnungsabteilung für die Berufsgruppen der Heilmittelerbringer weiter zu spezialisieren.
Als einer von Deutschlands Marktführern im Bereich der Verordnungsabrechnung haben wir es uns zum Ziel gemacht, die Wünsche unserer Heilmittelkunden noch schneller umzusetzen und sie noch besser vor Absetzungen und Rechnungskürzungen zu schützen.
Veröffentlicht am 12.01.2018
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Der Deutsche Bundestag hat als Gesetzgeber bestimmt, dass Krankenkassenverbände mit einem Berufsverband für Ergotherapeuten Vergütungspreise vereinbaren, unter Berücksichtigung von § 12 „Wirtschaftlichkeitsgebot“ und § 71 „Beitragssatzstabilität“ des Sozialgesetzbuches Nummer 5.
Damit ist „der Sache“ für den Gesetzgeber Genüge getan. Dass es sich bei Berufsverbänden und Krankenkassen jedoch um ungleiche Verhandlungspartner handelt, bei denen den Krankenkassenverbänden weit wirkungsvollere Instrumente an die Hand gegeben wurden als den Berufsverbänden, wird in Politikerkreisen geflissentlich übersehen. Das bleibt nicht folgenlos.
Bei den „Verhandlungen“ für Ergotherapeuten - und auch bei allen anderen Heilmittelerbringern - handelt es sich um ein stumpfes Schwert, wie sich an Hand der ausgehandelten Preise der vergangenen 10 Jahre, dem Therapeutenmangel, überbordender Bürokratie, Vergütungskürzungen wegen Formalfehler und die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht bei einigen Krankenkassen für Verordnungen außerhalb des Regelfalles, unschwer erkennen lässt.
Veröffentlicht am 10.01.2018
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