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Veröffentlicht am 17.08.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zum 1. Juli 2017 wurden die Förderkonditionen der Bildungsprämie vereinfacht.
Alterbegrenzungen wurden abgeschafft, Prüfungen können nun mit gefördert werden und insbesondere für Ergotherapeuten besonders relevant:
Es werden nun Weiterbildungen gefördert, die mehr als 1.000 EUR kosten und die Förderung gilt seit den neuen Förderbedingungen auch für Fortbildungen, die einer Fortbildungsverpflichtung unterliegen.
Die Gutscheinausgabe ist bis Ende des Jahres 2020 möglich.
Veröffentlicht am 27.07.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für alle ab dem 01.08.2017 ausgestellten vertragsärztlichen Verordnungen können in Baden-Württemberg die neuen Preise der IKK, BKK und Knappschaft abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die weitere in der Liste ersichtliche Preisstufe, welche zum 01.02.2018 in Kraft tritt.
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 25.07.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne leiten wir heute die Information unseres Kooperationspartners zu folgenden Veranstaltungen weiter:

Trauma-Fachvortrag für körpertherapeutisch/pflegerische Fachkräfte
Donnerstag, 19. Oktober 2017, 19.00 Uhr

Trauma-Fachweiterbildung für körpertherapeutisch/pflegerische Fachkräfte
Modul 1: 19. und 20. Januar 2018, jeweils 9.30 bis 17.00 Uhr
Modul 2: 2. und 3. März 2018, jeweils 09.30 bis 17.00 Uhr
Veröffentlicht am 19.07.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für die Primärkassen in Bremen gibt es ab dem 1.5.17 einen eigenen Rahmenvertrag. Die bisher zugelassenen Leistungserbringer wurden von der IKK Gesund Plus angeschrieben, da die Unterzeichnung der neuen Anerkenntniserklärung notwendig ist. Falls Sie die Anerkenntniserklärung noch nicht unterzeichnet an die IKK zurück gesendet haben sollten, tun Sie dies baldmöglichst, um auch nach den erhöhten Preisen abrechnen zu können. Die Anerkenntniserklärung finden Sie im Rahmenvertrag.
Zudem wurden neue Preise für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 1.7.17 vereinbart. Mit dieser Preisliste ist ab sofort für alle Patienten in Bremen die Parallelbehandlung möglich.
Veröffentlicht am 19.07.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für Behandlungen ab dem 01.07.2017 gilt die neue Preisliste der Primärkassen in NRW. Eine zweite Erhöhungsstufe tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite.
Veröffentlicht am 19.07.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für die Primärkassen in Niedersachsen gibt es ab dem 1.7.17 einen neuen Rahmenvertrag. Für bisher zugelassene Leistungserbringer gilt dieser Vertrag automatisch. Gleichzeitig wurden neue Preise für alle Behandlungen ab 1.7.17 vereinbart.
Mit dieser Preisliste ist ab sofort für alle Patienten in Niedersachsen die Parallelbehandlung möglich. Dies setzt voraus, dass die Art der therapeutischen Maßnahme die gleichzeitige Behandlung zweier Patienten durch einen Therapeuten zulässt. Die Entscheidung darüber trifft der Therapeut bzw. die Therapeutin. Weitere Informationen finden Sie in unserem Stichwort Parallelbehandlung.
Lesen Sie den neuen Rahmenvertrag der Primärkassen für Ihr Bundesland in Ruhe durch und händigen Sie diesen auch an Ihre MitarbeiterInnen aus, da er die Grundlage Ihrer Behandlung und Vergütung bildet. Im folgenden informieren wir lediglich über einige wenige Punkte.
Veröffentlicht am 19.07.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Laut Heilmittelrichtlinie verliert jede Verordnung ihre Gültigkeit, wenn eine Unterbrechung von mehr als 14 Tagen auftritt. In den Rahmenverträgen sind diesbezüglich allerdings Ausnahmefälle definiert, welche je nach Bundesland und Kassenart variieren.
Wir haben Ihnen daher in unserem Stichwort Verordnungsunterbrechung nach Bundesländern sortiert eine Liste der zulässigen Unterbrechungen und dabei einzuhaltenden Vorgaben erstellt. Diese beinhaltet die Regelungen der jeweils aktuellen Rahmenverträge. Es gelten für Sie die Regelungen des Bundeslandes in welchem die abrechnende Praxis zugelassen ist.
Veröffentlicht am 27.06.2017 - Aktualisiert am 18.07.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Redebeitrag von Christine Donner auf der Demonstration der Heilmittelerbringer in Berlin am 24.06.2017 und weitere Impressionen:

Veröffentlicht am 18.07.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für die BKK, IKK und Knappschaft in Baden-Württemberg gibt es ab dem 01.07.2017 einen neuen Rahmenvertrag. Für bisher zugelassene Leistungserbringer gilt dieser Vertrag automatisch.
Die Anlagen der neuen Rahmenempfehlung vom 1.5.16 wurden übernommen und damit auch die vereinfachten Regelungen bezüglich der Verordnungsänderungen.
Lesen Sie den neuen Rahmenvertrag der von BKK, IKK und Knappschaft für Ihr Bundesland in Ruhe durch und händigen Sie diesen auch an Ihre MitarbeiterInnen aus, da er die Grundlage Ihrer Behandlung und Vergütung bildet.
Im folgenden informieren wir lediglich über einige wenige Punkte:
Veröffentlicht am 18.07.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für die Primärkassen in Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es ab dem 1.5.17 einen neuen Rahmenvertrag. Für bisher zugelassene Leistungserbringer gilt dieser Vertrag automatisch. Die bisherigen Preise gelten noch bis Ende September weiter. Die Anlagen der neuen Rahmenempfehlung vom 1.5.16 wurden unverändert übernommen und damit auch die vereinfachten Regelungen bezüglich der Verordnungsänderungen. Lesen Sie den neuen Rahmenvertrag der Primärkassen für Ihr Bundesland in Ruhe durch und händigen Sie diesen auch an Ihre MitarbeiterInnen aus, da er die Grundlage Ihrer Behandlung und Vergütung bildet.
Im folgenden informieren wir lediglich über einige wenige Punkte:
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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