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Veröffentlicht am 17.02.2017
- Aktualisiert am 09.03.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Auch das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg hat nun am 31. Januar 2017 ein Urteil (7 A 3879/16) zugunsten eines Ergotherapeuten gefällt.
Der Sachverhalt (vergleichbar mit vielen anderen Fällen im gesamten Bundesgebiet):
Ein Ergotherapeut stellte bei seinem Gesundheitsamt einen Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage für den Bereich der Ergotherapie. Er ist ausgebildeter Ergotherapeut und hatte eine zusätzliche Fortbildung zur Erlangung der Heilpraktikererlaubnis absolviert. Das Gesundheitsamt lehnte den Antrag grundsätzlich ab mit der Begründung, dass einerseits die niedersächsischen Richtlinien keine auf den Bereich Ergotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis vorsähen und zudem die Ergotherapie nicht hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar sei.
Veröffentlicht am 01.03.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die Zusammenfassung der Beiträge zur 5. Gesundheitswirtschaftskonferenz - an der der BED e.V. einmal mehr teilnahm - wurde jüngst veröffentlicht.
Leider haben es die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Stroppe zum Heilmittelbereich nicht in die Zusammenfassung geschafft.
Er sagte auf der Konferenz, dass die Heilmittelerbringer bereits seit langem und generell unterbezahlt seien. Ein Zustand der schon per se zu ändern sei und die Weichen über das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz dafür gestellt werden.
Veröffentlicht am 01.03.2017
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Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin hat den BED e.V zur konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe "Entlassung in Nachsorge und Häuslichkeit eingeladen.
Hierfür ist unsererseits die Entsendung eines geeigneten Vertreters direkt vor Ort sinnvoll.
Der Vertreter erhält darüber die Möglichkeit mit den relevanten Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Gesundheit als auch mit Berliner Expertinnen bzw. Experten aus den verschiedensten Fachbereichen in Kontakt zu treten, sich auszutauschen und zu vernetzen.
Veröffentlicht am 06.01.2017
- Aktualisiert am 27.02.2017
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Patienteninformation zum Thema langfristiger Heilmittelbedarf veröffentlicht, welche auch die Besonderen Verordnungsbedarfe berücksichtigt und zudem ein übersichtliches Ablaufschema sowie einen Musterbrief für einen Genehmigungsantrag enthält.
Geben Sie diese Patienteninformation des G-BA gerne zusammen mit der KBV-Praxisinformation Heilmittelverordnung an Ihre behandelnden Ärzte weiter. Die Kombination dieser beiden Dokumente enthält alle wichtigen Informationen zu Möglichkeiten des regresssicheren Verordnens ab 2017 und hat zudem den Vorteil, dass sie aufgrund der Urheber bei Ärzten Vertrauen genießen.
Veröffentlicht am 19.03.2012
- Aktualisiert am 25.02.2017
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Seit dem 1.1.2007 besteht für Zugelassene und Fachliche Leitungen die Fortbildungspflicht. Innerhalb von jeweils vier Jahren müssen 60 Fortbildungspunkte (1 Fortbildungspunkt entspricht 45 Minuten) nachgewiesen werden.
In der Anlage 2 der Rahmenempfehlung Ergotherapie ist geregelt, welche Veranstaltungen anerkennungsfähig sind und welche nicht. Ebenso werden in der Empfehlung die erforderlichen Qualitätsmerkmale für Dozenten und für die Fortbildungsinhalte festgelegt.
Veröffentlicht am 24.02.2017
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Im Zusammenhang mit Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen mit der seit Jahresbeginn vorgeschriebenen Arztsoftware haben wir nicht nur die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sondern auch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) angeschrieben, weil aus Niedersachsen besonders viele Probleme gemeldet wurden. Viele Ärzte in Niedersachsen waren der Überzeugung, dass handschriftliche Änderungen von Verordnungen nun grundsätzlich nicht mehr zulässig seien. Dies ist definitiv nicht zutreffend und wurde uns gerade auch schriftlich von der KVN bestätigt.
Veröffentlicht am 24.02.2017
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Folgend finden Sie eine Einladung der Universität Witten-Herdecke zur Tagung:
TOGETHER
EVERYONE
ACHIEVES
MORE!
Perspektiven erweitern durch multiprofessionelle Zusammenarbeit bei der Versorgung von Menschen mit Demenz am 27. und 28. April 2017.
Einladung
Als
Mitglied des BED e.V. erhalten Sie 10% Rabatt auf die Tagungsgebühr, wenn Sie abweichend vom Flyer zur Anmeldung die folgende Email-Adresse unter Nennung Ihrer Rechnungsadresse verwenden:
Veröffentlicht am 24.02.2017
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Die zunehmende Arbeit mit geflüchteten Minderjährigen stellt Helfende vor neue Herausforderungen. Das Verbundprojekt Shelter bietet in diesem Zusammenhang drei Online-Kurse zu folgenden Themen an:
Trauma - Traumafolgen und psychische Belastungen im Kontext von Flucht und Asyl – Basisinformationen für Helfende und Unterstützende
Notfall - Umgang mit selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrungen
Schutzkonzepte - Schutzkonzepte für Organisationen, die Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen betreuen
Veröffentlicht am 15.02.2017
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Die neuen Preise sind gültig für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.02.2017.
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 10.02.2017
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Entgegen anderslautender Aussagen ausgelöst durch missverständliche Formulierungen in der Patienteninformation des G-BA zum Langfristigen Heilmittelbedarf müssen Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit Besonderem Verordnungsbedarf zur Genehmigung bei der Kasse eingereicht werden, es sei denn, die Kasse verzichtet auf den Genehmigungsvorbehalt.
Wir haben den Gemeinsamen Bundesausschuss bereits angeschrieben und um Korrektur gebeten.