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Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 12.08.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Aufgrund vermehrter Absetzungen mit der Begründung einer fehlenden Leitsymptomatik achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass auf jeder Verordnung zusätzlich zur Diagnose in ICD-10-Codierung auch die Leitsymptomatik aufgeführt sein muss. Lassen Sie diese Ergänzungen von Ihrem Arzt auch dann vornehmen, wenn es bisher in diesem Zusammenhang bei Ihnen noch keine Absetzungen gegeben hat. Bei den Kassen, welche bereits nach der neuen Rahmenempfehlung handeln, können Sie die Leitsymptomatik nach Rücksprache mit dem Arzt selbst ändern oder ergänzen und dies entsprechend auf der Verordnung dokumentieren. Bei welchen Kassen dies bereits jetzt zulässig ist, können Sie unserer Webseite entnehmen.
Veröffentlicht am 22.04.2016
- Aktualisiert am 11.08.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
CarFleet24 präsentiert im Rahmen seiner Kooperation mit dem Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. einige neue Aktionsmodelle sowie verlängerte Aktionsmodelle, teilweise zu verbesserten Konditionen!
Um die aktuellen Angebote einsehen zu können, gehen Sie bitte
über diesen Link auf die Partnerseite und klicken dort dann oben links auf Aktionen.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, für bestimmte Automarken Abrufscheine zu erhalten, wodurch Ihnen Rabatte beim Kauf von Neuwagen bei teilnehmenden Vertragshändlern zustehen.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die neuen Preise sind gültig für alle Behandlungen, welche ab dem 01.07.2016 erbracht werden.
Unseren selbständigen Mitgliedern steht die Preisliste zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 20.02.2015
- Aktualisiert am 10.08.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Auf der Partnerseite unserer Kooperationspartnerin für sicherheitstechnische Betreuung finden Sie die aktualisierten Schulungstermine.
Veröffentlicht am 09.08.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die neuen Preise können für alle Behandlungen abgerechnet werden, die aufgrund einer ab dem 01.05.2016 ausgestellten vertragsärztlichen Verordnung ausgeführt werden.
Aufgrund länger andauerndem Unterschriftenverfahren konnte die Veröffentlichung erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
Sollten Sie zwischenzeitlich bereits Verordnungen mit den alten Preisen abgerechnet haben, so berechnen Sie die Vergütungserhöhung mit der nächsten Verordnungsabrechnung noch nach, mit der Argumentation: Aufgrund verzögertem Unterschriftenverfahren der Vertragspartner konnte mir die Preisliste nicht zeitnah zugestellt werden, demzufolge konnte eine korrekte Abrechnung zum Abrechnungszeitpunkt nicht erfolgen.
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 08.08.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Hiermit möchten wir Sie auf unseren neuen Kooperationspartner aufmerksam machen:
Genuine Sense ist ein zertifiziertes und akkreditiertes Ausbildungsinstitut für zielgruppenorientiertes Coaching, Körperpsychotherapie, Embodiment und Human Resources. Die Angebote, vor allem in der medizinisch fundierten Form der Klopftherapie EFT (Emotional Freedom Techniques), in der Genuine Sense selbst Forschung betreiben, im EMDR und in weiteren körperorientierten Verfahren, sind auf Berufsgruppen von Anwendern hin direkt ausgerichtet. Auch die Coaching-Lehrgänge und Ausbildungen in Psychotherapieverfahren sowie im Gesundheitsmanagement wurden auf die Berufsgruppe der Ergotherapeuten hin spezifiziert, um die Integration in die Arbeitsprozesse zu erleichtern.
Veröffentlicht am 08.08.2016
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Die Ergänzung der Heilmittelrichtlinie um die Regelungen bezüglich Verordnungen aus dem Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements sind am 04. August 2016 in Kraft getreten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Dezember 2015 einen Zusatz zur Heilmittelrichtlinie beschlossen und diesen Beschluss aufgrund einer Auflage des Bundesgesundheitsministeriums im Mai 2016 noch geringfügig geändert. Diese Änderungen sind nun in Kraft getreten.
Die eingeführten Regelungen entnehmen Sie bitte unserem diesbezüglichen Artikel.
Veröffentlicht am 12.03.2014
- Aktualisiert am 29.07.2016
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Die bisherige Rahmenempfehlung schrieb in § 18 vor, dass die empfangene Maßnahme vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen ist.
Die neue Rahmenempfehlung schreibt unter § 17 Absatz 3 vor:
„Die abgegebene Therapie sowie der ggf. durchgeführte Hausbesuch ist vom Heilmittelerbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich d.h. im Wortlaut und unter Angabe des Datums darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe von der Patientin/vom Patienten, ersatzweise durch Angehörige bzw. Betreuende, durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.“ …
Bei der Erfüllung dieser Vorgabe tauchen in der Praxis immer wieder Unsicherheiten und Schwierigkeiten auf, da die Regelung trotz der neuen Vorgaben weiterhin nicht eindeutig ist.
Veröffentlicht am 28.07.2016
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Es gibt neue Preisvereinbarungen mit der AOK Nordost in Brandenburg (01.07.2016), der AOK Nordost, IKK Nord und Knappschaft in Mecklenburg-Vorpommern (01.07.2016), der IKK gesund plus in Sachsen-Anhalt (15.07.2016) sowie der AOK Plus in Sachsen und Thüringen (01.07.2016).
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten auf unserer Seite zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 21.07.2016
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Für einen schnellen Zugriff auf für Sie relevante Themen haben wir auf unserer Webseite ein Stichwortverzeichnis mit Informationen rund um Ihren Berufsalltag eingerichtet. Über einen gleichnamigen Link oben links kommen Sie direkt auf unser Stichwortverzeichnis, welches wir jetzt starten und im Laufe der Zeit immer weiter ausbauen werden. Sollte Ihnen ein Stichwort fehlen, so können Sie uns dies direkt über einen integrierten Link mitteilen. Gerne nehmen wir Ihre Vorschläge entgegen.