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Veröffentlicht am 10.01.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ergotherapeuten wird bei reinen Formfehlern auf ärztlichen Verordnungen die gesamte Vergütung nicht bezahlt.
Aber wer bezahlt ärztliche Kunstfehler oder eine falsche Medikamentengabe durch Apotheker?
Die Kosten einer falschen Behandlung trägt in diesem Fall die Krankenkasse und nicht der Leistungserbringer.
Veröffentlicht am 10.01.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Relevant für die Heilmittelberufe ist vor allem die geplante Änderung des § 11.
Damit reagiert der Gesetzgeber auf relevante Urteile in der Rechtsprechung und verweist auch auf die EU-Richtlinie 2001/83/EG.
Veröffentlicht am 10.01.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die AOK ist der Ansicht, dass nur die Krankenkassen die Versorgung mit vielen Beteiligten organisieren könne.
Dies zeigt das Eigeninterview der AOK mit Jürgen Graalmann und Uwe Deh den Geschäftsführenden Vorständen der AOK.
Daher will die AOK mehr Verhandlungsspielraum, um Direktverträge mit Leistungserbringern abzuschließen, statt wie bisher mit den relevanten Verbänden und Vereinigungen die Vergütungen aushandeln zu müssen.
Veröffentlicht am 09.01.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Mitglieder,

unter Anderem bei der letzten eGBR-Fachbeiratssitzung (Sitzung zur Einführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters) in Bochum wurde festgestellt, dass Heilmittelerbringer die neuen elektronischen Gesundheitskarten mit den bisherigen Lesegeräten nicht einlesen können.
Veröffentlicht am 09.01.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die AOK will mehr Verhandlungsspielraum im Vertragswettbewerb und ist dabei der Ansicht, dass nur die Krankenkassen die Versorgung mit vielen Beteiligten organisieren könne.
Dies zeigt das Eigeninterview der AOK (http://www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/presse/medienservice/thema/ams_thema_gesetzgebung_web.pdf) mit Jürgen Graalmann und Uwe Deh den Geschäftsführenden Vorständen der AOK.
Veröffentlicht am 09.01.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Video, Originaltext und Übersetzung

Veröffentlicht am 09.01.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ein Rundschreiben der Oberfinanzdirektion Frankfurt a.M. führte zu einigen Nachfragen, so dass wir Ihnen den aktuellen Stand der Dinge zur Kenntnis geben wollen, auch wenn die Sachlage noch nicht entgültig geklärt ist, denn auf Bund-Länder-Ebene muss eine Ergänzungsforderung des BED e.V. noch abgestimmt werden.
Veröffentlicht am 03.01.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mitteilung der AOK Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht am 22.12.2011 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Nicht der gierige Arzt oder Therapeut ist es, der Krankenkassen und damit das Sozialsystembetrug betrügt, sondern die Ursachen für Betrug liegen in dem stetig wachsendem Kostendruck und einer fehlenden leistungsgerechten Vergütung, so Oberstaatsanwalt Alexander Badle aus Frankfurt am Main. Hinzu kommen profunde Unkenntnis der Gesetzlichen Rahmenbedingungen der Leistungserbringer, weil diese einfach intransparent und zu komplex sind.
Veröffentlicht am 19.12.2011 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Mitglieder,

jährlich vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (Spibund) die Rahmenvorgaben für die Versorgung mit Heilmitteln basierend auf dem § 84 des SGB 5.
Durch die Änderung der Heilmittelrichtlinie ( +1,4 %), die Ausweitung der Podologie (+0,6%) und durch weitere Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen (z.B. ambulant vor stationär) (+0,5%) wurde das Ausgabevolumen für Heilmittel um insgesamt 2,5 % angehoben. 2011 waren es lediglich 1,5 %

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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