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Veröffentlicht am 02.03.2009 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Mitglieder

gerade durch die Fortbildungsverpflichtung, stellt das Thema Förderung von Fort- und Weiterbildungen ein elementares Finanzierungsinstrument für ergotherapeutische Praxen und Mitarbeiter dar.
Deshalb erhalten Sie von uns anbei einen Überblick über die neuen Möglichkeiten seit Beginn 2009.
Veröffentlicht am 19.02.2009 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze zur Einsicht zugänglich zu machen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann teuer werden. So sieht z.B. das Arbeitszeitgesetz hierin eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 EUR geahndet werden kann. Verfügt das Unternehmen über ein Intranet oder Netzwerk, auf das alle Beschäftigte Zugriff haben, können die aushangpflichtigen Gesetze auch dort eingestellt werden.
Veröffentlicht am 17.02.2009 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ein Bericht von Dr. Heinz-Uwe Dettling.

Den vollständigen Artikel finden Sie folgend zum Downloaden.
Veröffentlicht am 09.02.2009 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im Heilmittel-Bericht 2009 werden die 38 Millionen Leistungen mit 254 Millionen einzelnen Heilmittelbehandlungen eines Jahres für die insgesamt rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten beschrieben und analysiert. Die Ausgaben beliefen sich auf 4,1 Milliarden Euro. Im Durchschnitt hat jeder GKV-Versicherte 3,6 Heilmittelbehandlungen erhalten. Dabei sind Heilmittelbehandlungen im Bereich der Physiotherapie mit 3,2 Behandlungen je Versicherter verordnungsbestimmend. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2007 pro Versicherter 57,77 Euro für Heilmittel aufgewendet.
Veröffentlicht am 05.02.2009 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Meist kommt es zu nicht unerheblichen Nachzahlungen gegen Ende des 2. Geschäftsjahres und einer direkten ersten Quartalsvorausberechnung.
Bilden Sie daher entsprechende Rücklagen.
Der folgende Link hilft Ihnen, stets Ihre aktuelle Steuerschuld berechnen zu können.
Veröffentlicht am 19.01.2009 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit einem zweiten Konjunkturpaket will die Bundesregierung Deutschland aus der Wirtschaftskrise führen. Ein Bürgschaftsschirm soll die Unternehmen über die Krise bringen. Die Bürger und Bürgerinnen erhalten mehr finanziellen Spielraum. Zusätzlich nimmt der Staat 14 Milliarden für Zukunftsinvestitionen in die Hand, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Dabei sinken beispielweise die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent.
Veröffentlicht am 19.01.2009 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Seit dem 15.10.1993 gelten einheitliche gesetzliche Kündigungsfristen sowohl für Arbeiter und Angestellte als auch für die alten und neuen Bundesländer.

Nach § 622 BGB müssen Sie als Arbeitgeber die folgenden allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen beachten:
Veröffentlicht am 19.01.2009 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ein Überblick zu Neuregelungen Ministerium
Veröffentlicht am 14.01.2009 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die unabhängige Patientenberatung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist ab sofort auch kostenlos telefonisch erreichbar. Das teilt der GKV-Spitzenverband mit. Unter der Telefonnummer 0800/ 0 11 77 22 informieren geschulte Berater unter anderem über die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, Nutzen und Risiken individueller Gesundheitsleistungen (IGeL), die Patienten in der Arztpraxis privat bezahlen müssen, oder über gesetzliche Neuregelungen in der Krankenversicherung. Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr.
Veröffentlicht am 09.01.2009 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Laut eines Urteils des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz muss die Rentenversicherung die Weiterbildung eines Arbeitnehmers nicht bezahlen, wenn dieser wegen Krankheit später den Beruf nicht ausüben kann. „Ziel der Weiterbildung ist die möglichst dauerhafte Eingliederung des Betroffenen in das Erwerbsleben“, so das Urteil der Richter.
Die Rentenversicherung muss einem Arbeitnehmer keine Weiterbildung bezahlen, wenn dieser wegen Krankheit später den Beruf nicht ausüben kann. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wies eine entsprechende Klage einer Versicherten ab, die sich zur Ergotherapeutin weiterbilden lassen wollte. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Koblenz mit.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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