Veröffentlicht am 26.03.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die Hamburger Sozialbehörde hat uns gebeten folgende Informationen weiterzuleiten:
Vorgezogene Impfmöglichkeit für die Berufsgruppe der Heilmittelerbringer, die in der Freien und Hansestadt Hamburg wohnhaft oder niedergelassen sind
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass auch die Berufsgruppe der Ergotherapeuten/Ergotherapeutinnen ab sofort in der Freien und Hansestadt Hamburg Impftermine vereinbaren können. Sukzessiv werden weitere Berufsgruppen der Heilmittelerbringer aufgerufen.
Veröffentlicht am 25.03.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der BED begrüßt ausdrücklich die Initiative und Vorleistung auf Landesebene für die Schulgeldfreiheit der Gesundheitsfachberufe, welche in dieser Legislaturperiode auf Bundesebene nicht mehr zustanden kommen wird.
Veröffentlicht am 24.03.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Diese Informationen stehen ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung.
Veröffentlicht am 23.03.2021
- Aktualisiert am 24.03.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Stand 24.03.2021 um 13:00 Uhr
Medienberichten zufolge wird es nun doch KEINE erweiterte Ruhezeit zu Ostern geben. Der Punkt 4 des Bund-Länder-Beschlusses wird in der Form vom 22.03.2021 also NICHT umgesetzt.
Die übrigen Punkte des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2020 müssen jeweils in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Landesverordnungen umgesetzt werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist dies noch nicht geschehen. Wir werden diese wie gewohnt fortlaufend hier aktualisieren:
Corona - Regelungen der Bundesländer bzgl. Heilmittelerbringung
Veröffentlicht am 19.03.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Über unseren Lieferanten bieten wir nun auch PoC-Antigen-Schnelltests an, welche in der Liste der nach Testverordnung anerkannten Tests des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte enthalten sind und daher entsprechend mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden können (siehe: Neue Corona-TestVO: 3 Möglichkeiten für Heilmittelerbringende)
Veröffentlicht am 18.03.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinem heutigen Beschluss folgende Regelungen verlängert.
Veröffentlicht am 17.03.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
In unserem Artikel Neue Corona-TestVO: 3 Möglichkeiten für Heilmittelerbringende hatten wir bzgl. der Tests eine Verlinkung zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte integriert, über den Sie zu allgemeinen Informationen bzgl. Corona-Tests und verschiedene Listen gelangen konnten.
Veröffentlicht am 16.03.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Gerne leiten wir Ihnen die folgenden Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg weiter:
An die Praxen der humanmedizinschen Heilberufe
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige der medizinischen Heilberufe,
in Ergänzung zu unserem Schreiben vom 24. Februar 2021 möchten wir Sie über die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung des Bundes informieren:
Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 8. März 2021 ergeben sich wesentliche Änderungen zum Testanspruch für die Praxen humanmedizinischer Heilberufe.
Veröffentlicht am 21.02.2011
- Aktualisiert am 09.03.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der BGH hat die Musterberufsordnung der Ärzte um den Bereich der Zuweisungsverbote ergänzt.
Bisher regelten die Paragraphen 31 sowie 34 der Musterberufsordnung die Zuweisung, die jedoch einen größeren Interpretationsspielraum zuließ.
Veröffentlicht am 09.03.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Gerne stellen wir Ihnen eine FAX-Vorlage für die Änderung von Heilmittelverordnungen zur Verfügung.
Sie finden diese unter diesem Artikel sowie unter: Unterlagen für den Praxisalltag >> Praxisvorlagen
Teilen Sie uns gerne mit, welche weiteren Vorlagen Sie für Ihre Praxis wünschen.