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Veröffentlicht am 01.07.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im Heilmittelkatalog ab 2021 ist jeder Diagnosegruppe (früherer Indikationsschlüssel) eine orientierende Behandlungsmenge zugeordnet, welche sich auf die
von einer/m Verordnenden für eine/n Versicherte/n bezogen auf eine Diagnose in einer Diagnosegruppe verordneten vorrangigen Heilmitteleinheiten bezieht.
Veröffentlicht am 29.06.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Folgende Änderungen gelten ab 1.7.2021:
Veröffentlicht am 11.06.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohn zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro.
Veröffentlicht am 11.06.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ab 1. Juli 2021 treten einige Änderungen der Heilmittelrichtlinie in Kraft. Für die Ergotherapie ist folgendes relevant:
Veröffentlicht am 04.06.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zur politischen Einschätzung einer Branche werden immer die Zahlen der Agentur für Arbeit herangezogen. Daraus lassen sich Informationen wie z.B. ein bestehender Fachkräftemangel ablesen, allerdings nur, wenn auch tatsächlich alle Daten erfasst sind.

Daher ist es enorm wichtig, dass Sie jede freie Stelle immer bei der Agentur für Arbeit melden, selbst dann, wenn Sie nicht davon ausgehen darüber geeignete Bewerber zu erhalten. Aktualisieren Sie auch immer wieder Ihre Meldungen an die Agentur für Arbeit, damit politische Entscheidungsträger sich ein realistisches Bild der Branche machen können.
Veröffentlicht am 04.06.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Veröffentlicht am 03.09.2019 - Aktualisiert am 04.06.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung: Übergangsfrist verlängert bis 31.12.2021

Am 17.07.2019 wurde die Masernimpfpflicht vom Bundeskabinett beschlossen. Schul- und Kindergartenkinder sollen damit effektiv vor einer Maserninfektion geschützt werden.
Laut dem dazu beschlossenen Gesetzesentwurf, der sich auf das Infektionsschutzgesetz §23 bezieht, sind auch Ergotherapeute*innen in folgenden Arbeitsfeldern/ Einrichtungen von der Impfpflicht betroffen:

Veröffentlicht am 27.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne leiten wir hier die Einladung von Sabrina Heizmann zu einem (kostenlosen) Workshop für Dozierende in Baden-Württemberg weiter, der sich mit der Integration der „betätigungsorientierten Ergotherapie“ in der Ausbildung beschäftigt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Veröffentlicht am 15.04.2021 - Aktualisiert am 26.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Beachten Sie bitte die rot markierten Aktualisierungen (26.05.2021)

Am 13.04.2021 hat das Bundeskabinett die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-Covid-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, mit der eine Verpflichtung aller Arbeitgebenden zum Angebot von Corona-Tests eingeführt und die Geltungsdauer dieser Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird. Die Änderung ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20.04.2021 in Kraft getreten.

Aktualisierung: Zwei Tage später wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit am 23.04.2021 in Kraft.
Veröffentlicht am 21.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Dran bleiben und Veränderung einfordern

... unter diesem Motto rufen die Vereinten Therapeuten alle Heilmittelerbringenden zur Großdemo am 05. Juni nach Berlin auf
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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