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Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 10.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der gesetzliche Mindestlohn wird in vier Schritten bis Juli 2022 erhöht:
01.01.2021: Erhöhung auf 9,50 Euro
01.07.2021: Erhöhung auf 9,60 Euro
01.01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro
Veröffentlicht am 01.12.2020
- Aktualisiert am 10.12.2020
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Der neue ab Januar 2021 gültige Heilmittelkatalog enthält einige Vereinfachungen, erfordert aber natürlich allein aufgrund der geänderten Systematik vor allem zu Jahresbeginn eine erhöhte Aufmerksamkeit bis die neuen Regelungen bei allen zur Routine geworden sind.
Veröffentlicht am 09.12.2020
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Der neue für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 2021 zu verwendende Verordnungsvordruck für Heilmittel enthält keine Felder mehr für die Taxierung.
Veröffentlicht am 08.12.2020
- Aktualisiert am 07.12.2020
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Die neue Corona-Testverordnung (in Kraft seit 02.12.2020) bringt für den Heilmittelbereich leider keine nennenswerte Erleichterung.
Wir haben daher das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angeschrieben, um eine Lösung der Probleme bzgl. Testungen von Heilmittelerbringenden nach Corona-Testverordnung zu erwirken.
Veröffentlicht am 04.12.2020
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Verleihen Sie der Forderung nach Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung in den Therapieberufen Nachdruck indem Sie diese Petition mit zeichnen:
https://www.openpetition.de/petition/online/schulgeldfreiheit-und-ausbildungsverguetung-fuer-therapieberufe
Dies ist umso wichtiger als die Überarbeitung der Heilberufegesetze auf Bundesebene in dieser Legislaturperiode nicht mehr statt finden wird.
Veröffentlicht am 04.12.2020
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Christine Donner berichtet unmittelbar im Anschluss über den Dialogprozess im Heilmittelbereich vom 2. Dezember 2021. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte dazu alle Akteure im Heilmittelbereich eingeladen. Vertreten waren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband, die Krankenkassenverbände auf Bundesebene, die maßgeblichen Heilmittelverbände auf Bundesebene sowie das BMG selbst als Moderator.
Veröffentlicht am 02.12.2020
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Sexualität ist kein Tabu-Thema mehr, es sei denn, sie bereitet Probleme, etwa aufgrund einer Behinderung. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe hat deshalb einen Ratgeber dazu herausgebracht.
Veröffentlicht am 27.11.2020
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Ab Januar 2021 dürfen auf JEDER Ergotherapie-Verordnung nur noch maximal 10 Einheiten verordnet werden, AUßER es liegt ein Besonderer Verordnungsbedarf oder eine Langfristige Genehmigung vor. So wurde es in der neuen Heilmittelrichtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Wie erkenne ich Verordnungen des Langfristigen Heilmittelbedarfes und des Besonderen Verordnungsbedarfes?
Veröffentlicht am 27.11.2020
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Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner vor:
ALVE gehört zu dem deutschen Unternehmen Relearnlabs, das sich auf digitale Produkte für Heilmittelerbringer spezialisiert hat. So wurde auch die Telemedizin-Plattform ALVE schon lange vor der Covid-19-Pandemie entwickelt, und für Therapeuten optimiert. Für Praxen mit mehreren Therapeuten bietet ALVE kostengünstige Paket-Lösungen an.
Veröffentlicht am 26.11.2020
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Grundsätzlich wirkt sich der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht mindernd auf Mutterschaftsleistungen aus. In einem gemeinsamen Papier stellen Bundesarbeitsministerium, Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium klar, dass sich sowohl das Mutterschaftsgeld (gezahlt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt) als auch der Mutterschutzlohn (im Falle eines Beschäftigungsverbots) am regulären Durchschnittsgehalt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schwangerschaft orientieren. Lohnkürzungen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis wirken sich also nicht mindernd auf Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld aus.