Veröffentlicht am 01.12.2023
- Aktualisiert am 19.09.2024
Verschenken Sie kein Geld
VORAUSSETZUNGEN FÜR 1.000 € -PAUSCHALE
- EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr,
- Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
- Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann
Der Antrag für 2024 muss noch innerhalb 2024 gestellt werden. Gerne beraten wir Sie!
Veröffentlicht am 07.12.2023
- Aktualisiert am 19.09.2024
Foto © Adobe Stock - Srdjan, Text vom BED e.V.
Verschenken Sie kein Geld
Voraussetzungen für 1.000 € -Pauschale
- EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr,
- Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
- Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann
Der Antrag für 2024 muss noch innerhalb 2024 gestellt werden. Gerne beraten wir Sie!
Veröffentlicht am 17.09.2024
So wurde es wieder dringend notwendig, unsere politischen Anliegen nach Berlin zu tragen und die Belange der Ergotherapeut:innen sowie der weiteren Heilmittelberufe in Deutschland dort wieder in den Fokus zu bringen.
So kamen Volker Brünger und Olav Gerlach für den BED e.V. Berufsverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. und die Interessengemeinschaft Therapeuten Schleswig-Holstein (IGThera-SH) e.V., gemeinsam mit Stefan Reck für Logo Deutschland, in Berlin mit Gesundheitspolitiker:innen verschiedener Fraktionen und zu unterschiedlichen Themen zusammen.
Veröffentlicht am 13.09.2024
Sie finden uns ab sofort auch mit berufspolitischen Beiträgen auf LinkedIn:
BED e.V. Berufsverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V.
Veröffentlicht am 13.09.2024
Beachten Sie bitte unsere neuen bzw. aktualisierten Stichwortinfos:
Veröffentlicht am 13.09.2024
Müssen Heilmittel, Anzahl und Frequenz auf der Vorderseite der Blankoverordnung von der oder dem Heilmittelerbringenden eingetragen werden?
Muss bei Blankoverordnungen eine Leitsymptomatik auf der Verordnung notiert sein?
Veröffentlicht am 09.02.2016
- Aktualisiert am 13.09.2024
Bei der Behandlung von Privatpatient*innen gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhabende*r grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, den Patienten vor Behandlungsbeginn über die auf ihn zukommenden Kosten in Textform zu informieren.
Hierzu empfehlen wir direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für Sie bereitgestellt haben.
Veröffentlicht am 06.09.2024
(C) Landtag Brandenburg
Nach den Wahlen in Thüringen und Sachsen stehen nun am 22. September die Landtagswahlen in Brandenburg an.
Wir haben uns die einzelnen Wahlprogramme im Bezug auf die Ergotherapie und die Heilmittelversorgung insgesamt angeschaut.
Veröffentlicht am 03.09.2024
Der zwischen den Vertragspateien konsentierte Fragen-Antworten-Katalog zum Ergotherapievertrag nach §125 SGB V (Nicht-Blanko) wurde aktualisiert und veröffentlicht.
Dankenswerterweise hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) immerhin der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Frage zu den zulässigen Abkürzungen auf der Verordnungsrückseite zugestimmt. Dies ist wichtig, weil es tatsächlich Kassen gab, die mit Verweis auf die zeitliche Befristung dieser Information im Fragen-Antworten-Katalog Vergütungen verweigerten, obwohl die zeitliche Befristung lediglich damit begründet war, dass die Inhalte mittlerweile allen bekannt sein müssten. Hier haben wir also nun wieder mehr Klarheit.
Andere von beiden Berufsverbänden erbetene Ergänzungen zu Arztunterschriftenregelungen bei Vertretungs- und Assistenzärzten wurden hingegen vom GKV-SV abgelehnt.
Veröffentlicht am 07.03.2012
- Aktualisiert am 02.09.2024
Aktualisierung - Nur für Mitglieder